Scholly hat geschrieben:
black 3bg hat geschrieben:
Ich würde erstmal nich zu den grünen Zwergen gehen.
Du hast es ja ordnungsgemäß erworben.
Da kann er sich aber unter Umständen strafbar machen. Sollte sich rausstellen, das es ein gestohlenes Navi ist, gilt:
UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT.
Auch wenn das ein sehr alter Beitrag ist, ist es mir ein Bedürfnis das zu korrigieren.
Unwissenheit schützt nämlich eben doch manchmal vor Strafe!
Nach dem deutschen Strafgesetz ist nämlich IMMER nur vorsätzliches Handeln Strafbar, es sei denn, das Gesetz sieht fahrlässiges Handeln ausdrücklich vor. (§15 StGB)
Soetwas wie "Fahrlässige Hehlerei" gibt es aber nicht. Das selbe gilt für Begünstigung (§257 StGB) und Strafvereitelung (§258 StGB). Das geht schon aus deren Formulierung hervor. ("Wer
absichtlich oder
wissentlich [...]" §258 StGB; "Wer einem Anderen, [...]
in der Absicht Hilfe leistet [...]" §257 StGB)
Das heißt, das derjenige, der unwissentlich geklaute Ware kauft sich eben NICHT strafbar macht. Das wäre rechtsstaatlich auch gar nicht zu verantworten, da man für das verdeckte, fremdverursachte Unrecht eines anderen haftbar gemacht würde.
Auch eine Nachforschungspflicht aus der Tatsache zu konstruieren, dass das Gerät bei E-Bay gekauft wurde, geht viel zu weit, da man sich im Sinne eines funktionsfähigen Rechts- und Handelsverkehr unter normalen Umständen auf die Aussage eines Anderen verlassen können muss. Etwas anderes gilt nur bei offensichtlichen Umständen, wie Straßenverkäufen von Großmengen. Und selbst da wird in der Rechtswissenschaft stark diskutiert.
Das unterstreichen auch die §§ 932ff. BGB, die den gutgläubigen Erwerb generell möglich machen, also ein Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten ausdrücklich zulassen. (Auch wenn § 935 BGB den gutgläubigen Erwerb an abhandengekommenen Sachen ausschließt).
Also keine Angst beim Kaufen von Sachen auf E-Bay.
Wenn man mit Gesetzen um sich wirft, sollte man sich auch auskennen....
