Eine ABE ist eine allgem Betriebserlaubnis, die muß mitgeführt werden.
ABE = kein TÜV nötig, keine Eintragung und keine Übernahme in die Papiere.
Solang z.B. die Rad/Reifenkombi noch Seriengröße hat.
Es sei denn, in der ABE steht, das ein vorführung beim TÜV nötig ist, aber dann isses normalwerweise keine echte ABE.
In meiner ABE für meine 17" Felgen stand ausdrücklich drin, das KEINE Abnahme beim TÜV vorzunehmen ist, auch wenn gen. Rad/Reifenkombi ab Werk nicht freigegeben war.
Deswegen ABE und nicht Teilegutachten.
Ich konnte mir auch nie vorstellen das es Tieferlegungsfedern mit ABE gibt.... :confuse:
Aber das hab ich jetzt schon öfter gelesen.
Normalerweise gibts zu einem Fahrwerk/Federn immer ein Teilegutachten und keine ABE.
Somit wird die Abnahme bei TÜV, Dekra was auch immer fällig. Die abnahme KANN in die Papiere übernommen werden, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle - oder spätestens bis 12 Mon nach der Abnahme.