Du hast deinen Führerschein auch an der Kirmes geschossen, was? Zitat StVO §17: Beleuchtung
§17 Beleuchtung
* (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]
* (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Und das mit der gebräuchlichen Bezeichnung "Standlicht" die Begrenzungsleuchten gemeint sind, dürfte selbst dir strahlendem Licht dieses Forum bekannt sein, mal davon ab, dass es so sogar in der StVO steht...
Da in D die Begrenzungsleuchten vorne übrigens immer zusammen mit den Begrenzungsleuchten hinten (=Rücklicht) geschaltet sind, hätte einem zu eigenständigem Denken fähigen Leser auch klar sein können, daß ich mit der Benennung nur der Rücklichter in meiner erstgenannten Frage selbstverständlich nicht ausschließlich diese gemeint habe, sondern sie in Korrelation mit den Begrenzungsleuchten vorn ("Standlicht", du verstehen!?) gemeint habe.
Robin schrieb:
Mal nicht so DUMMWIRRES Zeug schreiben und sich selber wiedersprechen Murat.
1. schreibt man widersprechen ohne "e" und 2. frage ich mich gerade, ob die ganz offensichtliche provokante Einsetzung des ausländischen Namen nach dem fehlenden Komma deine geistige Gesinnung widerspiegelt. Ich jedenfalls heiße nicht Murat, du auch nicht, also wüßte ich keine andere Begründung dafür. Wenn meine dahingehende Vermutung stimmt, dann ist das widerlich, übrigens auch ein Wort, welches man ohne "e" vor dem ersten "i" schreibt.