legales Diebstahlgut bei Autohändler ???

Diskutiere legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? im Passat B5 (Typ 3B / 3BG) Forum im Bereich Technik; öhm ... ich hab da grad nen Auto im Internet gefunden, wo folgender Satz mit drinnen steht: Es handelt sich um Diebstahlgut. Fahrzeug ist...
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #1
G

GrafDracula

Beiträge
3
Reaktionspunkte
0
öhm ... ich hab da grad nen Auto im Internet gefunden, wo folgender Satz mit drinnen steht:

Es handelt sich um Diebstahlgut. Fahrzeug ist abgemeldet. Alle deutsche Papiere sind in Ordnung (brief, schein, Freigabe von Polizei u s.w.)

Was das ??? Diesbstahlgut und legal ??? Wie darf ich das verstehen ??? Iss auch nen Passat, der mir sogar gefallen würde, aber was hat das zu bedeuten, oder was kann das in Zukunft bedeuten ???
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #2
F

FRITZ

Beiträge
528
Reaktionspunkte
0
Ort
Ansbach
Kann sein, dass der geklaut wurde, und die Diebe geschnappt wurden, aber der rechtmäßige Eigentümer/Halter nicht mehr ausfindig gemacht werden konnte oder der das Fzg. während eines best. Zeitraumes nicht abgeholt hat...
Im ersten Fall könntest Du nie rechtmäßiger Eigentümer des Autos werden, auch wenn du das Ding mit Vertrag etc kaufst...es könnte also sein, dass der Eigentümer nach 2 Jahren durch Zufall erfährt dass Du das Auto jetzt hast, dann kann er von Dir das Auto verlangen und Du schaust in die Röhre!

Also das würde ich jetzt sagen, basierend auf meinem Wissen aus dem Wirtschafts- und Rechtslehre Leitstungskurs aus der Schule...aber das is ja nu auch schon paar Tage her... :)
Kontaktier mal den Verkäufer und frag nach und dann würd ich mal mit nem Anwalt oder der Polizei sprechen
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #3
mv25

mv25

Beiträge
704
Reaktionspunkte
0
Es kann aber auch sein, dass der Besitzer das Geld von der Versicherung bekommen hat, und später das Fahrzeug doch geufunden wurde. Aber das Auto gehört ja dann der Versicherung.
Ist schon etwas komisch...
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #4
A

Albrecht

Beiträge
1.167
Reaktionspunkte
0
Ort
Hochschwarzwald
naja, und wenn der Verkäufer im Namen der Versicherung das Auto verkauft ?? dann wär es doch in Ordnung

Es bliebe dann nur noch: willst Du überhaupt ein solches Fahrzeug kaufen, wo Du ja nie erfahren können wirst, was genau im Leben dieses Autos so alles passiert ist. Das würde mich, glaube ich, noch wesentlich mehr stören, als der formale Kram. Vorausgesetzt: es ist sichergestellt, daß es tatsächlich ein legaler Kauf eines Autos ist, an dem Du endgültig Eigentumsrecht erwerben kannst; daß also z.B. das Auto ein wiedergefundenes KfZ ist, das nun von der Versicherung, bzw. einem Händler, der im Auftrag der Versicherung ..., verkauft wird, oder ....
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #5
T

toni82

Beiträge
1
Reaktionspunkte
0
Hallo,

mein Auto das ich fahre wurde auch mal gestohlen, der Besitzer wurde ausgezahlt und etwas später hat die Polizei bei einer Grenzkontrolle den Wagen wiedergefunden. Danach wurde er aus der Fahndung genommen!
Die Versicherung, der das Auto dann gehörte, hat es über einen Händler wiederverkauft und dann war es meins!javascript:emoticon(':D')
Lachen

Habe mir vorher anhand der FIN bei VW die Historie geholt und bei der Polizei nachgefragt ob das alles rechtens ist.
Natürlich kann mann anhand der Historie nicht nachvollziehen was mit dem Wagen zwischen dem Diebstahl und dem auffinden gewesen ist.
Aber das kann mann auch so nie 100%ig genau feststellen auch wenn es vom VW Händler ist und ein ordentliches Checkheft vorliegt.
Du solltest Dir einen Fachmann der was von Autos versteht mitnehmen und den technischen und optischen Zustand genaustens überprüfen.
Boah!

