Peter4you schrieb:
Ich weiss ja nicht was du für Daten benötigst, aber die KBA Daten die für eine Zulassung ausreichen hat jeder TÜV Sachverständige der die Befugnisse dafür hat auch Offline.
Nö hat er eben nicht. Lass Dir von Deinem mal erklären was man benötigt für einen Re-Import aus einem Nicht-EU Land wie zb der Schweiz. (wobei nicht-EU unerheblich ist) Dann merkste auch das der KEINEN Zugriff auf ALLE Daten zu JEDEM Hersteller hat... Das ist nämlich noch LAAAANGE vor der Zulassung nötig um überhaut DIE GRUDDATEN zum Wagen zu haben. Ein anderer Wagen als Vergleich darf nicht her genommen werden, da je nach Ausstattung (wieder das THEMA) auch das Gewicht/Länge/Breite usw variiert.
Mehr als nen Zoll-Wisch und ne Unbedenklichkeisterklärung haste denn nämlich nicht. Selbst um einen FarbCode abzufragen reicht es nicht beim örtlichen Hersteller-Firmen-Vertreter anzurufen, da muss man direkt ne Anfrage ans werk stellen
So einfach wie sich das alle vorstellen KANN es gehen, macht es meist aber nicht...

Jedenfalls nicht wenn man es regulär und legal machen will. Und ja, COC/EG hat der Wagen. Aber auch diese bekommt der Tüffer nur per Werks-Anfrage
In der Praxis kann man bei Bedarf das COC vom Hersteller abrufen, da die Institutionen, die die nationalen Betriebs- und Vertriebsgenehmigungen erteilen, wohl in der Regel dieselben sind, die nach einem mehr oder weniger umfangreichen Prüfverfahren das COC ausstellen und/oder beglaubigen.
Stichworte bei Wiki - zb COC (Zulassung) EG-Konformitätserklärung, Homologation
Und die Systemdaten (Prüfvorgaben) sind auch keine komplette Fahrzeugauskunft, das habe ich nie behauptet aber da steht halt alles drin was der Prüfer benötigt wie die Serienbereifung und die verbauten zu prüfenden Systeme.
Aber nicht FAHRZEUGSPEZIFISCH nur für Deine Kiste, sondern nur die, die laut 2.1 und 2.2 verbaut sein KÖNNEN und MAXIMAL sind! Sprich haut er 0603 und 359 rein, kommt ne Liste für einen 3B Comfortline inkl dem was MINIMUM drin ist und drunter das was maximal ab werk reingeschmissen worden sein kann. So schwer ist es ja nicht zu verstehen.
Ohne diese Angaben könnte er doch garnicht sagen ob das Fahrzeug Vorschriftsmäßig ist.
DOch kann er. So wie früher. Das verbaute und vorhandene Sicherheitsrelevante prüfen. Geht so sein 20 Jahren und kann jeder der es mal gelernt hat.
An meinem Beispiel ist das doch offensichtlich. Mein Auto hat Kurvenlicht und z.B. kein Automatisches Licht. Also steht bei mir auch nichts von Auto. Licht. Das Oder bezieht sich vermutlich darauf es mein Fahrzeug schon Modelljahr 07 ist aber noch BJ. 06 deshalb ist nicht ganz klar welches Kurvenlicht verbaut ist. Das ist dem Prüfer doch auch scheiß egal, es wird aber angezeigt das überhaupt Kurvenlicht verbaut ist. Und das hat mit Highline oder Comfortline nichts zu tun, denn beide kannst du mit oder ohne Kurvenlich kaufen.
Da steht drin was er haben
kann und
maximal drin sein könnte. Nur allgemeine Infos nicht mehr und nicht weniger. Die Sachen die zur Homologation gehören, kann man sich am 10 Finger abzählen und kann jeder einsehen. Alles andere ist meist nur Zusatzausstattung die man problemlos wieder ausbauen und austragen lassen kann. Was bei Sicherheitsrelevanten Sachen wie zb Gurt nicht geht. Und das mit Auto/Kurvenlicht wird wohl daran liegen, das es das auch erst weit nach 2006 gab?

Ist aber BEIDES egal, wichtig ist das das Licht GEHT. Und wenn man das AUTO-Licht deaktiviert (um zum Thema zurück zu kommen) was ein freiwilliges "FAUL-Feuture" ist, geht es immer noch manuell einzuschalten. Licht geht = kein Mangel.
Den Wisch von VW habe ich auch von meinem sind 4Seiten... und was wirklich interessantes steht da auch nicht
Doch, nämlich alles was er WIRKLICH hat. Alles was die ABE umfasst und noch MEHR. Entfernt man von den Gesetzlich geforderten Sachen - ein Teil, ist diese erloschen. Gesetzlich geforderte sind die, die auch der Tüver als ALLGEMEINE abrufen kann. Zb, 2 Scheinwerfer oder ich glaube auch Räder.
Tschüsssi
