Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter

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buzztel

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Hallo Leute,

habe heute mal etwas nicht ganz alltägliches zwecks Klärung ins Forum gebracht.
Mein Thema lautet Mietrecht. Ich weiß, es ist ne Menge Text, aber es muss halt sein.. :wink:

Dazu folgende kleine Erläuterung unserer Situation:
Meine Frau und ich suchten vor ziemlich genau 2 Jahren größeren Wohnraum, um für unseren Sprössling Nick ein angenehmes Nest zu errichten. Da ich in einem großen Einzelhandelsfilialunternehmen in einer etwas höheren Position tätig bin und in nunmehr 8 1/2 Jahren am 4. Standort tätig bin, haben wir uns bislang auch noch nicht nach Wohneigentum umgesehen...

Nun wohnen wir also seit dem 1.10.2004 in einem Zweifamilienhaus zur Miete, d.h. wir bewohnen das OG, unsere Vermieter das EG. Beide Wohnungen sind voneinander getrennt und haben somit getrennte Eingänge.
Anfangs lief das Mietverhältnis noch normal, im letzten September kam allerdings der erste Einschnitt in Form von Pfändungsverfügungen des hiesigen Finanzamts, was zur Folge hatte, dass wir von da an unsere Kaltmiete (sozusagen als Drittschuldner) direkt an das zuständige Finanzamt entrichtet haben.
Lediglich die Betriebskosten wurden an unseren Vermieter überwiesen.
Jetzt der nächste Hammer...guck ich doch mal so ins Onlinebanking, und was muss ich feststellen??
Die Betriebskosten für Juli wurden wieder unserem Konto gut geschrieben, da das entsprechende Konto des Vermieters erloschen ist.
Denk mir noch, musste ma den Vermieter fragen, auf welches Konto ich nun überweisen soll, klingelts an der Tür:
Postbote bringt per Einschreiben mit Rückschein (zur Info, die Vermieter wohnen unter uns, deren Eingangstür liegt neben unserer.. :eek:hmygod:) die Kündigung des Mietverhältnisses. Als ich diese dann ausgepackt in Händen hielt und durchlas, wusste ich nicht mehr, ob ich lachen :rofl: oder weinen :cry: sollte:

Sehr geehrte Fam. XXX,

hiermit kündigen wir Ihnen das Mietverhältnis zum 1.08.06 da wir uns
entschieden haben doch das Haus zu verkaufen.

Die Makler wollen das Haus leer haben damit die Käufer sich unbeschwert alles
ansehen können.


Mit freundlichen Grüßen
XXX

Ich dachte ja, ich bin im falschen Film :shocked: bzw. denen bekommt gerade der sommer nicht ganz...aber egal.

Habe natürlich gleich Kontakt zu meinem Mieterverein aufgenommen, dessen Mitarbeiterin sich auch ganz köstlich amüsiert hatte. Lt. deren Aussage ist die Kündigung natürlich für den A****. "Das Geld für die Briefmarke hätten die sich sparen können" hieß es da nur.
Erstmal gibt es so eine Frist schon mal gar nicht (geschrieben am 6.7.06, abgeschickt am 17.7.06, Kündigung zum 1.08.06) und so eine Begründung (Vermieter muss Kündigung begründen/"es muss berechtigtes Interesse bestehen") kann man auch nicht nachvollziehen!

Würde aber mal gerne in die Runde fragen, wie ihr das so seht. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Weiß jemand bei der Thematik bescheid? Haben wir hier vllt einen Experten auf diesem Gebiet?

Freue mich schon auf Eure Antworten!! :clap: :clap:
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #2
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Scholly

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:D :D :D Tränen wegwisch :D :D :D

Der war nicht schlecht...

1. Was habt ihr denn seinerzeit im Mietvertrag für eine Kündigungsfrist vereinbart?
2. Ich denke mal, Dein Vermieter kommt mit dem Argument "Verwertung", das wäre ein Grund zur außerordentlichen Kündigung...,
näheres findest Du im § 573 Abs. 2 BGB
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #3
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buzztel

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@Scholly

1. Was habt ihr denn seinerzeit im Mietvertrag für eine Kündigungsfrist vereinbart?
3 Monate
2. Ich denke mal, Dein Vermieter kommt mit dem Argument "Verwertung", das wäre ein Grund zur außerordentlichen Kündigung...,
näheres findest Du im § 573 Abs. 2 BGB[/quote]
Ich warte mal ab, was mein Termin bei Mieterverein bringt.
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #4
Freakazoid

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Allgemein sinds 3 Monate Kündigungsfrist, die beide Seiten einhalten müssen...gekündigt werden muss bis zum 3. Werktag des Monats...dann sind der Monat der Kündigung und die 2 folgenden die Frist...

Der Vermieter kann auf Eigenbedarf klagen, aber auch das dauert länger..und er muss es auch begründen...ne lapidare Floskel wie der Makler will... und wir verkaufen...sind völligstens Wertlos...

