Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten

Diskutiere Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten im Off Topic Forum im Bereich Sonstiges; Hat jemand von Euch eine Ahnung, wo (BGB oder Mietrecht) und mit welchem Paragraphen folgendes geregelt ist: 1. Bis wann muss eine...
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #1
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
Hat jemand von Euch eine Ahnung, wo (BGB oder Mietrecht) und mit welchem Paragraphen folgendes geregelt ist:

1. Bis wann muss eine Nebenkostenabrechnung seitens des Vermieters erfolgen?
2. Bis wann muss eine Mietkaution zurückgezahlt werden?

Ich finde dazu leider keine genauen Aussagen :x .
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #2
rennic

rennic

Beiträge
1.462
Reaktionspunkte
0
Ort
Dresden
Müsste im BGB §551 und den folgen Paragraphen stehen....

Im Netz gefunden:
Die Rückzahlung der Kaution kann der Mieter erst verlangen, wenn er die Wohnung zurückgegeben hat. Wenn der Vermieter keine Ansprüche mehr gegen den Mieter aus dem Vertrag hat, sei es dass er die Miete oder Nebenkosten nicht gezahlt hat, sei es dass bei Auszug vom Mieter verursachte Schäden zurückbleiben, dann muss er die Kaution samt Zinsen zurückzahlen.

Um zu prüfen, ob Ansprüche gegen den Mieter bestehen, steht dem Vermieter eine gewisse Frist zu. Je nach den Umständen kann die Frist bis 6 Monate oder länger sein. Ist es offensichtlich, dass keine Ansprüche mehr bestehen, so wird die Kaution kurzfristig nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig.

Der letzte Abschnitt ^^^ ist natürlich heftig, da kann man als Mieter überhaupt nicht mehr planen und muss viel Geld (für die neue Kaution) in die Hand nehmen.

Mietrecht - Kaution sichert auch Nachforderungen: http://www.ibr-online.de/Suche/index.ph ... +2006%2C+3
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #3
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
Danke René. Das ist ja alles ziemlich schwammig. Ich habe nähmlich den Fall, das mein Ex-Vermieter, ohne noch offene Ansprüche an mich, eine Kaution von 1000,00 Euro zürückhält << das bereits seit Auszug aus der Wohnung 5/2006.

Da wird wohl der Anwalt tätig werden müssen :eek:hmygod: .
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #4
rennic

rennic

Beiträge
1.462
Reaktionspunkte
0
Ort
Dresden
Wenn Du die Nebenkosten bezahlt hast und die Übergabe (ohne Mängel) erfolgt ist, dann handelt dein Vermieter gesetzeswidrig. Schicke ihm ein Einschreiben mit Rückschein zu, in dem Du ihm eine 14 tägige Frist einräumst in der er zahlen kann, ansonsten drohe ihm mit dem Anwalt.
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #5
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
Danke für die Infos :top: .
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #6
A

Albrecht

Beiträge
1.167
Reaktionspunkte
0
Ort
Hochschwarzwald
hallo Scholly,

in Deinem Fall würde ich auch ptrüfen, ob er bei Auszahlung nicht eine gewisse verzinsung zu leisten hat, denn Du hättest das Geld in der ZWischenzeit selbst anlegen können. Sozusagenhast Du einen Schaden durch entgangene Zinsen. Das mag nun nicht die Welt sein, aber wenn Du nun eh mit größeren Geschützen kommen mußt, um an Dein Geld zu kommen, dann soll es sich ja auch lohnen :wink:
Soweit ich mich an meine Zeit als Vermieter erinnere, sind Kautionsgelder verzinslich anzulegen, z.B. auf einem Sperrkonto. Je nach Mietdauer könnte da sogar doch noch was zusammen kommen.

