Kupplung defekt

Diskutiere Kupplung defekt im B5 Motoren Forum im Bereich Passat B5 (Typ 3B / 3BG); Hi an alle, da ich neu bin stell ich mich kurz vor. Habe lange zeit nen T4 gefahren und sehr viel Geld reingestekt. Der T4 wird also in kürze...
  • Kupplung defekt Beitrag #1
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Schnurr

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Hi an alle,

da ich neu bin stell ich mich kurz vor. Habe lange zeit nen T4 gefahren und sehr viel Geld reingestekt. Der T4 wird also in kürze verkauft und ich habe mir vor ca 3 Wochen einen 2002er Passat Variant 1,9 TDI 3BG mit einer Laufleistung von 171 TKM beim Händler (eine KFZ-Werkstatt mit Fahrzeugverkauf) gekauft. der Händler hat mir noch einige sachen an der Vorderachse (poltern) repariert und den Tüv neu gemacht (rostiger Endschalldämpfer und Rückspiegel defekt, kann ich erst mal mit leben). Mir ist bei der ausgiebigen Probefahrt aufgefallen, dass die Kuplung sehr spät kommt. Hier im Forum habe ich gelesen das dies bei dem 3BG nicht unbedingt ein Mangel sein muss.
Bin bis zum letzten Samstag war ich dann auch sehr zufrieden, die ersten 3T km ohne Problem. Am Samstag habe ich in der Stadt festgestellt das die Kuplung extrem schlecht trennt (Rückwärts fast unmöglich; erster, zweiter, dritter mit viel gefühl und Kraft). Hab den Wagen dann zum Händler gebracht und die Mitteilung war, dass die Kuplung und das zweimassenschwungrad gewechselt werden muss. Kosten 1200€ netto davon soll ich die hälfte zahlen!!?? Was haltet Ihr davon??
Sorry, ich bin grad echt nen bisschen Satt.

:cry: Schnurr
 
  • Kupplung defekt Beitrag #3
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Schnurr

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Ok, zweiter Versuch:

Ich habe keine Juristische Beratung erhofft. Auch hatte ich einen solchen Fall noch nicht das der Wagen nach drei Wochen schlapp macht. Zum einen steht in den Bedingungen des Kaufvertrages unter Sachmängelhaftung das der Schaden beim Kauf vorhanden sein muss, das ist ja nun eine Interpretationsfrage?

Ich habe in den Foren gelesen das eine Kupplung von Sachs für um die 400€ zu bekommen ist. Ob nun genau diese auch für mein Modell passen würde kann ich aktuell nicht einschätzen. Der Händler meinte das aus Sicht der Garantie beim Einbau das Zweimassenschwungrad mit erneuert werden müsse.

Grundsätzlich bezog sich meine Frage auf den Preis für die Reparatur der Kupplung und des Schwungrades. Wie sich das jetzt mit der Sachmängelhaftung verhält muss ich erst einmal in Erfahrung bringen.

Zu den mir aktuell bekannten Daten kann ich momentan folgendes aufführen

Um welches Fahrzeug handelt es sich: VW Passat 1,9 TDI Variant
Laufleistung: 173855km
Motorkennbuchstabe : den habe ich momentan leider nicht zur Hand
Baujahr: 2002
Laufleistung 101 PS
Getriebeart: 5 Gang Schaltgetriebe
Wie lange tritt der Fehler schon auf: seit letzten Freitag
Wie macht er sich bemerkbar: Gänge lassen sich sehr schwer schalten (1, 2 ,3 sehr schwer; Rückwärtsgang gar nicht)

Für Rückmeldungen bin ich Euch Dankbar

VG
Schnurr
 
  • Kupplung defekt Beitrag #4
Robin

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Schnurr schrieb:
Ok, zweiter Versuch:

Ich habe keine Juristische Beratung erhofft.

Ist und wird es aber.


Auch hatte ich einen solchen Fall noch nicht das der Wagen nach drei Wochen schlapp macht. Zum einen steht in den Bedingungen des Kaufvertrages unter Sachmängelhaftung das der Schaden beim Kauf vorhanden sein muss, das ist ja nun eine Interpretationsfrage?

Gewährleistung. Google oder Wiki @ Gewährleistung = 6 Monate AB KAUF haftet der Händler für ALLE Schäden, da davon ausgegangen wird, das diese bei KAUF vorhanden sind/waren.

