Frage Eintragung Tieferlegung

Diskutiere Frage Eintragung Tieferlegung im B6 Reifen, Felgen, Fahrwerk Forum im Bereich Passat B6 (Typ 3C / CC); Hallo , mal eine allgemeine Frage, muß eine Tieferlegung mittels Federn mit ABE auch in die Zulassung eingetragen werden oder reicht beim...
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #1
DerUnser

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Hallo ,

mal eine allgemeine Frage,
muß eine Tieferlegung mittels Federn
mit ABE auch in die Zulassung eingetragen werden
oder reicht beim mitführen das Schriftstück vom TüV ??


danke für de Infos im vorraus


mfg
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #2
K

kaschmidt

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Solange alles andere (Felgen,Reifen,Bremsen) original sind wird die ABE reichen.
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #3
moonracer

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@ kaschmidt

So wie ich des lese, hat er die schon eingetragen, da er von dem Schriftstück vom TÜV schreibt.

@ DerUnser

Man sagt immer, man soll das beim Amt bei der nächsten ab oder anmeldung z.B. Wohnortwechsel....

Normal muss man es gleich eintragen lassen. Aber Polizei hat bei mir auch noch nix gesagt.

Gruß Tom
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #4
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kaschmidt

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Ich lese das so das er mit dem Schriftstück vom TÜV die ABE meint ;-)
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #5
moonracer

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kann sein?? Aber wenn de andere Federn einbaust um tiefer zu legen, musste die doch eintragen lassen?????

@ DerUnser

Haste die jetzt eingetragen oder nur die ABE???? Was meinste denn mit "dem Schriftstück vom TÜV"?

Gruß Tom
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #6
stefanjung

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hallo,

so wars bei mir und so wurds mir erklärt:

federn mit abe müssen vom tüv abgenommen werden. das abnahme-protokoll und die abe müssen mitgeführt werden.
du musst es nich in den fzg-schein eintragen lassen.

gruß
stefan
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #7
moonracer

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@stefanjung

Stimmt net so ganz.....

Das Papier vom TÜV ist nur eine Bestätigung, dass das Fahrzeug mit den Änderungen Verkehrs- und Betriebssicher ist.
Wenn was geändert wird muss es laut Gesetz, auch in den Fahrzeugpapieren geändert werden.

Es wird oft so erklärt, aber das ist nicht so.

Gruß Tom
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #8
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kaschmidt

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Bei uns wird die Bescheinigung vom TÜV nach einem Jahr nicht mehr vom Straßenverkehrsamt anerkannt.

Meine Freundin hat ihre Sachen im Laufe von 1 Jahr gesammelt und wollte dann alles auf einmal in die Papiere eintragen lassen (Räder, Fahrwerk, Gasanlage). Die Dame am Amt meinte das die eigentlich sofort hätte kommen müssen um das einzutragen!
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #9
moonracer

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@kaschmidt

Right..... so ist es.

Gruß Tom
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #10
SieMone

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Eine ABE ist eine allgem Betriebserlaubnis, die muß mitgeführt werden.
ABE = kein TÜV nötig, keine Eintragung und keine Übernahme in die Papiere.
Solang z.B. die Rad/Reifenkombi noch Seriengröße hat.
Es sei denn, in der ABE steht, das ein vorführung beim TÜV nötig ist, aber dann isses normalwerweise keine echte ABE.
In meiner ABE für meine 17" Felgen stand ausdrücklich drin, das KEINE Abnahme beim TÜV vorzunehmen ist, auch wenn gen. Rad/Reifenkombi ab Werk nicht freigegeben war.
Deswegen ABE und nicht Teilegutachten.

Ich konnte mir auch nie vorstellen das es Tieferlegungsfedern mit ABE gibt.... :confuse:
Aber das hab ich jetzt schon öfter gelesen.

Normalerweise gibts zu einem Fahrwerk/Federn immer ein Teilegutachten und keine ABE.
Somit wird die Abnahme bei TÜV, Dekra was auch immer fällig. Die abnahme KANN in die Papiere übernommen werden, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle - oder spätestens bis 12 Mon nach der Abnahme.
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #11
moonracer

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Siemone hat geschrieben:

Normalerweise gibts zu einem Fahrwerk/Federn immer ein Teilegutachten und keine ABE.
Somit wird die Abnahme bei TÜV, Dekra was auch immer fällig. Die abnahme KANN in die Papiere übernommen werden, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle - oder spätestens bis 12 Mon nach der Abnahme.[/quote]


Richtich.... :clap:

Bei der ABE, kommt es immer darauf an, was drinn steht. Ob Abnahme erforderlich oder nicht.

Wie du schon geschrieben hast.

Gruß Tom
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #12
DerUnser

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na noch habe ich nix
hole das Auto einen CC
erst Sonntag ab
möchte ihn aber a bissle tiefer haben

30mm

alles andere serie

klar fahre ich denne zu TÜV
aber wollte es eben nicht in die Papiere eintragen lassen
( leasing Fahrzeug )


mfg
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #13
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musikroman

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ich habe auch Frage, ob kann ich ohne Probleme meine Fahrwerk eintragen
ich habe jetzt vorne Tieferlegungsfedern 30mm von Supersport und hinten 25 mm von M.A.D
kann ich so eintragen bei TÜV oder kriege ich Probleme?
Danke
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #14
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Greidler

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Währe es nun möglich, Änderungen (Felgen/reifen) bei einem Leasingfahrzeug eintragen zu lassen? Ohne größeren Aufwand
 
  • Frage Eintragung Tieferlegung Beitrag #15
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zwei0

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Hallo,

natürlich kannst du das abnehmen/eintragen lassen ohne das irgend etwas im Brief/Schein bzw.
Teil 1 und 2 erscheint . Du bekommst eine sog. Ein/Anbaubescheinigung vom Prüfer mit , die legst
du zu deinen Fzg. papieren und führst die immer mit . Es gibt zwar eine Anweisung/Empfehlung das
man bei nächster Gelegenheit es bei der zuständigen Zulassungsstelle in den Schein übertragen
lassen soll ist aber nicht unbedingt nötig , da die Ein/Anbauscheinigung amtlich anerkannt ist .
In den Brief wird heute garnichts mehr eingetragen eben auch aus diesen Gründen und wichtig
für Leasingnehmer . Anders verhält es sich wenn eine Abnahme nach § 21 (Einzelabnahme)
durchgeführt wird , dort ist ein Übertragen in die Fzg.papiere notwendig . Bei Abnahmen nach §19.3
mit einem sog. Teilegutachten/ABE (z.B. Reifen/Felgen/Fahrwerke) reicht o.g. aus . Also einfach
mitführen und sich über einen sauberen Schein/Brief bzw. Teil 1 und 2 freuen.

Grüße zwei0
 
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