H
Horst
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sven, du versuchst gerade auf der sachebene einem gefühlsmenschen zu begegnen...
das wird nix
das wird nix
SvenT schrieb:Nur weil ich ein solches Angebot später schriftlich bestätige, ist es noch lange kein Fernabsatzvertrag.
Und da zur Anwendung dessen Regelungen eben für den GESAMTEN Vertragsabschluss AUSSCHLIEßLICH Fernkommunikationsmittel eingesetzt werden dürfen ist eben jeglicher persönlicher Kontakt schädlich.
Aber lassen wir das, das zitieren aus Gesetzen scheint hier scheinbar nicht als korrekt angesehen zu werden.
S.
Wenn es belegbar ist, dann nenne mir doch bitte den Gerichststand und das Aktenzeichen (gern per PN).
Denn der Fall interessiert mich jetzt, vor allem die UB.
War es Amts oder Landgericht?
Dein übliches Realitätsverzerrungsfeld halt...Robin schrieb:Doch es ist Fernabsatzvertrag. Weil es völlig egal ist was vorher wer mit wem "besprochen" hat.
Nur das sich ein Vertrag eben nicht nur darauf erschließt, sondern auch auf vorhergehende Verhandlungen - welche es hier unstreitig im richtigen Leben gab.Ich kann vorher auch 1000 Telefonate führen, steht es hinterher schwarz auf weiss, ist DAS bindend und nicht das was irgendwer irgendwann rum geegulpt hat.
Na, führste schon Selbstgespräche?Robin schrieb:Hat den noch keiner raus geschmissen?
SvenT schrieb:@Dirk
Wie Du sicherlich im Nachlesen gesehen hast, sind aus Gesetzen entnommene Texte, Kommentierungen zu Gesetzen oder sonstige belegbaren Quellen nicht ausreichend um zu überzeugen.
Selektives Lesen, falsches Zitieren und andere rhetorische Winkelzüge sollen dazu dienen die eigene Meinung als Wahrheit zu belegen.
Ich habs aufgegeben hier manche Foristen überzeugen zu wollen.
Eventuell meldet sich der Threaderöffner nochmal mit einer Info wie es nun ausging....
S.