Wie sich das jetzt mit der Sachmängelhaftung verhält muss ich erst einmal in Erfahrung bringen.

Musst Du nicht. Die Reparatur ist Problem des Händlers. :cool:
 
  • Kupplung defekt Beitrag #5
The Stig

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Das es auch nur an einen defekten Nehmerzylinder liegen könnte hat noch keiner bedacht? Natürlich kann ein nicht vollständiges Trennen auch eine andere Ursache haben. Zudem solltest du zu deinem Kauf ja alle schriftlichen Dinge des Händlers haben. Da gibt es AGB und dann auch einiges was die Garantie usw beschreibt und regelt. Hast du dir das schon einmal alles durch gelesen?
 
  • Kupplung defekt Beitrag #6
Robin

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Eine Garantie ist FREIwillig und interessiert hier ebensowenig wie AGB's.

Der Wagen hat einen Defekt - welchen auch immer - und der ist in der GESETZLICHEN Gewährleistungszeit (ab 6. Monat mit Beweislastumkehr) vom Händler zu beseitigen.

Was es ist, warum, wieso, weshalb interessiert dabei herzlich wenig. Und, eine "FREIwillige Garantie" schliesst meist mehr AUS wie sie beinhaltet :D ;)


edit by falo: Vollzitat entfernt.
 
  • Kupplung defekt Beitrag #7
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Schnurr

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Hallo Robin,

dann Danke ich Dir für die Infos und werde das heute Abend mit dem Händler abstimmen. Wird wohl nicht ganz einfach werden.

Edit: Ist es möglich eine Reparatur der Kupplung zu prüfen?

Vielen Dank und für weiter Fragen werde ich mich an Deine Hinweise halten.

Viele Grüße
Schnurr
 
  • Kupplung defekt Beitrag #8
Robin

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Prüfen ist kein Problem. Wenn er die tauscht (oder egal welche Teile auch immer), soll er die Alt-Teile bis zur PKW Abholung auf bewahren.
Ist normal sehr einfach und Problemlos.

Wichtig ist, nicht irgendwelche Sachen aufschwatzen lassen. Gewährleistung ist GESETZLICH, diese kann er gegenübner Privatkäufern NICHT ausschliessen.
Und diese greift IMMER, egal ob eine "Freiwillige Garantie" optional dazu gekommen ist, oder nicht. ;) :)


edit by falo: Vollzitat entfernt.
 
  • Kupplung defekt Beitrag #9
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Schnurr

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OK. Vielen Dank. Ich werde dann hier noch einmal kurz das Ergebnis mitteilen.


edit by falo: Vollzitat entfernt.
 
  • Kupplung defekt Beitrag #10
The Stig

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Die Frage ist wie sich der Händler darauf berufen wird, das es sich um Normale alters- oder nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen handelt, die dann wiederum keinen Mangel darstellen. Bzw das dieser Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden war. Wenn so etwas vor Gericht geht, kann es an Kleinigkeiten Scheitern oder Erfolg haben, je nach dem wie ein Richter das ganze sieht und je nach dem wie ein Sachverständiger das ganze vor Gericht vorträgt. Es ist kein Wunder warum die Händler immer versuchen, ihre Autos unter Ausschluss der gesetzlichen Haftungen zu verkaufen, was bei Fahrzeugen die wie hier 12 Jahre alt sind, auch kein Wunder ist. Auch beim Checken und Probefahren stellt der Händler am Auto nichts fest und stellt es zum Verkauf hin. Und dann nach dem Verkauf verreckt was. Mit solchen Sachen kann das ein draufzahl Geschäft werden. Öfters darf das einem Händler nicht passieren. Deswegen hat ein Freund von mir mit eigener freier Werkstatt und mehreren Angestellten den Verkauf von gebrauchten PKW eingestellt.
Hoffentlich geht das für den Ersteller hier alles gut aus. Zumindest hat er dann einen älteren Wagen mit einer Nagelneuen Kupplung. Auch nicht schlecht.
 
  • Kupplung defekt Beitrag #11
Robin

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The Stig schrieb:
Die Frage ist wie sich der Händler darauf berufen wird, das es sich um Normale alters- oder nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen handelt, die dann wiederum keinen Mangel darstellen. Bzw das dieser Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden war.

Gewährleistung. Das war schon verstanden?

Zitat:

Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.