Wenn dann alles iO ist under der Preis auch noch günstiger als bei einem normalen Wagen in selber Ausstattung und Alter,
kannst ihn, wenn er Dir zusagt nehmen.

Mein vorheriger Wagen war vom VW Händler mit Checkheft und allem drum und dran-Fazit war das er ständig kaputt bei VW stand!
Der jetzige ist tip top in schuss und optisch war er auch besser als all die andern Fahrzeuge die ich vor dem Kauf angesehen hatte.

Also wenn alles stimmt nehmen, wenn es Ungereimtheiten gibt Finger weg.
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #6
rennic

rennic

Beiträge
1.462
Reaktionspunkte
0
Ort
Dresden
Muss ein Verkäufer denn im Vertrag angeben, dass das Auto schon einmal gestohlen wurde (wenn in dieser Zeit keine Beschädigung/ Unfall erfolgte)???
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #7
Freakazoid

Freakazoid

Beiträge
10.552
Reaktionspunkte
3
Ort
Essen
rennic schrieb:
Muss ein Verkäufer denn im Vertrag angeben, dass das Auto schon einmal gestohlen wurde (wenn in dieser Zeit keine Beschädigung/ Unfall erfolgte)???

Das passiert ja eher selten...weil meist taucht das Auto ja nimmer auf...
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #8
M

Marco187

Beiträge
51
Reaktionspunkte
0
Ort
Hessen
Auf was für ner seite hast du die Autos gefunden?


Gruß Marco
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #9
Robin

Robin

Beiträge
8.666
Reaktionspunkte
23
Ort
Werkstatt: 39596 Arneburg
Ab und an versteigern die Länder soch Fahrzeuge. Beschlagnahmen, wiedergefundenes Diebesgut usw. Kuck ma unter die bekannten Zoll-Adressen im Netz da findet man PKW, LKW, Bürokram und mehr.
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #11
O

ObEliX

Beiträge
15
Reaktionspunkte
0
Ort
Wien
FRITZ schrieb:
Kann sein, dass der geklaut wurde, und die Diebe geschnappt wurden, aber der rechtmäßige Eigentümer/Halter nicht mehr ausfindig gemacht werden konnte oder der das Fzg. während eines best. Zeitraumes nicht abgeholt hat...
Im ersten Fall könntest Du nie rechtmäßiger Eigentümer des Autos werden, auch wenn du das Ding mit Vertrag etc kaufst...es könnte also sein, dass der Eigentümer nach 2 Jahren durch Zufall erfährt dass Du das Auto jetzt hast, dann kann er von Dir das Auto verlangen und Du schaust in die Röhre!

Hallo,

bin zwar neu hier aber da muß ich Dir wiedersprechen - ich habe eine S-Klasse W140 vom Händler gekauft und dann stellte sich herraus das mein KFZ in Italien gestohlen wurde, da aber weder der Händler der ebenfalls mit Vertrag in Italien gekauft hat, noch ich davon wußte mußte ich das Fahrzeug nicht abgeben, habe mit dem Anwalt gesprochen und der gab mir vollkommen Recht und ich hatte das KFZ dann noch 2 Jahre bis ich ihn verkauft habe. Ich habe das KFZ rechtmässig erworben und einen Kaufvertrag dafür in der Hand, der ehemalige Besitzer hat ja sowieso das Geld von der Versicherung bekommen und ist somit nicht mehr Besitzer und die Versicherung wollte sich nicht auch noch auf einen Rechtsstreit einlassen wo beide Anwälte meinen ich würde gewinnen.

