TÜV abgelaufen seit mehr als 8 Monaten, welche Frist ist verbindlich?

Diskutiere TÜV abgelaufen seit mehr als 8 Monaten, welche Frist ist verbindlich? im Allgemein Forum im Bereich Allgemeine Themen; Hallo Leute ich habe meinen Passat ca. 1,5 Jahre nicht mehr benutzt. Er steht auf unserem eingezäunten Privatgrundstück. Nun wollte ich ihn...
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Kazonga-F-Pu

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Hallo Leute

ich habe meinen Passat ca. 1,5 Jahre nicht mehr benutzt. Er steht auf unserem eingezäunten Privatgrundstück. Nun wollte ich ihn wieder fit machen und
bin zu Tanke gefahren, weil ich ihn leergefahren hatte. Auf dem Rückweg werde ich von der Poliezi angehalten und und die stellt fest, daß die Plakette
mehr als 8 Monate abgelaufen ist. Nun gut. Kann ich nix machen.

Nun haben die mir eine Frist von 14 Tagen gesetzt, die HU/AU nachzuholen und dies dann auch nachzuweisen. Normale Menschen arbeiten und somit
geht sowas natürlich nicht. Heute hatte ich frei und bin zur Prüfstelle und habe schon mal AU machen lassen, anstandlos bestanden. Nun hätte ich noch 5 Tage
Zeit (Wochenende jetzt mit eingerechnet)

Ich will am Montag zur Prüfstelle und die HU machen, allerdings habe ich ein paar Mängel festgestellt, für die für meinen 25 Jahre alten 3B5 Teile besorgt werden
müssen, die nicht von heute auf morgen geliefert und eingabaut sind.

Kann mir jemand von euch sagen, wo ich mich verbindlich informieren kann, welche Frist hier maßgeblich ist? Die Polizei prüft ja nun mal keine Fahrzeuge und hat
hier auch keine Kompetenz. Die Prüfstelle setzt immer eine Frist von 4 Wochen. Was ist verbindlich? Die Polizisten haben mir mit der Stillegung gedroht, was ja auch
deshalb unsinnig ist, weil ja schon mal der Tatvorwurf zur Hälfte geheilt ist, also AU Prüfprotokoll liegt ja mti heutigem Tag vor.

Ich grüsse Euch ihr Schrauber
 
  • TÜV abgelaufen seit mehr als 8 Monaten, welche Frist ist verbindlich? Beitrag #2
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hddiesel

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Hallo Kazonga-F-Pu,

"Die Prüfstelle setzt immer eine Frist von 4 Wochen."
Da du aber nur AU gemacht hast, fehlt dir natürlich das Protokoll von der Prüfstelle, incl. der 4-Wochen Frist, die hätte dir zur Vorlage bei der Polizei gereicht, nach erfolgter HU, hättest du dann deinen Nachweis der Polizei vorlegen können und das Problem wäre endgültig gelöst.

Die Frage ist jetzt, die HU-Prüfung sparen, als folge eine Stilllegung deines Fahrzeugs, oder die Kosten der Nachprüfung-Zähneknirschend als Lehrgeld bezahlen.

Eventuell ein klärendes Gespräch mit der Polizeidienststelle, welchen Weg du gehen kannst, dann bist du auf der sicheren Seite und mit etwas Glück, hat jemand ein Einsehen und kommt dir mit einer Fristverlängerung entgegen.

Jedoch ohne einen Nachweis des HU-Nachprüfungstermin, oder der Materiallieferzeit und der Reparaturdauer, sehe ich da wenig Chancen.

Gruß Karl
 
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Kazonga-F-Pu

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Hallo Karl, schade, daß die meine Frage nicht verstanden hast
 
  • TÜV abgelaufen seit mehr als 8 Monaten, welche Frist ist verbindlich? Beitrag #4
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hddiesel

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was habe ich da nicht Verstanden.

"Die Polizei setzt dir eine Frist von 14 Tagen"
Das ist eine Tatsache.

"Die Prüfstelle setzt immer eine Frist von 4 Wochen."
Da du nicht zur HU warst, fehlt dir das Scheiben von der Untersuchungsstelle und kannst dich nicht auf die Frist von 4 Wochen berufen, da du nur die AU durchgeführt hast.
Hast du ein Schreiben von der Untersuchungsstelle, in der dir eine Frist von 4 Wochen, für die Schadensbeseitigung und Nachuntersuchung eingeräumt wurde.

Das Eine, hat mit dem Anderen nichts zu tun und so sieht es auch die Polizeidienststelle.
Klar kannst du die gesetzte Frist ignorieren, aber es wird nicht zu deinem Vorteil sein.

Führe ein klärendes Gespräch mit der Polizeidienststelle, wie von mir angeraten, das tut dir nicht Weh, erspart dir jedoch unnötige Kosten und eine neue Anmeldung deines PKWs.

Wenn die Mängelbeseitigung eine Werkstatt durchführt, kannst du auch mit dem Schreiben deiner Werkstatt zur Polizei gehen und um eine Fristverlängerung bitten.

Natürlich kannst du dich auch an einen Anwalt wenden, welcher die Stilllegung deines PKW versucht zu verhindern, oder dich auf eine andere Meinung eines Forums- Mitglieds verlassen, den Schaden einer Fehlinformation trägst am Ende du selbst.

Oder hattest du einen Streit mit der Polizei und möchtest daher ein klärendes Gespräch vermeiden?

Gruß Karl
 
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