Machs doch anders...kauf die Hütte einfach...:top:
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #5
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buzztel

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Freakazoid schrieb:
Machs doch anders...kauf die Hütte einfach...:top:

Ives, du bist ja 'n richtiger Fuxx...Weisste, was die Hütte kostet???
Wir wohnen hier im OG auf ca. 100qm und haben noch ca. 20qm Loggia, das gleiche kommt von der Fläche noch mal im EG dazu, dann kommt noch der zur Wohnung ausgebaute Keller und die Ausbaureserve im Dachboden. Dazu noch ne Doppelgarage und ein Garten, das ganze äußerst idyllisch an der Elbe, aber auch äußerst verkehrsgünstig vor den Toren Hamburgs gelegen...

Noch Fragen??? :D :D :D
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #6
Freakazoid

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Aber der Besitzer is in Not...also kannste gut Preis drücken ;) Und ob 200t€ Finanzieren oder 300t€...abzahlen musste eh...und für sonne Wohnung legst doch normal eh schon min 800€ hin....
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #7
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buzztel

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Freakazoid schrieb:
...und für sonne Wohnung legst doch normal eh schon min 800€ hin....

Normal schon, wir aber nicht, Ives, ist nämlich ein absolutes Mietschnäppchen :wink:
:rofl: :rofl: :rofl:

Ach, übrigens war meine Frau gerade bei den Vermietern wegen der Betriebskostenzahlungen...
Ich habe mich da erst mal nicht hinbegeben, wäre sonst wahrscheinlich bei denen noch ausgeflippt :x

Jetzt meinten die doch tatsächlich, die Kündigung ist nicht zum 1.8. gedacht, sondern natürlich per 1.8. mit dreimonatiger Frist gedacht, also zum 1.11.06.
Komischerweise steht jetzt auch nicht mehr das Haus an, sondern unsere Wohnung soll zur Eigentumswohnung umfunktioniert und verkauft werden. Und potentielle Käufer wie z.B. Airbus kaufen natürlich nur leere Objekte. :confuse::eek:hmygod::x

Ja, geht's noch? Was interessiert's mich? 8)

Und wie unterschiedlich die einzelnen Aussagen sind...halten die einen für total doof?
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #8
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Murdock

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Na da will ich hier mal ein paar Sachen gerade rücken. Ich war mal selber Vermieter und kenne die Gesetze ganz gut.

Kündigen kann man einen Mieter normalerweise einfach so GAR NICHT! Es bedarf immer eines gewissen Grundes, der auf dem Fehlverhalten des Mieters basieren muß, was aber vorher natürlich mal abgemahnt werden muß, es sei denn es war was grobes wie das Verprügeln des Mieters. Ein beliebter Grund ist die Eigenbedarfskündigung, welche aber gut belegt werden muß. Richtig sicher wird man einen Mieter los, wenn er nicht gezahlt hat. 2 Monate im Rückstand = fristlos!

Wohnungsverkauf berechtigt nicht zur Eigenbedarfskündigung! Es gilt: Kauf bricht nicht Miete!

Es gibt aber eine Ausnahme und die greift hier sogar. Wenn die Wohnung in einem vom Vermieter selbst mit bewohnten Zweifamilienhasu liegt, dann kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Allerdings verlängert sich in dem Fall die Kündigungsfrist um 3 Monate.

Der Vermieter hätte hier also tatsächlich eine Möglichkeit zur Kündigung, allerdings wäre der korrekte Stichtag der 31.1.2007!

Bis dahin ist Euch die Wohnung sicher, es sei denn ihr gebt dem Vermieter einen anderen Grund, Euch eher los zu werden.

Grüße,
Heiko
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #9
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buzztel

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Murdock schrieb:
Es gibt aber eine Ausnahme und die greift hier sogar. Wenn die Wohnung in einem vom Vermieter selbst mit bewohnten Zweifamilienhasu liegt, dann kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Allerdings verlängert sich in dem Fall die Kündigungsfrist um 3 Monate.

Der Vermieter hätte hier also tatsächlich eine Möglichkeit zur Kündigung, allerdings wäre der korrekte Stichtag der 31.1.2007!

Danke Heiko, genau das habe ich mittlerweile auch schon schlau gekriegt. Und bis dahin werden wir auch sicher was entsprechend schönes finden, was wir dann aber auch kaufen möchten. Denn wenn man mal durchrechnet, was man mittlerweile an Miete verjuxt hat...da darf man eigentlich nicht drüber nachdenken. :eek:hmygod:
Da hätte man schon gut was eigenes von abzahlen können...
 
  • Mietrecht - Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter Beitrag #10
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Murdock

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Nochwas: Wenn ein Vermieter aufgrund dieses Sonderrechts kündigt, muß er das in der Kündigung auch entsprechend so schreiben. Tut er das nicht, ist die Kündigung nicht wirksam. So lange ihr also keine korrekte Kündigung habt, seid ihr auch nicht gekündigt und der mögliche Termin verschiebt sich so lange nach hinten, bis der Vermieter eine richtige Kündigung hinbekommt.

Grüße,
Heiko
 
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