
GrasGrün
Es hat zwar mit meinem Jetta zu tun aber es geht mir mehr ums Prinzip.
Undzwar ist beim Jetta seit Februar die Hu fällig. Bin jetzt letzte Woche beim Tüv gewesen der mir aber, aus dämlichen Gründen, die HU nicht bestehn lassen hat. Auf dem Bericht steht ja drauf das ich 4 Wochen lang Zeit habe das Fahrzeug wieder vorzuführen. Meine Frage jetzt; darf ich das Fahrzeug diese 4 Wochen normal im Streßenverkehr bewegen?
MFG Sebastian
Undzwar ist beim Jetta seit Februar die Hu fällig. Bin jetzt letzte Woche beim Tüv gewesen der mir aber, aus dämlichen Gründen, die HU nicht bestehn lassen hat. Auf dem Bericht steht ja drauf das ich 4 Wochen lang Zeit habe das Fahrzeug wieder vorzuführen. Meine Frage jetzt; darf ich das Fahrzeug diese 4 Wochen normal im Streßenverkehr bewegen?
MFG Sebastian