zweites Nebelschlusslicht

Diskutiere zweites Nebelschlusslicht im B5 Elektrik & Elektronik Forum im Bereich Passat B5 (Typ 3B / 3BG); Eigentlich keine große Sache, habe meinen Passat nun schon eine Weile. Im Urlaub kam bei mir die Frage auf ob es nicht mit einfachen Mitteln...
  • zweites Nebelschlusslicht Beitrag #1
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Kritt68

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Eigentlich keine große Sache, habe meinen Passat nun schon eine Weile.
Im Urlaub kam bei mir die Frage auf ob es nicht mit einfachen Mitteln möglich währe auch hinten rechts ein Nebelschlusslicht zu haben, von wegen der Sicherheit und Symetrie.

Vielleicht sagt ihr alle "Och ist doch ein alter Hut" oder so :lol: , aber ich war überrascht das ich bloß eine Glühbirne in die vorgesehene Fassung setzen musste.
Also 0,85 € invenstiert und seit dem habe ich zwei Nebelschlussleuchten. :D

Frage mich warum das VW nicht gleich so gemacht hat? Es war ja bereits alles dafür vorbereitet. :?
 
  • zweites Nebelschlusslicht Beitrag #2
saftpresse

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Hi
Ich bin mir nicht sicher ob es gesetzlich erlaubt/geregelt ist in den verschiedenen Ländern.
VW liefert ja in viele Länder und sie werden halt so bestückt wie es üblich ist dort.

Bei uns in Österreich ist es glaube ich nur einseitig (bin mir aber nicht 100% sicher) - sonst könnte man es vielleicht mit Bremslicht verwechseln.
Ist die 2. Seite nicht für den USA export vorgesehen?
 
  • zweites Nebelschlusslicht Beitrag #3
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Kritt68

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saftpresse schrieb:
Hi
Ich bin mir nicht sicher ob es gesetzlich erlaubt/geregelt ist in den verschiedenen Ländern.
VW liefert ja in viele Länder und sie werden halt so bestückt wie es üblich ist dort.

Bei uns in Österreich ist es glaube ich nur einseitig (bin mir aber nicht 100% sicher) - sonst könnte man es vielleicht mit Bremslicht verwechseln.
Ist die 2. Seite nicht für den USA export vorgesehen?

Ich will jetzt nichts falsches sagen, immerhin sind seit meinem Kauf des Passat Variants gut 10 Jahre vergangen. Aber damals währe das zweite Nebelschlusslicht aufpreispflichtig gewesen, als Bestandteil des Kompletpacketes Nebelscheinwerfer und zweites Nebelschlusslicht.

Daher denke ich mal das es in Deutschland erlaubt ist, aber wie gesagt so genau habe ich mich eigentlich nicht mit der Thematik befasst, nur Birne rein und gefreut das es so einfach war. :)

Gruß
 
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