Abwrackprämie

Diskutiere Abwrackprämie im Allgemein Forum im Bereich Allgemeine Themen; Ich hab's zufällig gerade gelesen: Es zählt das Datum des KV. Also wer heute den KV unterschreibt und sein Auto erst 2010 bekommt, bekommt auch...
  • Abwrackprämie Beitrag #41
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Mackson

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Ich hab's zufällig gerade gelesen:

Es zählt das Datum des KV. Also wer heute den KV unterschreibt und sein Auto erst 2010 bekommt, bekommt auch definitiv 2.500€ vom Staat hintenrein geblasen. Auf auf!! 8)
 
  • Abwrackprämie Beitrag #42
SieMone

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Garst schrieb:
Nein, eigentlich nicht. Das Fahrzeug muss zu dem Zeitpunkt wo Du die Prämie beantragst min 12 Monate auf Dich zugelassen sein, sprich seit Feb/08.


Die BAFA sagt:
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein.

Ich BIN Halter des zu verschrottenden Fahrzeuges. Seit 3 1/2 Jahren

Die BAFA sagt, das Auto muß am Tag der Verschrottung wenigstens 1 Jahr lang durchgängig auf den Antragsteller zugelassen sein.
Mehr nicht.

Das Auto ist 2 Jahre auf mich zugelassen. Durchgängig.
Wie darf ich Halter GEWESEN sein, wenns Auto zugelassen sein muß aktuell ?

Naja evtl klärt sich das heute noch. Auch wenn ich das Auto eigentlich nicht in die Presse geben wollte :cry:
Aber es könnte das "leben" des GT - Spezial auf längere Dauer sichern.
 
  • Abwrackprämie Beitrag #43
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blueman

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@simone_3B
"gewesen sein"- weil Du´s ja hast verschrotten lassen!->Stempel vom Verwerter
Und das Auto mußte aktuell beim Vorfahren auf`m Schrottplatz noch auf Dich angemeldet sein.
Stilllegung zählt nicht.
Was ist nun bei rumgekommen?

@racer 2979
"wisst ihr ob man die abwrackprämie auch bekommt wenn man mit sein 10 Jahre altes auto einen unfall hat,
Totalschaden, und sich dann ein neuwagen zulegen will.
schrott ist er ja so oder so."

ABER,er muß noch auf den eigenen 4 Rädern vorgefahren werden!!!
sozusagen wirtschaftlicher Totalschaden und nicht wirklich platt.

Das Thema haben wir auch daheim,der 10Jahre alte Fiat Cinquecento wird das Zeitliche segnen!
 
  • Abwrackprämie Beitrag #44
SieMone

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blueman schrieb:
@simone_3B
"gewesen sein"- weil Du´s ja hast verschrotten lassen!->Stempel vom Verwerter
Und das Auto mußte aktuell beim Vorfahren auf`m Schrottplatz noch auf Dich angemeldet sein.
Stilllegung zählt nicht.
Was ist nun bei rumgekommen?

Das Auto hätte bis zum 15.1.2009 zugelassen gewesen sein müssen. Ergo keine AWP. :(
Ich hab ihn 2 1/2 Monate zu früh abgemeldet
Egal, bleibt er halt bis zum H stehen. :rofl: Sind ja nur noch 8 Jahre.
 
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