spiegelblinker modifiziert

Diskutiere spiegelblinker modifiziert im B5 Karosserie Forum im Bereich Passat B5 (Typ 3B / 3BG); hallo. ich wollte mal wieder was von mir vorstellen: ich habe mir die spiegelblinker etwas modifiziert. dank an den einarmigen, der hat...
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #1
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HHPassat

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hallo.


ich wollte mal wieder was von mir vorstellen:

ich habe mir die spiegelblinker etwas modifiziert.
dank an den einarmigen, der hat mich erst auf die idee gebracht.

habe mir in jeden spiegel 5 dioden zusätzlich eingebaut.
3mm in orange.
blinker6vj.jpg


blinkerdioden0ox.jpg


blinkerdioden17dg.jpg


die habe ich aber nicht mit den blinkern zusammengeschlossen sondern habe ein extra kabel nach innen gezogen und ans standlicht angeschlossen. mittels schalter sind die abzuschalten.

damit ich weiß ob die dioden leuchten habe ich in die türmulde eine kontroll led eingelassen.
kontrollled4ro.jpg


falls ich als rennleitung mal um die ecke komme :D


olli
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #2
Tom

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Schick. :top: Blinken die Spiegel Extra noch? Und warum sollte das nicht zugelassen sein?

Aber das mit dem LED-Standlich ist nicht ganz StVZO konform, oder? ;)
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #3
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Christian

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Das hatte ich schon vor Jahren an meinem "alten" so gemacht. Die Neidischen Blicker der BMW und MB-Fahrer waren unbezahlbar :D :top:
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #4
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die led´s im spiegel habe ich nur mit dem standlicht zusammengeschlossen. leuchten also nur wenn standlicht an is.

und ich kann sie halt noch ausschalten.

muß ja auch mal zur arbeit fahren :wink:

olli
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #5
Honk

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HHPassat schrieb:
...falls ich als rennleitung mal um die ecke komme :D


olli

Soso... Wasser predigen und Wein sa.... :D :D

Da hoffe ich mal auf solch eine tuningbegeisterte Rennleitung wenn Sie mich mal kontrollieren. Bei mir ist zwar alles eingetragen aber man weis ja nie.
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #6
Tom

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Da die Blinker draußen dran sind, hab ich's mal verschoben.

Warum willst du die LEDs ausschalten? Gelbes Licht ist doch zulässig nach vorn.
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #7
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ne ne, gelb nach vorne ist verboten. nur die blinker sind erlaubt. aber dauerhaftes gelbes licht ist nicht erlaubt. deswegen sind die usa blinker die auf standlicht mitleuchten ja auch verboten hier in Good old Germany :flop:

hat mich jedoch nicht abgehalten auch diese zu verbauen.

nach vorne weiß, zur seite orange und nach hinten rot

olli
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #8
Tom

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Das ist mir neu... hmmm... :eek: Seitlich nur gelb ist klar...
Welcher §?
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #9
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müsste ich bei mir mal raussuchen. aber ich hate beim tüv nachgefragt.

allerdings hat der neue 5ér von bmw auch nach vorne die kleinen orangen schlitze.


hier meine usa blinker

blinker7ut.jpg



olli
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #10
Tom

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Ich habs gefunden:
StVG §51
Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Als einer von der Rennleitung hast du aber viel nicht gemehmigtes ;)
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #11
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HHPassat

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und somit ist das bild über deinem text leider verboten.

benutze das natürlich nur auf abgesprerrten strecken und zu show :nana:

würde damit nie so im öffentlichen straßenverkehr rumfahren

8)
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #12
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Christian

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Beim aktuellen 5er ists aber als SML angedacht.

Was ist an deinen Blinkern US? HAb ich was übersehen? :confuse:
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #13
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HHPassat

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das was du da auf dem bild siehst ist die standlichtfunktion.
so leuchten sie dauerhaft, wenn ich mind. standlicht anhabe. das blinken ist dann deutlich heller.

so wie sie halt in den staaten rumfahren.


gruß


olli
 
  • spiegelblinker modifiziert Beitrag #15
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HHPassat

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sieht auch gut aus :respekt:

du weißt ja dann wie das ist die einzusetzten :x


gruß

olli
 
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