Passi 20V schrieb:
Auf die erste Gerichtsverhandlung dazu bin ich ja gespannt :lol:
Problem wird erst mal überhaupt sein einen Prüfer zu finden, der einen Halogenscheinwerfer als Xenon einträgt. Nicht jeder hat solche Verbindungen zum TÜV wie du und Thomas
die gab es schon, ich selbst kenne 2 Fälle. Verfahren wurden EINGESTELLT. Ist aber auch nicht das Problem des Halters/Fahrers sondern der Prüfer untereinander. Weil DER hat es als Ordnungsgemäß eingestuft und muss es nun vor dem anderen Rechtfertigen. Ich erinnere an den LT-Umbau in Spiegel-TV. Der hatte nicht nur Motor, Bremsen usw - sondern auch Xenon drin und wurde von der Dekra als "Nicht schön" aber genau genommen "tauglich" eingestuft.
Und mit Beziehungen hat das nichts zu tun. Siehe Projekt2-Scheinwerfer T4 - das sind im Fernlicht
originale BMW-Hallogenscheinwerfer und werden ab WERK verbaut.
Ist ALR und SRA verbaut, wurde Blendwirklung, Verstellung etc ORDNUNGSGEMÄß drin - ist das kein Problem. Daher MUSS man so etwas ja prüfen lassen.
Die größte Schwierigkeit bei Halogenlinsenscheinwerfern, die auf Xenon umgerüstet werden, besteht überhaupt darin die Lichtquelle genau an die selbe Stelle zu platzieren wo sie vorher auch gewesen ist. Nur dann kann überhaupt gewährleistet werden, dass wirklich niemand bei richtiger Scheinwerfereinstellung geblendet wird.
Keine Schwierigkeit. Die Aufnahmen sind identisch zu den originalen, der Brennpunkt ist dem jeweiligen Hallogen Scheinwerfer angepasst.
EDIT:
Und der bei Autobild vorgestellte Scheinwerfer ist dann ja auch ein auf Xenon geprüfter Scheinwerfer!
Ist ein Hallogen wenn man bei einem unabhängigen Sachverständigen Prüfer war - auch. Der prüft genau das, was man bei "originalen" Xenon auch prüft. Scheinwerfer in Verbindung mit dem jeweiligen leuchtmittel. Dabei ist es egal ob Xenon, LED oder Kerze. Der SW hat dann keine ECE Zulassung oder sonst was was er ab Werk hat, sondern eine EinzelPrüfung mit "sondergenehmigung".
- Ablauf - ich ändere etwas an meinem PKW (egal was - reines Bsp)
- ich bin dazu verpflichtet die Änderung LEGAL prüfen und abnehmen zu lassen (egal was - reines Bsp)
- ich bekomme eine Abnahme nach dem jeweilig dazu gehörigem Paragraphen
- ich als Endverbraucher habe meine Pflicht erfüllt
Ist ein Polizist oder anderer Prüfer anderer Ansicht, kann der sich gern mit dem ausführenden auseinander setzen. Du/ich als kleiner unwissender Endverbraucher haben gar nicht die möglichkeit das Wissen, Können und Rechtmäßige Arbeiten des Gutachters anzuzweifeln. Ist er der Meinung das ist Rechtens und kann so in Verkehr gebracht werden - ist es auch so
