Lenkradgrösse Paragraphen oder Vorschriften?

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  • Lenkradgrösse Paragraphen oder Vorschriften? Beitrag #1
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3BG

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Gibt es eine festgesetzte Midenstgröße bei Lenkrädern? Ein Kumpel von mir möchte sich ein kleineres Lenkrad einbauen, weiß aber nicht bis zu welcher Größe er runtergehen kann. Gibt es eine Vorschrift oder eine besser einen Paragraphen, unabhängig vom Fahrzeugtyp, der das regelt? In der STVZO haben wir geschaut aber nichts gefunden. Kann wer was genaues sagen?
Danke schon mal für die Antworten :top: .
 
  • Lenkradgrösse Paragraphen oder Vorschriften? Beitrag #2
Blackwonder

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Es kommt z.b. darauf an ob eine Servo an Bord ist oder nicht..
Ich hatte im Fiat Uno z.b. nen 32er Lenkrad eingetragen mit 15Zoll Felgne ohne Servo..
Aber das war schon hart..... Weil Lenken im stand war damit kaum noch möglich ohne nen Fitness studio abo..
Ansonsten gilt glaub das die Anzeigen im Tacho einwandfrei abgelesen werden müssen können.
 
  • Lenkradgrösse Paragraphen oder Vorschriften? Beitrag #3
Waldschrat81

Waldschrat81

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Jup, hatte nen 28iger in meinem Golf, 16" und keine Servo, das ist schon grenzwertig und eigentlich nicht zuläßig. Mit nem 30iger wäre es das gewesen(aber es war ja nen 30iger eingetragen).
Rein theoretisch sollte beim Passat nen 28iger möglich sein, weiß aber nicht, ob dann noch die Armaturen ordentlich abgelesen werden können. Falls das nicht der Fall ist, sieht es schon wieder bescheiden aus.
Und große(18-20") wöllt ich damit auch nicht unbedingt fahren, da hat man bei Spurrillen schon mit dem normalen zu tun!

Frag mal Holomorph, der müsste nen 32iger drin haben.
 
  • Lenkradgrösse Paragraphen oder Vorschriften? Beitrag #4
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Scholly

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*klugscheissmodusan*Eine Vorschrift oder einen §, das ein Lankrad einen bestimmten Durchmesser haben muss, gibt es nicht - das ist ein Märchen. Es gibt ne Richtlinie zur StVO, in der ein Prüfverfahren beschrieben wird, nach dem am Fahrzeug, wo das Lenkrad eingebaut werden soll, festgestellt werden kann, ob das Lenkrad in diesem Fahrzeug groß genug ist. Es geht dabei um die entstehenden Lenkkräfte, die aufgewendet werden müssen. Das sieht folgendermaßen aus: Um innerhalb von 4 Sekunden bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h in einen Kreis von 12 Metern Durchmesser einzulenken, darf die dafür erforderliche Kraft 250 Newtonmeter nicht übersteigen. Das sagt erst einmal nicht allzu viel aus, kann aber bedeuten, das beispielsweise ein 320-er Lenkrad in dem Auto nur gefahren werden darfst, wenn es mit einer Servolenkung ausgestattet ist. Möglich ist aber auch, das überhaupt kein kleineres Lenkrad verwendet werden darf, wenn z.B. die Reifen viel breiter sind als in der Serie und dafür schon die ganze Lenkkraft von 250 NM eingesetzt werden muss.
Weiterhin gilt als Anhalt die Lenkrad ABE - sollte immer dabei sein, gerade bei Sportlenkrädern - ansonsten Finger weg beim Kauf. Darin ist meist haarklein beschrieben, das das entsprechende Lenkrad nur mit Serienbereifung zulässig ist oder nur in Verbindung mit einer Servolenkung. Eine Vorschrift zur "freien Sicht auf die Instrumente" gibt es zumindest nicht beim Abnahmedurchgang des TÜV/DEKRA. Da die meisten neueren Fahrzeuge über eine höhenverstellbare Lenkachse verfügen, ist dies hinfällig. Für die eigene Sicherheit und problemloses Fahren, sollte man darauf schon aus eigenem Interesse darauf achten.
Was die meisten nicht wissen: Beim 5-maligem Ausbau eines Lenkrades, sollte AUF JEDEN FALL die Lenkradmutter ausgetauscht werden (dazu gibts sogar ne Anweisung für die Monteure von VW)! Normalerweise wird ja beim Ausbau des Lenkrades eine Kerbmarkierung in der Lenkradmutter eingeschlagen. Diese wird, gerade bei Hobbyschraubern gern vergessen bzw. ignoriert. Es empfiehlt sich daher immer, wenn ein gebrauchtes Lenkrad gekauft wurde, diese paar Cent für die Lenkradutter zu investieren - es geht ja um die eigene Sicherheit. *klugscheissmodusaus* :wink: .
 
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