Mfl Lenkrad

Diskutiere Mfl Lenkrad im B6 Innenraum Forum im Bereich Passat B6 (Typ 3C / CC); Hallo ! Ich habe einen b6 bj 10/06 mit zweizünder Airbag . Habe mir ein gebrauchtes Lenkstocksäulensteuergerät auch aus 6/06 . Lenkrad 3 speichen...
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  • Mfl Lenkrad Beitrag #1
buggyboy007

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Hallo !
Ich habe einen b6 bj 10/06 mit zweizünder Airbag . Habe mir ein gebrauchtes Lenkstocksäulensteuergerät auch aus 6/06 .
Lenkrad 3 speichen mit mfl aber mir fehlt der Kabelsatz im Lenkrad von Airbag und Mfl . Hat jemand die Teilenr. oder kann mir vieleicht einen Pinplan für den Stecker (GELB) zukommen lassen ?
 
  • Mfl Lenkrad

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  • Mfl Lenkrad Beitrag #2
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Largo

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Gelbe Stecker sind doch für'n Airbag, daran sollte man nicht rum pfuschen.
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #3
buggyboy007

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Oh man , da merkt man schon wieder die Aussage Gelbe Stecker sind Airbag ! Ist soweit richtig , aber auch auf diesen Stecker ist eben die Mfl Hupe usw mit aufgepinnt ! Da kenne ich soweit auch mit aus !
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #4
ICeY

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Deswegen ist das trotzdem Teil des Airbagsystem, an dem du ohne entsprechende Schulung nichts zu suchen hast!
Und wenn du eine entsprechende Schulung besitzen würdest, wüsstest du im Regelfall auch, wo entsprechende Informationen zu finden sind.
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #5
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dirk11

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Als Privatperson kann er machen, was er will.
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #6
buggyboy007

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So sieht es erst mal aus . Und wer sag auch das ich damit nicht auskenne oder keine Schulung habe !

So habe es selbst rausgefunden Teil.Nr. 1K0 971 584 L
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #8
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Na, dann sprich mal mit einem Juristen, vielleicht vergeht dir dann das Lachen. Es gibt kein Gesetz, welches Privatpersonen die Handhabung an und mit Airbags oder auch nur deren Installations-Zubehör untersagt oder untersagen könnte. Aber ehrlich gesagt kannst du denken, was du willst - ich weiß es, denn im Gegensatz zu dir habe ich zu dem Thema schon mehrere Juristen befragt (u.a. einen OSta).
Auch und vor allem die in solchen Themen gerne angeführte 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz §4 (welche sich ausschließlich auf den Airbag selbst bzw. den darin befindlichen zündfähigen Teil, nicht auf Zubehör wie externe Leitungen oder Steckverbinder bezieht) gilt nur im gewerblichen Handeln, sprich wenn du Autoverwerter bist, eine Autowerkstatt betreibst uswusf..
Ich kann in meiner Garage aus meinem Auto jeden Airbag aus- und wieder einbauen und die Stecker aus- und wieder einpinnen wie ich Lust habe.

Den Hinweis auf die Gefährlichkeit finde ich übrigens notwendig und richtig, das ändert aber nichts daran, daß der Umgang mit dem Airbag nicht verboten ist. Auch die Weitergabe von Wissen dazu übrigens nicht. German Angst halt...
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #9
Robin

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dirk11 schrieb:
Na, dann sprich mal mit einem Juristen, vielleicht vergeht dir dann das Lachen. Es gibt kein Gesetz, welches Privatpersonen die Handhabung an und mit Airbags oder auch nur deren Installations-Zubehör untersagt oder untersagen könnte. Aber ehrlich gesagt kannst du denken, was du willst - ich weiß es, denn im Gegensatz zu dir habe ich zu dem Thema schon mehrere Juristen befragt (u.a. einen OSta).
Auch und vor allem die in solchen Themen gerne angeführte 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz §4 (welche sich ausschließlich auf den Airbag selbst bzw. den darin befindlichen zündfähigen Teil, nicht auf Zubehör wie externe Leitungen oder Steckverbinder bezieht) gilt nur im gewerblichen Handeln, sprich wenn du Autoverwerter bist, eine Autowerkstatt betreibst uswusf..
Ich kann in meiner Garage aus meinem Auto jeden Airbag aus- und wieder einbauen und die Stecker aus- und wieder einpinnen wie ich Lust habe.

Den Hinweis auf die Gefährlichkeit finde ich übrigens notwendig und richtig, das ändert aber nichts daran, daß der Umgang mit dem Airbag nicht verboten ist. Auch die Weitergabe von Wissen dazu übrigens nicht. German Angst halt...


Wenn Du weniger Gülle labern würdest, wäre das toll. :lol: :lol:

Das ist ein ÖFFENTLICHES Forum. Ergo macht er nichts mehr PRIVAT sondern involviert ANDERE.
Passiert etwas, hat man das WISSENTLICH und BILLIGEND in Kauf genommen. Bein falscher "Beratung / Aussagen" ist man sogar BETEILIGT am gesamten.

Und was dein angeblicher Jurist da gulpt, ist genau so Gülle wie Deine Aussagen.
Der Umgang ist Gesetzlich von je her NUR für Ausgebildete UND Gewerbliche Nutzer zulässig.
Somit schliesst sich das angeblich PRIVATE aus. Aber wahrschenlich ist das Gesetz falsch...


Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“

Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen.

