Scheinwerfer mit TFL

Diskutiere Scheinwerfer mit TFL im B5 Karosserie Forum im Bereich Passat B5 (Typ 3B / 3BG); Bilder im ausgebauten Zustand der Scheinis wären nice.
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #42
Groesch

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Was haste denn für welche? Kannst ja auch mal so ein kleinen bericht machen wie die aufgebaut sind und wie das Wechseln funktioniert hat.
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #43
2LOW3BG

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Dat machsch. Die sind bei Orange Tuning bestellt. 300 Euro :x
Wenn ich sie zerlegt habe fang ich an mal ne kleine Fotoserie mit Anhängen zu machen.
Eins schonmal vorweg leicht wirds nicht und Finger brechen wird wohl auch dazu gehören.
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #44
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Joga

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@ tomac:


Wo hast du diese Bilder gefunden.
Auto wär gleich bei mir um die Ecke, würd i mir gern in echt anschauen...
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #45
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Gast2445

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@ Joga

also die bilder hab ich bei e-bay gefunden!
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #46
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PassatNeuling1978

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hi.....

Steinigt mich für diese vielleicht total bescheuerte Frage.... ABER (und ich will ja nicht der neunmalkluge Spielverderber sein) wie siehts denn noch mal mit der Tatsache aus, dass man mit Standlicht alleine nicht durch die Gegend fahren darf (ich red jetzt nicht davon, dass es trotzdem jeder macht)? Die Dinger sind zwar StVZO-entsprechend, allerdings reden wir hier von Standlichtern in TFL-Optik. Bedeutet das, dass man die THEORETISCH nur im parkenden Zustand oder in Verbindung mit dem Abblendlicht benutzen darf und dass sie sich im Abblendlicht-Modus nicht abschalten lassen - was ja auch gleichzeitig bedeutet, dass neben diesen Standlicht-LEDs auch beispielsweise die Heckleuchten aktiv sind, was bei echten TFLs nicht der Fall ist!?!?!? :confuse: :clap: :nana: :D

Grüße Martin
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #47
SieMone

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Völlig richtig!
Das gleiche Problem gabs bei den Angel Eyes, die ja auch nur besonders schön im Standlichtbetrieb waren...also schön in dem Sinne das man sie dann am besten sah. Solang die Lämpchen funktionierten.
Nur mit standlicht fahren darfste nicht.
Aber die Standlichter bleiben dann ja auch an, wenn du Abblendlicht einschaltest. Also bleibt der Lichtstreifen unten erhalten.
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #48
Groesch

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Aber muß erlich sagen das hat bei mir noch keinen gejuckt. Habe meine AE´s ja auch meistens immer an wenn ich fahre. Durch die LED´s so als leichter TFL Ersatz. :D

Und wenn nicht machste die Nebler mit an und dann sieht die Sachlage glaube ich wieder anderst aus. Wenn ich mich noch recht an die Fahrschule erinnere ist das zusammen wieder nicht verboten.

Aber sind am Tag Nebler nicht auch verboten :confuse: :confuse:
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #49
Rocket_77

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Es ist grundsätzlich Verboten mit Standlicht und NS oder nur Standlicht zu fahren und NS nur bei Sichtweiten unter ca 50 m in Verbindung mit dem Abblendlicht! Alles andere ist falschaussage.
Sonderregelung betrifft z.B. den M. Benz mit seinem Abbiegelicht( ab Werk verbaut) geht ja auch nur kurz an.
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #50
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PassatNeuling1978

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"Alles andere ist falschaussage."

Ich spiele gerne den Klugscheißer! :nana:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #51
Herr Wehner

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hier hab das gefunden :D

CIMG2391.JPG


img8587cl5.jpg
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #52
Groesch

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Sieht ja auch nicht schlecht aus. Aber nähere Einzelheiten hast du auch nicht dazu. Oder? Sieht irgendwie aus als ob da nur so ne LED-Leiste eingezogen wurden ist.
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #53
Rocket_77

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PassatNeuling1978 schrieb:
"Alles andere ist falschaussage."

Ich spiele gerne den Klugscheißer! :nana:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Was anderes hab ich auch nicht geschrieben nur kurz gefaßt!
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #54
SieMone

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groeschel schrieb:
Sieht ja auch nicht schlecht aus. Aber nähere Einzelheiten hast du auch nicht dazu. Oder? Sieht irgendwie aus als ob da nur so ne LED-Leiste eingezogen wurden ist.

