VW Händler will Nachrüstung nicht stornieren. Was tun?

Diskutiere VW Händler will Nachrüstung nicht stornieren. Was tun? im Passat B6 (Typ 3C / CC) Forum im Bereich Technik; sven, du versuchst gerade auf der sachebene einem gefühlsmenschen zu begegnen... das wird nix :D
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Horst

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sven, du versuchst gerade auf der sachebene einem gefühlsmenschen zu begegnen...

das wird nix :D
 
  • VW Händler will Nachrüstung nicht stornieren. Was tun? Beitrag #42
Robin

Robin

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SvenT schrieb:
Nur weil ich ein solches Angebot später schriftlich bestätige, ist es noch lange kein Fernabsatzvertrag.
Und da zur Anwendung dessen Regelungen eben für den GESAMTEN Vertragsabschluss AUSSCHLIEßLICH Fernkommunikationsmittel eingesetzt werden dürfen ist eben jeglicher persönlicher Kontakt schädlich.


Aber lassen wir das, das zitieren aus Gesetzen scheint hier scheinbar nicht als korrekt angesehen zu werden.

S.


Doch es ist Fernabsatzvertrag. Weil es völlig egal ist was vorher wer mit wem "besprochen" hat.
Ich kann vorher auch 1000 Telefonate führen, steht es hinterher schwarz auf weiss, ist DAS bindend und nicht das was irgendwer irgendwann rum geegulpt hat.


Da können wir noch 1000 mal drüber diskutieren, Fakten sind schwarz auf weiss per Email erfolgt. Und das zählt und nichts anderes.

Wenn es belegbar ist, dann nenne mir doch bitte den Gerichststand und das Aktenzeichen (gern per PN).
Denn der Fall interessiert mich jetzt, vor allem die UB.
War es Amts oder Landgericht?

Das entscheidet Benni ob das öffenlich gemacht wird. Das liegt nicht an mir.
 
  • VW Händler will Nachrüstung nicht stornieren. Was tun? Beitrag #43
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dirk11

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Robin schrieb:
Doch es ist Fernabsatzvertrag. Weil es völlig egal ist was vorher wer mit wem "besprochen" hat.
Dein übliches Realitätsverzerrungsfeld halt...
Ist auch egal, was "Benni" da irgendwann für ein Urteil kassiert hat, die aktuelle Gesetzeslage in §312c (1) ist recht eindeutig (Hervorhebung von mir):
Zitat:
"[...] für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden [...]"

weiters
"[...]es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt."

Ein Autohandel ist i.A. kein Online-Händler, sowohl das "und" im ersten Zitat als auch das zweite Zitat sprechend schon gegen Fernabsatz.

Ich kann vorher auch 1000 Telefonate führen, steht es hinterher schwarz auf weiss, ist DAS bindend und nicht das was irgendwer irgendwann rum geegulpt hat.
Nur das sich ein Vertrag eben nicht nur darauf erschließt, sondern auch auf vorhergehende Verhandlungen - welche es hier unstreitig im richtigen Leben gab.
 
  • VW Händler will Nachrüstung nicht stornieren. Was tun? Beitrag #44
Robin

Robin

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Hat den noch keiner raus geschmissen?
Gott sei Dank muss man aber seine geistigen Ergüsse (die er mit Sicherheit wieder von sich gibt) nicht lesen dank der Ignore Funktion löl *gg*
 
  • VW Händler will Nachrüstung nicht stornieren. Was tun? Beitrag #45
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dirk11

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  • VW Händler will Nachrüstung nicht stornieren. Was tun? Beitrag #46
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SvenT

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@Dirk
Wie Du sicherlich im Nachlesen gesehen hast, sind aus Gesetzen entnommene Texte, Kommentierungen zu Gesetzen oder sonstige belegbaren Quellen nicht ausreichend um zu überzeugen.
Selektives Lesen, falsches Zitieren und andere rhetorische Winkelzüge sollen dazu dienen die eigene Meinung als Wahrheit zu belegen.
Ich habs aufgegeben hier manche Foristen überzeugen zu wollen.

Eventuell meldet sich der Threaderöffner nochmal mit einer Info wie es nun ausging....

S.
 
  • VW Händler will Nachrüstung nicht stornieren. Was tun? Beitrag #47
Robin

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SvenT schrieb:
@Dirk
Wie Du sicherlich im Nachlesen gesehen hast, sind aus Gesetzen entnommene Texte, Kommentierungen zu Gesetzen oder sonstige belegbaren Quellen nicht ausreichend um zu überzeugen.
Selektives Lesen, falsches Zitieren und andere rhetorische Winkelzüge sollen dazu dienen die eigene Meinung als Wahrheit zu belegen.
Ich habs aufgegeben hier manche Foristen überzeugen zu wollen.

Eventuell meldet sich der Threaderöffner nochmal mit einer Info wie es nun ausging....

S.


Überzeugen? So so :lol:

Ich glaube das, was schwarz auf weiss zu lesen ist, und da ist ein Urteil mit einem zu 99% gleichem Fall, für mich sicher bindender, als irgendwelche § die wie Gummibänder gezogen werden und können.

Wäre es anders, wäre auch die Rechtssprechung überflüssig. :D

Aber ich kann mir gut vorstellen wie einige hier nach dem Richterspruch immer noch am Tisch sitzen, und die § rauskramen und erklären:

Herr Richter Herr Richter - HIER STEHT ABER WAS ANDERES löl :lol:


In diesem Sinne. :p :top:
 
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buzztel

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@maukro
Und? Wie ist die Sache nun letztlich ausgegangen?
 
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