"Bei Fahrzeugen mit Seitenairbag im Sitz entfällt der Seitenairbag bei der nachträglichen Sitzumrüstung. Achtung: der Kunde muss darauf hingewiesen werden, dass der Sitzairbag entfällt. Der Kunde muss schriftlich bestätigen, dass er beim Einbau eines König-Sitzes auf den Entfall des Seiten-Airbags hingewiesen wurde. Die Sitzumrüstung darf in der Regel nur vom Vertragshändler vorgenommen werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Sitz- oder Konsolenbestellung, ob der benötigte Sitzairbag-Widerstand von Ihrem Vertragshändler lieferbar ist, oder ob der Sitz-Seitenairbag über den Bordcomputer deaktiviert werden kann. Teilweise ist der Sitzairbag-Widerstand auch von König lieferbar. Bestellbeispiel: 1 x SAW, Fahrzeugtyp, Monat/Baujahr angeben, Euro 39,00 inkl. gesetzl. MwSt. (nicht rabattfähig).
Bei Fahrzeugen mit Sitzbelegungserkennung auf der Beifahrerseite (ab ca. Baujahr ’94) muss die Sitzbelegungserkennung bei der Bestellung eines König-Beifahrersitzes mitbestellt werden. Diese wird von König im Sitz eingebaut. Mehrpreis Euro 200,- inkl. gesetzl. MwSt. (nicht rabattfähig). Bestellbeispiel: 1 x SBE (Sitzbelegungserkennung Beifahrerseite), Fahrzeugtyp, Baujahr (mit Monat) ... Index 38, unbedingt bei der Beifahrersitz-Bestellung angeben! Falls die Airbagkontrollleuchte aufleuchtet, muss in der Vertragswerkstatt der Fehlerspeicher für die Airbags gelöscht werden."