Das sind sicher welche von diesen Leisten, die man überall dranmachen kann wo man will. Diese haben bestimmt keine Zulassung noch sonst irgendwas und dürfen sicher nicht so betrieben werden.
Das ist das selbe wie die Eigenbau Standlichtringe die man bei Ebay für 5-10Stk kaufen konnte.
Denk ich mal.
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #55
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PassatNeuling1978

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Rocket_77 schrieb:
PassatNeuling1978 schrieb:
"Alles andere ist falschaussage."

Ich spiele gerne den Klugscheißer! :nana:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Was anderes hab ich auch nicht geschrieben nur kurz gefaßt!

Nimm meine Klugscheißereien nicht so ernst....aber, wenn man schreibt, dass man die "NS nur bei Sichtweiten unter ca 50 m in Verbindung mit dem Abblendlicht" verwenden darf, dann ist DAS einfach ne Falschaussage. :wink:

@ Admins: SORRY FÜR DEN OFFTOPIC-KRAM :!: :!: :!:
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #56
SieMone

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Jupp, da hat sich jmd vertan. Das gild nur für die Schlussleuchte

PassatNeuling1978 schrieb:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #57
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(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

NS + Ablendlicht hat Rocket_77 geschrieben, stimmt also. Und was erhebliche Sichtbehinderung durch Regen oder Schnefall bedeutet, haben wir in der Fahrschule gelernt: Faustregel (weil es gesetzl. nicht vorgegeben ist) Sichtweite unter 50m = NS erlaubt - Sichtweite grösser 50m = NS verboten, weil alles weiter 50m nicht in Betracht kommt eine erhebliche Sichtbehinderung zu sein. Eine Brille wäre da ratsamer ;-).


Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen nur bei einer witterungsbedingten Sichtbehinderung verwendet werden. In Deutschland dürfen Nebelschlussleuchten (hinten) nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel (nicht durch Regen- oder Schneefall) die Sichtweite weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO). Die dann erlaubte Maximalgeschwindigkeit entspricht maximal 50 km/h. Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung können in Deutschland die Nebelscheinwerfer (vorne) bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, ist nur für die Nebelschlussleuchte relevant. Ein Synonym für die vorderen Nebelscheinwerfer ist auch "Schlechtwetterscheinwerfer", der die Verwendungsbestimmung in Deutschland besser konkretisiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbe ... ssleuchten
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #58
Herr Wehner

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Also soweit ich weiß ist das keine von diesen billigen ebay leisten die du einfach reinklebst .
Die bilder habe ich ausem Bora Forum und wenn ich das richtig verstanden habe dann hat der Besitzer http://www.re-vo-lution.de/blackcherry.html dieses Boras die Golf scheinwerfer für jemanden so umgebaut .
Wollte nur mal zeigen was möglich ist war aber wohl ne heiden Arbeit und im Bora Forum schreibt er das er sowas net nochmal machen würde aber wenn mal jemand nen defekten scheinwerfer übrig hat würde ich mich schon dafür opfern das mal zu probieren . Helle Led´s hab ich noch von meinem TFL Projekt über und da das momentan erstmal gestorben ist wäre die quasi Ü .

mfg Julian
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #59
B

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Hab mir die Devil Bestellt Bzw dem Verkäufer in der Bucht nen Preis Vorgschlagen..

265€ inkl. Versand

Wenn die da Sind werde ich Pics Posten und im Eingebauten zustand

Gruß Manu
 
  • Scheinwerfer mit TFL Beitrag #60
patric-christin

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Klötze ( Bei WOB ) ;-)
Herr Wehner schrieb:
Also soweit ich weiß ist das keine von diesen billigen ebay leisten die du einfach reinklebst .
Die bilder habe ich ausem Bora Forum und wenn ich das richtig verstanden habe dann hat der Besitzer http://www.re-vo-lution.de/blackcherry.html dieses Boras die Golf scheinwerfer für jemanden so umgebaut .
Wollte nur mal zeigen was möglich ist war aber wohl ne heiden Arbeit und im Bora Forum schreibt er das er sowas net nochmal machen würde aber wenn mal jemand nen defekten scheinwerfer übrig hat würde ich mich schon dafür opfern das mal zu probieren . Helle Led´s hab ich noch von meinem TFL Projekt über und da das momentan erstmal gestorben ist wäre die quasi Ü .

mfg Julian


Also so wie das für mich ausschaut is das ne arbeit von 30 min pro scheinwerfer. Das aufmachen geht doch voll schnell. Dann so ne led leiste eingleben, deckel wieder drauf fertig. Der macht das da sicher nur schwerer als es ist damit es keiner nachbaut. ;) Es gibt doch diese art von LED leisten.

z.B. so
http://cgi.ebay.de/LED-smd-Leiste-Strip ... dZViewItem
 
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