Viele Grße und viel Erfolg
Albrecht
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #7
A

Albrecht

Beiträge
1.167
Reaktionspunkte
0
Ort
Hochschwarzwald
nein, ich meinte ein Sperrkonto (kann sein, daß es anders heißt). Im Endeffekt ist es ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk, wer über dieses Sparbuch verfügen kann (der Mieter nur mit Einverständniss des Vermieters, der Vermieter immer; hatte zum Vorteil, daß ich das Sparbuch direkt an den Mieter geben konnte, ohne weitere Formalitäten, und daß die Zinsen nicht meine eigene Zinsfreistellung belastet hatte). Damit wurde dann auch sicher gestellt, wem die Zinsen gehören, und in wessen Zinsfreistellung die Zinsen berechnet werden.
Ist aber eine Weile her, die wirklichen Fachausdrücke habe ich nicht mehr im Kopf. Soory, ich versuche halt zu helfen so weit wie es mir möglich ist.

Viele Grüße
Albrecht
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #8
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
Albrecht schrieb:
nein, ich meinte ein Sperrkonto (kann sein, daß es anders heißt). Im Endeffekt ist es ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk, wer über dieses Sparbuch verfügen kann (der Mieter nur mit Einverständniss des Vermieters, der Vermieter immer...

Exakt so ist es bei mir. Sperrkonto ist schon der richtige Ausdruck dafür, so stehts in meinen Unterlagen auch. Das Problem ist halt, das der Typ in Bayern seinen Sitz hat und nur sehr schwer an ihn ranzukommen ist :x . Aber das wird schon werden, die Schriftstücke sind aufgesetzt, eine Abschrift geht an den Mieterschutzbund - das wird lustig.
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #9
A

Albrecht

Beiträge
1.167
Reaktionspunkte
0
Ort
Hochschwarzwald
Bayern ... ? schwer ranzukommen ?? Bayern ist ja nicht eine postalische Provinz, da kommt alles an ! ich weiß das, weil: ich BIN Bayer ! wenn auch leider im Exil :wink:

wohin Du ein Schreiben schickst, ist ja egal, wichtig ist dabei Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN ! kostet ne Ecke mehr, aber ist das einzige, das Dir (und einem Gericht) Gewissheit gibt, daß das Schreiben auch angekommen ist. Alles andere ist falsche Sparseimkeit, um nicht zu sagen Geiz (ist nämlich nicht geil)

Also: nochmal viel Erfolg !

viele Grüße
Albrecht
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #10
B

buzztel

Beiträge
1.476
Reaktionspunkte
1
Albrecht schrieb:
hallo Scholly,

in Deinem Fall würde ich auch prüfen, ob er bei Auszahlung nicht eine gewisse verzinsung zu leisten hat,
Da braucht Jens gar nix prüfen, das ist Fakt!
Die Mietkaution hat mit dem Zinssatz einer Spareinlage mit 3monatiger Kündigungsfrist (Sparbuch :wink:) vezinst zu werden. Das ist nicht nur in Jens' Fall so.
Ganz wichtig ist jedoch, dass der Vermieter das Geld getrennt von seinem Vermögen anlegt, am besten auf einem so genannten Mietkautionskonto. Da kommen beide, also Mieter und Vermieter, nicht ohne Einwilligung des anderen dran. :top:

Erfahrungsbericht zum Thema "Trennung der Kaution vom eigenen Vermögen des Vermieters":
Unser Ex-Vermieter hatte 3k€ Kaution auf sein Girokonto überwiesen bekommen, die er wiederum auf ein anderes Girokonto eingezahlt hatte...Als wir ausgezogen sind, konnte unser Vermieter die Kaution nicht mehr zahlen, da dass Finanzamt aufgrund seiner Steuerschulden in 6stelliger Höhe sämtliche Konten eingefroren hat, somit auch das, auf dem unser Geld landete.
Mittlerweile gibt es bei ihm offiziell ohnehin nix mehr zu holen...=> Eidesstattliche Versicherung!
Ich könnte kotzen :x
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #11
S

