Zulassung TFL ohne Positionslicht
Kurze Aufklärung !
Wenn Tagfahrlicht normal Betrieben wird : Einbauhöhe mind. 25cm vom Boden
Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:
RL (E1)
RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien usw.)
Wenn Tagfahrlicht zusätzlich abgedimmt als Positionslicht fungieren soll, dann gilt folgendes :
Einbauhöhe mind. 35cm vom Boden
Zusätzlich gilt :
Kombination mit Positionslicht
Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe.
Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen aus optischen Gründen eingesetzt.
Tagfahrleuchten müssen aber deaktiviert werden, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht mehr vorhanden.
Aber gerade in der Dämmerung oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders gut zur Geltung.
Hier kann man auf das Positionslicht zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten darf.
Das Design bleibt unverändert, die LED's werden lediglich etwas gedimmt angesteuert.
Ob eine Tagfahrleuchte auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben RL im Prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen (Bild). Eine mögliche Prüfnummer könnte so aussehen:
A RL (E1) 12345
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