Felgendimension

Diskutiere Felgendimension im B6 Reifen, Felgen, Fahrwerk Forum im Bereich Passat B6 (Typ 3C / CC); Hallo! Wie man es schon am Betreff herauslesen kann bräuchte ich ein paar Antworten zur zulässigen Felgendimension beim Passat B6. Ich habe...
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ForoSan

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Hallo!

Wie man es schon am Betreff herauslesen kann bräuchte ich ein paar Antworten zur zulässigen
Felgendimension beim Passat B6.
Ich habe bereits dich Suchfunktion ausreichend genutzt und unzählige Themen ausgegraben, die
sich mit dem Problem befassen, jedoch ist mir das ganze noch ein wenig unklar.

Zunächst zu meinem Fahrzeug: Passat B6 Limousine, 2.0 TDI, 140PS, Frontantrieb, Standart-Fahrwerk

Folgendes Problem: Habe mir für meinen Passat die Felgendimension 8,5Jx19 ET35 mit der Bereifung
225/35 R19 vorgestellt. Nun habe ich schon unzählige Male gelesen, dass sich das "eigentlich" ausgehen sollte.

Zu den Felgen habe ich schon das passende Gutachten gefunden. Sind für das Fahrzeug zugelassen, jedoch ist
das ganze mit Karosseriearbeiten verbunden. Laut unzähligen Forenmitgliedern, ist das aber völliger Blödsinn
und das ganze ist auch ohne Karosseriebearbeitung möglich.

Meine Frage ist nun, ob ich das ganze auch in Österreich eingetragen bekomme. Habe bereits herausgelesen, dass
es bei der Eintragung in Deutschland ein klein wenig anders aussieht. Wichtig wäre für Österreich, dass die Felge 30° vor und
50°nach der Mitte des Rades vom Kotflügel abgedeckt wird.
Wäre super, wenn sich mal ein paar Österreicher zu Wort melden könnten.
Ein paar Fotos von VA&HA wären ebenfalls erfreulich genau so wie Angaben über die Abstände von Felge zu Kotflügelkante.

Bin eigentlich über alle Infos und Verweise zu anderen Themen die mir weiterhelfen erfreut.

Schon mal Danke im vorraus! :D

Mfg Philipp
 
  • Felgendimension Beitrag #2
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die geforderte Radabdeckung 30°/50° ist in -D- genauso gefordert, da mittlerweile schon seit einigen Jahren nach EU-Recht/Vorgaben geprüft wird, somit ansich nichts anderes. Der große Unterschied wird sein, das in -D- "noch" der Ermessensspielraum der Prüfer größer ist, obwohl sie auch von ihren Oragnisationen angehalten sind, streng nach Gutachten vorzugehen. Würde der Prüfer so vorgehen, könnte tatsächlich bei der gewählten Rad/Reifendim. die Radabdeckung kritisch werden und eine ausreichende gefordert werden. Ich hatte die gleiche Dimension auf meinem Passat, aber damals (2006) konnte noch als Übergang nach Landesrecht geprüft werden und hier reichte noch die Abdeckung der Lauffläche.
 
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