Unter „Umgang“ fallen:

Erwerb / Verkauf
Lagerung
Transport
Montage
Diagnose & Prüfarbeiten
Verschrottung bzw. Entsorgung

Und wer sag auch das ich damit nicht auskenne oder keine Schulung habe !

Du, sonst müsstest Du nicht andere LAIEN fragen. Jeder mit einer Ausbildung hat Zugang zu den Daten/Unterlagen usw.
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #10
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dirk11

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Robin schrieb:
Das ist ein ÖFFENTLICHES Forum. Ergo macht er nichts mehr PRIVAT sondern involviert ANDERE.
Passiert etwas, hat man das WISSENTLICH und BILLIGEND in Kauf genommen. Bein falscher "Beratung / Aussagen" ist man sogar BETEILIGT am gesamten.
ROTFL, aber wir wissen ja, daß Du einer von der ganz schlauen Sorte bist :lol: :lol: :lol: :lol:
Nur weil jemand seine eigenen Handlungen in einem Forum beschreibt, ist er noch lange nicht beteiligt am Schicksal anderer. Wenn jemand von einem Hochhaus springt ist er auch nicht "beteiligt" daran, wenn sich den jemand für den nächsten Selbstmord zum Vorbild nimmt.

Und was dein angeblicher Jurist da gulpt, ist genau so Gülle wie Deine Aussagen.
Na ja, dem glaube ich aber eher als einem angeblichen Tuner, der seinen Wortschatz im Schweinestall gefunden hat. :lol: :lol: :lol: :lol:

Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“ [...]
Quellenangabe?
Hier steht jedenfalls ein anderer Text.

Und wer sag auch das ich damit nicht auskenne oder keine Schulung habe !
Du, sonst müsstest Du nicht andere LAIEN fragen. Jeder mit einer Ausbildung hat Zugang zu den Daten/Unterlagen usw.
Das stammt nicht von mir, du solltest beim Zitieren sorgfältiger sein.
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #11
Robin

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dirk11 schrieb:
ROTFL, aber wir wissen ja, daß Du einer von der ganz schlauen Sorte bist :lol: :lol: :lol: :lol:
Nur weil jemand seine eigenen Handlungen in einem Forum beschreibt, ist er noch lange nicht beteiligt am Schicksal anderer. Wenn jemand von einem Hochhaus springt ist er auch nicht "beteiligt" daran, wenn sich den jemand für den nächsten Selbstmord zum Vorbild nimmt.

Wenn Du weniger gequirlte Kacke schreiben würdest, wären allen geholfen.
Wer sich an diesen Sachen beteiligt mit Infos etc, ist sehr wohl involviert.
Passiert etwas, heisst es: DER hat geschrieben, dann kommt die Geschichte wieder zurück zu den §14 und ff.
Und schon ist was? AHA.. :roll:


]Na ja, dem glaube ich aber eher als einem angeblichen Tuner, der seinen Wortschatz im Schweinestall gefunden hat. :lol: :lol: :lol: :lol:

Besser da, als wie sein Gehirn auf der Strasse zu verlieren, so wie Du.
Ich würde ungern anfangen zu zitieren wo Du überall Deine FÄKALsprache raus tust und beleidigst.
Letzte mal ist nicht so lange her wo Dich sogar andere dafür gerügt haben. DU erinnerst Dich? (stichwort Schkodda-Forum) :lol:
Soviel zum Thema "Schweinestall" :lol:


Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“ [...]
Quellenangabe?
Hier steht jedenfalls ein anderer Text.

Genau. Dann lese mal die weiterführenden Sachen dazu. Mit §14 ist das ganze NICHT beendet.
Aber wie war das mit Gehirn zu Hause gelassen? :lol:


(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen

1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

bedarf der Erlaubnis

(3) Wird eine Tätigkeit nach § 7 oder § 27 ohne die erforderliche Erlaubnis ausgeübt, so kann die zuständige Behörde die Fortsetzung dieser Tätigkeit untersagen.

(5) Übt jemand eine Tätigkeit ohne die nach dem Gesetz erforderliche Erlaubnis oder Zulassung aus oder hat jemand Umgang oder Verkehr mit Explosivstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen ohne den nach diesem Gesetz erforderlichen Konformitätsnachweis, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass die explosionsgefährlichen Stoffe, über die der Betroffene die tatsächliche Gewalt noch ausübt, nicht mehr verwendet werden dürfen oder ihr nachgewiesen wird, dass die explosionsgefährlichen Stoffe innerhalb einer von ihr gesetzten Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen worden sind. Nach Ablauf der Frist können die Stoffe sichergestellt und verwertet oder vernichtet werden. Ein Erlös aus der Verwertung der Stoffe steht dem bisher Berechtigten zu. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass ein Nichtberechtigter die explosionsgefährlichen Stoffe erwerben wird oder dass die Stoffe unbefugt verwendet werden, so können diese sofort sichergestellt werden.

(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis

1. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,
2. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder
3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt, durchführt oder verbringt oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lässt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,

Soviel zum Thema....

Das stammt nicht von mir, du solltest beim Zitieren sorgfältiger sein.

muahahaahhhaahaaaa...

WO steht das DU gemeint bist? Aber so ist das, jeder zieht sich den passen Schuh an? :lol:
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #12
P

Passi 20V

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Kinder, geht im Sandkasten spielen!
Und wenn ihr euch unbedingt umbringen wollt, macht das doch allein.

BTW - hier is Schluss
 
  • Mfl Lenkrad Beitrag #13
F

falo

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