Also Fazit - hat man einen gültigen Kaufvertrag eines Händlers können Sie Dir dein Fahrzeug nicht mehr wegnehmen.
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #12
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
ObEliX schrieb:
Also Fazit - hat man einen gültigen Kaufvertrag eines Händlers können Sie Dir dein Fahrzeug nicht mehr wegnehmen.

Das ist so für deutsches Recht nicht ganz richtig. Es ist egal, ob ich von Privat oder bon einem Händler eine Sache erwerbe, dessen rechtsmäßiger Besitzer nicht der Verkäufer ist. Hier in Deutschland gilt folgendes:
Wenn man als Käufer einer Sache nicht gewußt hat, daß man auf Hehlerware bietet (das sind z.B. Waren aus Diebstählen, Unterschlagungen, Veruntreuungen), kann man auch nicht gem. § 259 StGB strafbar gemacht, da bei dieser Handlung der Vorsatz gefehlt hat.

Allerdings hat man wahrscheinlich kein Eigentum an dieser Sache erworben, sofern es sich um Diebesgut handelt. Zwar gibt es einen sogenannten gutgläubigen Erwerb , gem. §§ 932 ff. BGB, durch den man auch dann Eigentümer der Sache werden kann, wenn dem Verkäufer die Sache gar nicht gehört hat. Dazu mußt man als Käufer in gutem Glauben sein - man darf also nicht wissen, dass der Vertragspartner (Verkäufer) die Sache nicht verkaufen durfte. Jedoch gilt dies nicht, wenn die Kaufsache dem tatsächlichen Eigentümer gestohlen wurde, er sie verloren hat oder sie sonst abhanden gekommen ist. Ergo gilt hier, bei Forderung auf Rückgabe der Sache ist der Käufer verpflichtet, diese wieder freizugeben. Den Kaufpreis muss dann der Verkäufer der Sache begleichen.
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #13
O

ObEliX

Beiträge
15
Reaktionspunkte
0
Ort
Wien
Aha, mag sein das es bei euch so ist, jedoch sollte mir dann mal jemand versuchen das wegzunehmen wenn ich das schon bezahlt habe. :confuse:
 
  • legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? Beitrag #14
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
ObEliX schrieb:
Aha, mag sein das es bei euch so ist, jedoch sollte mir dann mal jemand versuchen das wegzunehmen wenn ich das schon bezahlt habe. :confuse:

Dagegen kann man sich in Deutschland nicht wirklich wehren, das ist Gesetz gem. genannter §§. Schadenansprüche (Rückzahlung des vom Käufer der Sache gezahlten Betrages) sind in diesem Falle an den Verkäufer zu richten. Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Ich kenne ein Bsp. aus dem Bekanntenkreis, da wurde eine Kat-Nachrüstung noch nach 2 Jahren zurückgefordert, weil sich herausstellte, das es sich um Diebesgut (ein Angestellter der Herstellerfirma hatte sich großzügig bedient und die Teile auf eigene Rechnung verkauft) handelte. Da ging es um einen recht geringen Betrag im Vergleich zu einem Autokauf. Über das WIE & WARUM brauchen wir nicht zu diskutieren, ich habe lediglich die deutsche Rechtssprechung dargelegt und die ist für Deutsche Staatsbürger bindend. Für Österreich gilt vielleicht der Grundsatz: "Andre Länder, andre Sitten...", das entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Thema:

legales Diebstahlgut bei Autohändler ???

legales Diebstahlgut bei Autohändler ??? - Ähnliche Themen

Felge beschädigt, wegen Autobahnmeisterei, keiner zahlt: Hallo Leute, mir ist diesen März folgendes passiert: Frohen Mutes setze ich mich ins Auto und fahre nach Münster um meine Lederausstattung...
Bodenfreiheit im Sinne der StVZO: Hallo Passi-Driver´s...... folgendes habe ich heute mal versucht zu recherchieren bzw. teilweise auch recherchiert..... VORWEG: Es gibt...
Bedeutungen von ABE, ABG, E Prüfzeichen usw...: Um ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen und eventuell aufkommende Fragen schon im Vorfeld zu klären, hier mal eine kleine Übersicht über die...
Oben