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ole-mann
Bilder im ausgebauten Zustand der Scheinis wären nice.2LOW3BG schrieb:Hab heute meine Scheinis in Schwarz erhalten.
Bilder im ausgebauten Zustand der Scheinis wären nice.2LOW3BG schrieb:Hab heute meine Scheinis in Schwarz erhalten.
PassatNeuling1978 schrieb:"Alles andere ist falschaussage."
Ich spiele gerne den Klugscheißer! :nana:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
groeschel schrieb:Sieht ja auch nicht schlecht aus. Aber nähere Einzelheiten hast du auch nicht dazu. Oder? Sieht irgendwie aus als ob da nur so ne LED-Leiste eingezogen wurden ist.
Rocket_77 schrieb:PassatNeuling1978 schrieb:"Alles andere ist falschaussage."
Ich spiele gerne den Klugscheißer! :nana:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Was anderes hab ich auch nicht geschrieben nur kurz gefaßt!
PassatNeuling1978 schrieb:(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Herr Wehner schrieb:Also soweit ich weiß ist das keine von diesen billigen ebay leisten die du einfach reinklebst .
Die bilder habe ich ausem Bora Forum und wenn ich das richtig verstanden habe dann hat der Besitzer http://www.re-vo-lution.de/blackcherry.html dieses Boras die Golf scheinwerfer für jemanden so umgebaut .
Wollte nur mal zeigen was möglich ist war aber wohl ne heiden Arbeit und im Bora Forum schreibt er das er sowas net nochmal machen würde aber wenn mal jemand nen defekten scheinwerfer übrig hat würde ich mich schon dafür opfern das mal zu probieren . Helle Led´s hab ich noch von meinem TFL Projekt über und da das momentan erstmal gestorben ist wäre die quasi Ü .
mfg Julian