Albrecht schrieb:
hallo Scholly,
in Deinem Fall würde ich auch prüfen, ob er bei Auszahlung nicht eine gewisse verzinsung zu leisten hat,
Da braucht Jens gar nix prüfen, das ist Fakt!
Die Mietkaution hat mit dem Zinssatz einer Spareinlage mit 3monatiger Kündigungsfrist (Sparbuch :wink

vezinst zu werden. Das ist nicht nur in Jens' Fall so.
Ganz wichtig ist jedoch, dass der Vermieter das Geld
getrennt von seinem Vermögen anlegt, am besten auf einem so genannten Mietkautionskonto. Da kommen beide, also Mieter und Vermieter, nicht ohne Einwilligung des anderen dran. :top:
Erfahrungsbericht zum Thema "Trennung der Kaution vom eigenen Vermögen des Vermieters":
Unser Ex-Vermieter hatte 3k€ Kaution auf sein Girokonto überwiesen bekommen, die er wiederum auf ein anderes Girokonto eingezahlt hatte...Als wir ausgezogen sind, konnte unser Vermieter die Kaution nicht mehr zahlen, da dass Finanzamt aufgrund seiner Steuerschulden in 6stelliger Höhe sämtliche Konten eingefroren hat, somit auch das, auf dem unser Geld landete.
Mittlerweile gibt es bei ihm
offiziell ohnehin nix mehr zu holen...=> Eidesstattliche Versicherung!
Ich könnte kotzen :x