Cino schrieb:
@ Tom. Wieso soll das eine tolle Einstellung sein. Ich verstehe dich nciht. Wenn der TÜV mir die Rückleuchten so eingetragen hat dann ist das legal. Wenn ich sie nciht eingetragen hätte dann wäre es illegal. Der TÜV hat sein OK gegeben dann kommt mir das gut. Jedem das seine.
Gruß Cino
Wie Scholly, Bigfoodl und JG88 schon geschrieben haben:
Eingetragen bedeutet noch lange nicht legal. Es gibt z.B. einige 1er oder 2er Golfs, die bei sich Xenon verbaut und auch eingetragen haben. Dabei wurden teilweise die Scheinwerfergläser bis auf das E-Prüfzeichen poliert (also Klarglas draus gemacht) und dann einfach ein Xenonbrenner dahiter gesetzt. Erwischt man jetzt einen unwissenden/ignoranten TÜV-Prüfer, hält der sich zwar an die Regeln (E-Prüfzeichen ist vorhanden, somit ist eigentlich kein Gutachten erforderlich und die Teile sind eintragungsfrei, bzw. wenn ursprünglich nicht für dieses Fahrzeug, können sie eingetragen werden), da dieses E-Zeichen aber nicht für die Kombination mit den Xenon-Brennern gilt, ist der Scheinwerfer so nicht zugelassen. Dabei ist es aber möglich, dass der Prüfer das nicht erkennt. Gleiches gilt für lasierte Heckleuchten. Das E-Prüfzeichen (auch wenn nach dem lasieren noch gut sichtbar) gilt nur für die unveränderte Leuchte und auch nur in Verbindung mit vorgeschriebenen Leuchtmitteln.
Jede Lichttechnische Einrichtung für Fahrzeuge benötigt ein E-Prüfzeichen. Um diese Prüfzeichen zu erhalten, werden die Lichttechnischen Einrichtungen einem aufwendigen (und teuren) Prüfverfahren unterzogen. Daraufhin wird dafür ein Gutachten erstellt und danach die Zulassung durch das KBA erteilt. Dort steht dann auch drin, welche Leuchtmittel zu verwenden sind.
Veränderst du die Lichttechnische Einrichtung in irgend einer Form (LEDs, hellere Birnen, Reflektor schwärzen, Glas polieren, lasieren, etc.),
erlischt diese Zulassung. Hast du eine solche veränderte Lichttechnische Einrichtung an deinem Fahrzeug,
erlischt auch die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs. Um diese wiederzuerlangen, muss die Lichttechnische Einrichtung nach der Veränderung erneut geprüft und zugelassen werden.
Eine einfache Eintragung durch irgendeinen TÜV-Prüfer reicht dabei nicht aus.
Kommt es jetzt zu einem Unfall, und dein Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis, übernimmt die Versicherung keinen Cent. Du darfst dann alles selber bezahlen. Auch wenn du nicht unbedingt an dem Unfall schuld warst ist es möglich, dass die Versicherung deines Unfallgegners die Zahlung ablehnt. Du bleibst dann auf allen Kosten sitzen. Kommt es noch zu einem Personenschaden, bist du ganz schnell bei Beträgen jenseits der 100.000 EUR.
Und jetzt die Frage: Ist es das wert?
Ich hoffe du verstehst jetzt, was dir viele schon seit einigen Beiträgen erklären wollen.
