Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung

Diskutiere Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung im Allgemein Forum im Bereich Allgemeine Themen; Hi Hatte schon öfter mal überlegt, ob es möglich ist, 2 kleine cams (sone minicams, die man nicht sieht) im innenraum mit rundumsicht zu...
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #1
R

Rodriguez

Beiträge
342
Reaktionspunkte
0
Ort
Berlin
Hi
Hatte schon öfter mal überlegt, ob es möglich ist, 2 kleine cams (sone minicams, die man nicht sieht) im innenraum mit rundumsicht zu verbauen, an ne Festplatte ran, und dann immer ne schleife von ner Minute oder so bei der Fahrt aufnehmen (so kann man blöden a**löchern, die mehr besoffene Kumpels im Auto als Zeugen zur verfügung haben beweisen, daß sie an dem Unfall schuld sind und nicht du). Kann ganz schön frusten zu wissen im recht zu sein, aber leider weniger Zeugen zu haben.

Und dieses Kamerasystem müsste man dann mit der Alarmanlage koppeln. Eine mit 2-Zonen-Alarm. Wenn der annäherungsalarm ausgelöst wird, wird die cam aktiviert und zeichnet so 20 sek auf(so kann man sicher den einen oder anderen neidischen Nachbarn beim Schlüsselkratzen überführen). Und wenn der Vollalarm ausgelöst wird Zeichnet die cam halt bis zur abschaltung auf. Auch wenn in diesem Fall dann dein Wagen geknackt ist etc, kann man so der Polizei vielleicht wenigstens helfen, sone Bande zu erwischen!

Ich wüsste nicht, warum das nicht realisierbar sein sollte und zwar in nem angemessenen Geldrahmen. sone s/w-cam gibts für 60€, ne notebookfestplatte 80 und dann halt noch ne mikroprozessorsteuerung (selber proggen?)

Was haltet ihr davon? Gibt es sowas schon? Hat jemand von euch so etwas ähnliches mal realisiert?

Greets
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #2
Vlad_HH

Vlad_HH

Beiträge
58
Reaktionspunkte
0
Ort
Hamburg
vom Gesetz her ist es keine gute Sache...
Auf jeden Fall annähern kann sich jeder an dein Auto (ist ja nicht verboten) und Aufzeichnen ohne es den Menschen klar zu machen, darft du nicht.
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #3
M

Murdock

Beiträge
1.133
Reaktionspunkte
0
Bei Telefonaten gilt sowas, aber auch bei Überwachungskameras? Es gibt doch so viele davon, auch bei Privatfirmen, die damit ihren Eingangsbereich überwachen. Und denkt mal alleine an die ganzen Webcams.

Ich denke, es geht bei dem Schutz vor z.B. Aufzeichnung von Telefonaten um den Schutz der Privatsphäre. Eine Aufnahme eines öffentlichen Platzes stellt meiner Meinung nach kein Problem dar, da hier keine Privatsphäre verletzt wird. Das was die Aufnahme zeigt, kann jeder Mensch, der sich dort zu dem Zeiutpunkt aufgehalten hat, auch sehen. Es ist nichts schützenswertes. Meine Meinung.

Zu der technischen Seite. Am sinnvollsten wäre eine 24 Stunden Aufnahme, die bei Erreichen der 24 Stunden wieder von vorne anfängt, so daß immer die letzen 24 Stunden gespeichtert sind, wenn man die Aufnahme stoppt. Dazu bieten sich eigentlich nur Festplattensysteme an. Man verbaue 4 Kameras, die in jede Himmelsrichtung schauen und mixe sie zu einem Viergeteilten Bild, das auf Platte gestreamt wird, stündlich ein neues File und sobald das 25. angelegt wird, wird das älteste gelöscht.

Eine zusätzliche Idee wäre die zusätzliche Übertragung per WLAN, falls man das Auto in Reichweite der heimischen Wohnung parkt und das File auf dem Rechner nochmal hat.

Reines unkomprimiertes DV-AVI benötigt für 24 Stunden ca. 150-160 GB! Mit den heutigen Festplatten also alles machbar, mit Komprimierung erst Recht!

