
fanatic
Die Überwachung ausgelöst vom Annäherungssensor halte ich auch für Rechtens. Mit der einfachen Begründung, dass nicht gefilmt wird um jemanden im öffentlichen Umfeld zu beobachten, sondern um eventuelle Straftaten beweisen zu können bzw. davor abzuschrecken. Eine Klage auf Verletzung der Privatsphäre eines Passanten fällt ausserhalb jeder Zweckmäßigkeit der Gesetzgebung, insbesondere, da:
- Im Beispiel bloß 20 Sekunden aufgezeichnet werden sollten und diese durch das Ereignis des Annäherungsalarms ausgelöst werden.
- Primär der Innenraum überwacht wird und eine Person, die sich nähert, erst durch eine Straftat Relevanz für das Videomaterial hat.
- Das Videomaterial (so sollte es jedenfalls sein
) nicht veröffentlicht und ausschließlich zum Ziele der Beweissicherung genutzt wird.
So meine Gedanken zum Thema. Hab meine Medienrecht-Prüfung schon hinter mir, sonst hätte ich das mal mit einem Experten besprechen können.
- Im Beispiel bloß 20 Sekunden aufgezeichnet werden sollten und diese durch das Ereignis des Annäherungsalarms ausgelöst werden.
- Primär der Innenraum überwacht wird und eine Person, die sich nähert, erst durch eine Straftat Relevanz für das Videomaterial hat.
- Das Videomaterial (so sollte es jedenfalls sein
So meine Gedanken zum Thema. Hab meine Medienrecht-Prüfung schon hinter mir, sonst hätte ich das mal mit einem Experten besprechen können.