Wir reden hier zudem nicht von 6 Jahren oder 100tkm, sondern von deutlich weniger und kaum 3000km. In der Zeit kann von "Normale alters- oder nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen" kaum die Rede sein. Die Kupplung (wenn sie es ist) war also schon beim Kauf ausgelutscht.

Wenn so etwas vor Gericht geht, kann es an Kleinigkeiten Scheitern oder Erfolg haben, je nach dem wie ein Richter das ganze sieht und je nach dem wie ein Sachverständiger das ganze vor Gericht vorträgt.

Bei der zeit/LL nach Kauf ist es wohl eher eindeutig :cool:
 
  • Kupplung defekt Beitrag #12
The Stig

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Wenn alles so eindeutig wäre, müssten nicht so viele vor Gericht ziehen und erleben leider auch dort Überraschungen. Du bist nicht der einzige Gewerbliche.
 
  • Kupplung defekt Beitrag #13
Robin

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Was hat es damit zu tun das ich BERUFLICH ein Gewerbe habe? :roll:

Faktisch ist das eine Gewährleistung. Ob Du das als "eindeutig" siehst oder eben nicht, tut genau so wenig dazu bei, wie das ich Feierabend habe und somit PRIVAT schreibe :lol: :lol:
 
  • Kupplung defekt Beitrag #14
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Schnurr

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Kurzer Sachstand:
Gestern Abend noch beim Händler gewesen. Seine Aussage: Kupplung ist ein Verschleißteil und fällt damit nicht in die Sachmängelhaftung. Ich habe dem Händler gesagt das ich den Vorgang durch den Anwalt prüfen lasse. Er darauf: Das sei mein gutes Recht, und er ist sicher das richtig handelt.
Rückruf bei zwei unabhängigen Anwälten: Kupplung ist definitiv ein Verschleißteil.
Wie ist vor zu gehen (Aussage beider Anwälte):
- Auto in andere unabhängige Werkstatt bringen
- Kupplung ausbauen lassen
- Gutachter beurteilt die defekte Kupplung
- letztendlich wird die Entscheidung ein Gericht treffen müssen

Für mich kommen nun mehrere ungünstige Sachen dazu. Ich benötige so schnell wie möglich den Wagen wieder, da ich täglich knapp 200 km Fahrweg zur Arbeit habe. Die Reparatur in einer anderen Werkstatt muss der Händler nicht akzeptieren. Die Beurteilung des Sachverständigen und auch des Richters ist absolut offen, da die Kupplung bei einer Laufleistung von 173 Tkm schon mal kaputt gehen kann (das bestätigte auch ein zweiter Anwalt). Da bei der Übergabe die Kupplung 100%tig funktionierte ist es schwer nachzuweisen das der defekt beim Kauf bereits vorhanden war. Der Anwalt meint, auch wenn er damit Geld verdient, ist der Aufwand um die Kosten wieder zu bekommen nicht unerheblich. Viel Zeit, viel Papier und mein Auto kann die nächsten drei Wochen in der Werkstatt stehen. Kann, muss aber nicht.

Also heute Abend noch einmal in die Werkstatt und Verhandeln. Preisstand gestern Abend: 700€ brutto.

Ich melde mich dann also morgen noch einmal

Schnurr
 
  • Kupplung defekt Beitrag #15
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p3ng

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Guter Preis und du hast den Wagen morgen wieder.

Bezahl das erstmal und lass aber alles übern Anwalt weiterlaufen.
Dann bekommst du bei Erfolg die Kohle wieder und hast trotzdem nicht aufs Auto verzichten müssen :top:
 
  • Kupplung defekt Beitrag #16
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Alfons1972

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nur, weil es zum Thema passt, will ich hier berichten:
Kupplungsschaden an meinem 2.0 TDI bei gut 250.000 km: die Verzahnung hatte sich verabschiedet.

Was mir aufgefallen ist, dass das Auto im Leerlauf nach der Reparatur deutlich leiser lief als vorher. Daher vermute ich, dass ursächlich ein defektes Zweimassenschwungrad war (ungleichförmige Belastung, welche letzlich zum Versagen der Verzahnung geführt hat).
Der Fachmann sagte, dass die Verzahnung der Welle zum Glück noch einwandfrei ist, also wurde der komplette Kupplungssatz mit Zweimassenschwungrad getauscht.

für rund 1300,- repariert. Und weiter geht's. :)


 
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