Grüße,
Heiko
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #4
Vlad_HH

Vlad_HH

Beiträge
58
Reaktionspunkte
0
Ort
Hamburg
Murdock schrieb:
Eine Aufnahme eines öffentlichen Platzes stellt meiner Meinung nach kein Problem dar, da hier keine Privatsphäre verletzt wird.
Genau deswegen darf's man nicht. Öffentlich ist nicht Privat.
Du kannst z.B. dein Haus überwachen, aber das was auf der Straße vor deinem Haus passiert, darfst du nicht aufzeichnen, es sei denn die Straße gehört dir auch (Privatweg) :wink:
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #5
Tom

Tom

Beiträge
4.952
Reaktionspunkte
1
Ort
Dresden
Vlad_HH schrieb:
Genau deswegen darf's man nicht. Öffentlich ist nicht Privat.
Du kannst z.B. dein Haus überwachen, aber das was auf der Straße vor deinem Haus passiert, darfst du nicht aufzeichnen, es sei denn die Straße gehört dir auch (Privatweg) :wink:
Wo steht das? §?
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #6
M

Murdock

Beiträge
1.133
Reaktionspunkte
0
Sind dann die ganzen Webcams illegal?

Grüße,
Heiko
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #7
S

SonicSL

Beiträge
100
Reaktionspunkte
0
Ort
44866 Bochum
Und vorallem kann man ja auch. freundlich wie die Passatfahrer nun ml sind, einen kleinen Sticker anbringen, der auf die Aufnahmefähigkeit des Fahrzeugs hinweist.
Denn es ist ja niemand gezwungen, sich dem Wagen zu nähern, und wenn er nicht gefilmt werden will, kann der gemeine Feld- Wald- und Wiesenpassant ja einen Bogen ums Auto machen.
So könnte sich so manher Langfinger die Arbeit sparen, da er gleich sieht, daß er bei unbefugtem Betreten des Fahrzeug im bewegten Bild festgehalten wird.
Das erpart ihm lästige Fragen bei der Verhaftung, und dem Fahrzeugbesitzer den Ärger mit der Versicherung.
Desweiteren gilt das Recht am eigenen Bild oder Film nur dann, wenn es entweder zum Zwecke der Veröffentlichung, egal, ob privat oder gegen Entgelt, erstellt wird.
Da dies in dem Falle nicht Zweck der Bilderstellung ist, denke ich nicht, daß einem einer nen Strick daraus drehen kann.
Was ist denn z.B. mit Landschaftsfotografen? Sind die etwa gezwungen, einem vorbeifahrenden Auto hinterzuhechten, nur weil das Fzg. versehentlich auf dem Bild zu sehen ist??? Kann ja wohl nicht sein, aber falls doch, belehrt mich eines besseren.
Wenn ich falsch liege, werde ich gleich meine AdvoCard raussuchen, damit ich Sie für den Fall immer bei mir habe... :nana: :clap: :nana: und mein Anwalt wird sich über die Prozessflut freuen, denn dann kann er endlich ne eigene Kanzlei aufmachen.
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #8
Vlad_HH

Vlad_HH

Beiträge
58
Reaktionspunkte
0
Ort
Hamburg
Wo steht das? §?
im Grundgesetzbuch denk ich mal :)

Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus einer Untergruppe des allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art.2 Abs.1 iVm Art.1 Abs.1) abzuleiten. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein räumlicher Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können.
(c) Wikipedia
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #9
KorK

KorK

Beiträge
760
Reaktionspunkte
0
Ort
Radolfzell
Das mit dem Webcams spricht wirklich dagegen. Denn schließlich werden mittlerweile sehr viele öffentliche Plätze in diversen Städten durch Webcams "beobachtet". Dann müsste an jedem Zugang zu so einem Platz ein duetlich sichtbares Schild stehen, dass darauf hin weist! Ausserdem, wenn die Cams am Auto so angebracht würden, dass alles in einem Abstand von ca. 0,5m beobachtet wird, dann ist das nicht wirklich eine Verletzung der Privatsphäre. Es hat ja schließlich keiner was an meinem Auto zu suchen, oder?
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #10
Vlad_HH

Vlad_HH

Beiträge
58
Reaktionspunkte
0
Ort
Hamburg
KorK schrieb:
Ausserdem, wenn die Cams am Auto so angebracht würden, dass alles in einem Abstand von ca. 0,5m beobachtet wird, dann ist das nicht wirklich eine Verletzung der Privatsphäre. Es hat ja schließlich keiner was an meinem Auto zu suchen, oder?
na doch, ich darf auf offentlicher Straße neben deinem Auto auch in 10cm Abstand stehen :nana:
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #11
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
§ 6b Videoüberwachung

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Er ist der zuständigen Datenschutzkontrollinstanz unter Angabe von verantwortlicher Stelle, Standort, Zweck, beabsichtigte Verarbeitung, eingesetzte Technik und regelmäßige Speicherfrist anzuzeigen.
(3) Die nicht nur vorübergehende Speicherung und weitere Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn dies zum Erreichen des verfolgten Zweckes unerlässlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet und verarbeitet, so ist diese zu benachrichtigen, es sei denn, dem stehen überwiegende öffentliche Interessen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr entgegen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

********
http://www.datenschutzzentrum.de/materi ... deosec.htm

********

Evtl. hilft das bei Eurer Diskussion weiter.
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #12
R

Rodriguez

Beiträge
342
Reaktionspunkte
0
Ort
Berlin
Hm. Also ich würde ja meinen, daß zumindest der innenraum von meinem Fahrzeug mein Privatberreich und kein öffentlicher Platz ist. Und um das Argument auszuräumen, daß ich den öffentlichen Raum (der Bereich um mein Fahrzeug) überwachen will, dachte ich ja an eine alarmanlagen angeregte Aufnahme und keine 24/24h. Dann wird die Aufnahme ja nur gestartet, wenn sich jemand direkt im Umfeld von meinem Auto bewegt (durch die scheibe guckt oder so) und da die cam ja auf den Innenraum gerichtet ist (und das umfeld halt noch mit im Blickfeld hat) musste dann doch ne ähnliche Regelung greifen, wie bei Geschäften, die auch den Eingangsbereich filmen.

Freut mich, daß das Thema soviel feedback erzeugt :)
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #14
M

Murdock

Beiträge
1.133
Reaktionspunkte
0
Ich möchte hierzu noch ein paar interessante Gedanken und Informationen ins Spiel bringen.

Nehmen wir mal als gegeben an, die Videoüberwachung aus dem Auto raus wäre nicht legal. Der Fahrzeuginhaber hat sie aber dennoch installiert, keiner merkt etwas davon und demzufolge regt sich auch keiner auf. Jetzt kommt es zu einem Unfall oder Einbruch und der Inhaber kann auf dem Video den Täter identifizieren bzw. der Unfallvorgang beweisen.

Jetzt ist der Beweis zwar mit illegalen Mitteln erbracht, aber denoch nicht ungültig. In den USA wäre er das. Bei uns kann man sowas verwerten. Man muß nur den rechtlichen Ärger für den Verstoß hinterher in Kauf nehmen, aber das muß man nach Situation entscheiden.

Ich habe selber einmal einen solchen Beweis gegen Untermieter verwendet. Diese hatte beim Auszug Schäden wie Schimmel an der Wohnung hinterlassen, die auf schlechten Umgang (Lüften, Zustellen von Wänden) zurückzuführen waren. Ich habe zum Fenster rein fotografiert und der Anwalt hat das vor Gericht verwendet. Hat sich auch niemand darüber aufgeregt. Die beklagten Mieter waren davon so geschockt, daß sie gleich gar nicht vor Gericht erschienen sind, sondern nur deren Anwalt, der die Bilder auch nicht als illegal empfand.

Ich hatte in diesem Zusammenhang schon einige Auseinandersetzungen vor Gericht. Es gibt immer viele Ecken an denen man sich stören könnte, aber viele Gerichte wollen sich auch nicht an jeder kleinen Ecke stoßen, sondern schell die Sache abschließen. Es wird vieles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich bin mir sicher, wenn jemand mit einem Videobeweis einen Unfallverursacher identifiziert, dann wird dem Geschädigten genau gar nix passieren. Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Weder Polizei noch Staatsanwalt haben keine Lust auf vermeidbaren Papierkram. Einzig der Täter könnte sich überlegen, dagegen vorzugehen, aber an dem Beweis seiner Schuld ändert das nichts. Viele wissen das auch nicht und haben in dem Moment andere Probleme.

Es gilt also abzuwägen, ob man eventuell Ärger riskiert, wenn man damit einen Täter überführt. Der Ärger droht aber auch nur dann, wenn man diese Aufnahme verwerten will und dann hat sie sich ja schon gelohnt, da man damit etwas beweisen kann, daß einem tausende Euros rettet.

Grüße,
Heiko
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #15
R

Rodriguez

Beiträge
342
Reaktionspunkte
0
Ort
Berlin
So, hab mir den ganzen Kruscht mal durchgelesen! Danke für den Link.

Zulässig ist die Videoerfassung wenn
...[zur wahrnehmung berechtigter interessen für konkret festgelegte zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige interessen der betroffenen überwiegen]
Wenn die Kamera nur in Betrieb geht, wenn der Schuft zu nahe an mein Auto geht, überwiegen seine schützungswürdigen interessen sicher nicht. Weiter heißt es, daß solche Daten immer verwendet und ausgewertet werden dürfen, sofern
...[dies zur verfolgung von Straftaten erforderlich ist]
Also darf ich das.

Unbedenklich ist überdies die Aufzeichnung von Filmen zur privaten Nutzung (ich darf also alles überwachen, sofern ich das dann nur zuhause angucke und niemandem zur verfügung stelle.
[Definitiv nicht erfasst von §6b BDSG ist die Videoüberwachung als persönliche oder familiäre Tätigkeit]
von dieser Bestimmung darf ich die Daten aber immer entfremden, wenn dies der verfolgung von Straftaten dient.

Bei der Aufzeichnung für private zwecke muss ich so wie ich das verstanden hab nichtmal kennzeichnen :) und falls sich irgendwann jemand dran stört, ist das nichtkennzeichnen aber nichtmal eine ordnungswiedrigkeit. Es kann mir dann lediglich auferlegt werden, die Videoüberwachung zu kennzeichnen. Also dann nen kleinen achtung Kamera Aufkleber ans Fenster :)
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #16
Vlad_HH

Vlad_HH

Beiträge
58
Reaktionspunkte
0
Ort
Hamburg
Rodriguez schrieb:
achtung Kamera Aufkleber ans Fenster
pass dann aber auf, dass nicht gerade wegen der Kamera einer einbricht :rofl:
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #17
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
Murdock schrieb:
Ich habe selber einmal einen solchen Beweis gegen Untermieter verwendet. Diese hatte beim Auszug Schäden wie Schimmel an der Wohnung hinterlassen, die auf schlechten Umgang (Lüften, Zustellen von Wänden) zurückzuführen waren. Ich habe zum Fenster rein fotografiert und der Anwalt hat das vor Gericht verwendet. Hat sich auch niemand darüber aufgeregt. Die beklagten Mieter waren davon so geschockt, daß sie gleich gar nicht vor Gericht erschienen sind, sondern nur deren Anwalt, der die Bilder auch nicht als illegal empfand.

Heiko, das klingt ja alles ganz gut, nur hast Du nicht Personen fotografiert, die sich daran anstoßen können, sondern einen Gegenstand (hier der Raum). Ich denke, das das schon einen kleinen Unterschied macht - allerdings teile ich Deine Meinung, lieber Beweise sichern, als ohne dazustehen. :top:
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #18
R

Rodriguez

Beiträge
342
Reaktionspunkte
0
Ort
Berlin
Hat denn jemand sowas schonmal verbaut? könnte ich ja zum patent anmelden son system :) (juhu, ich hab was erfunden :))
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #19
black 3bg

black 3bg

Beiträge
427
Reaktionspunkte
0
Ort
Norderstedt (b. Hamburg)
Denkansatz: Zur überwachung von Aufzügen werden neuerdings Standbildsysteme angeboten (Du kannst fein Videokabel zum Fahrkorb legen). Würde aber bei technischer Umsetzung viel Speicherplatz sparen, normale Minicam und den rest elektronik, vielleicht mit Bewegungssensor gekoppelt.
Sollte aber unaffällig sein, da sonst als erstes geklaut. ....... bis hin zum MMS-Handy im Dachhimmel ;-) alles möglich.

Solang Du mit der Kamera nur dein Auto (innenraum) überwachst, sollte es i.O. sein, es sei denn Du stellst es 3. zur verfügung, dann musst Du diese informieren. Darfst in deinem Haus auch filmen, nich aber außerhalb des Grundstücks oder in öffentlichen Bereichen.

Du darfst aber nicht wie in den USA deine Mitarbeiter (Fahrer) überwachen während der Fahrt. Darfst es zumindest nicht verwenden vor Gericht.

Wer das Eqipment hat nimmt eh den ganzen Wagen mit mit entsprechendem PL-Schlüssel und Steuergerät kein Thema. Was nutzen Dir dann Kamerabilder die im Fahrzeug sind?
 
  • Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung Beitrag #20
M

Murdock

Beiträge
1.133
Reaktionspunkte
0
Scholly schrieb:
Heiko, das klingt ja alles ganz gut, nur hast Du nicht Personen fotografiert, die sich daran anstoßen können, sondern einen Gegenstand (hier der Raum). Ich denke, das das schon einen kleinen Unterschied macht - allerdings teile ich Deine Meinung, lieber Beweise sichern, als ohne dazustehen. :top:

Ich habe den Raum mit all seiner Unordnung fotografiert, es lagen also jede Menge privater Dinge herum, das waren so eine Art Messies die Leute, bzw. der Sohn war ein Schlamperisch ohne gleichen. Ich bin zum Heizkörper ablesen da mal rein, ich konnte kaum das Laminat sehen, so lag alles voll mit Klamotten Dreck und Scherben.

Aber trotzdem, die Wohnung ist heilig, steht schon im Grundgesetz - Artikel 13. Da darf man normalerweise überhaupt nicht ohne Einwilligung reinfotografieren.

Grüße,
Heiko
 
Thema:

Gedankenspiel: Innenraumcam zur Beweissicherung

Oben