Scholly

Beiträge
2.542
Reaktionspunkte
0
Albrecht schrieb:
Bayern ... ? schwer ranzukommen ?? Bayern ist ja nicht eine postalische Provinz, da kommt alles an ! ich weiß das, weil: ich BIN Bayer !
Mit schwer an ihn rankommen meine ich natürlich per Telefon. Da wird man zu jeder Zeit abgewimmelt. Das Briefe ankommen ist mir schon klar ;-). Ist nur traurig, das solche Leute nur auf dem postalischen Wege mit sich reden lassen. Wenn es bei mir gleich um die Ecke wäre, hätte ich dem die Bude schon eingerannt.
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #12
A

Albrecht

Beiträge
1.167
Reaktionspunkte
0
Ort
Hochschwarzwald
Bude einrennen kann manchmal schon helfen, und am Telefon ist viel gesagt, aber nicht beschlossen ...

Derlei Dinge, wie Du sie vorhast, würde ich ohnehin NUR schriftlich machen, wie gesagt, mit Rückschein, um spätere Ausreden ad absurdum führen zu können. Außerdem sieht er dann ja auch, daß hier kein Kaffeekränzchen geht, sondern daß Du es ernst meinst, und wird sich wohl oder übel mal mit der Angelegenheit beschäftigen.
Frist bis in zwei Wochen setzen, danach noch ein Schreiben mit neuer Fristsetzung und Verzugsandrohung, und spätestens ab da ist der Anwalt dann dran (wenn Du das nicht sowieso gleich mit Anwalt machen willst).

Viele Grüße
Albrecht
 
  • Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten Beitrag #13
Marco

Marco

Beiträge
1.174
Reaktionspunkte
0
Ort
Dresden
falo schrieb:
Scholly schrieb:
1. Bis wann muss eine Nebenkostenabrechnung seitens des Vermieters erfolgen?

Bis 1 Jahr nach Abrechnungsschluß, d.h. am Beispiel 2007. Der Vermieter hat mit der Nebenkostenabrechnung Zeit bis 31.12.2008. Am 1.1.2009 kann er Seitens dir keine Ansprüche mehr geltend machen. Du gegenüber ihm aber auch nicht. Habe auch jedes Jahr das Problem mit dem Vermieter.

Das ist so nicht ganz richtig.
Der Vermieter kann auch nach, in diesem Bsp. 1.1.2009 noch abrechnen, aber nur sofern er diese "Verspätung" nicht selbst verschuldet hat.

Völlig falsch ist, das der Mieter nach diesem Jahr keinen Ansprüche mehr geltend machen kann.
Selbstverständlich hat der Mieter das Recht auch danach noch seinen Ansprüche aus einer event. Nebenkostenrückzahlung einzufordern.
 
Thema:

Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten

Mietrecht << Kaution >> Nebenkosten - Ähnliche Themen

Fensterkurbel: Servus Bin neu hier hab mir einen Passat zugelegt brauche neue fensterkurbeln weil die alten richtig hinüber sind leider finde ich keine mehr mit...
Panoramadach undicht: Hallo an alle, ich habe wie so viele das Leid eines undichten Panoramadachs. Die A und B Säulen sind innen naß. Dies war 2021 das erst Mal der...
Freischaltung GRA nach Schleifring Tausch: Hallo, ich bin Bernd und Fahre einen Passat B 8 R-Line, jetzt habe ich folgendes Problem: Wir haben am Samstag den Schleifring getauscht und...
Fehler P2006 P2015 Passat B6 1.6 FSI, erstes Auto :-( Was tun?: Hallo zusammen! Leider muss ich eure Zeit in Anspruch nehmen. Es geht um einen Passat B6 3C BJ 2006, er hat nur 45.000 km. Mein Sohn hat sein...
Passat nimmt kein Gas an und ruckelt nach 15 Kilometer.: Hallo, ich habe hier einen Passat B6 104PS TDI CR mit folgendem Syntom: 1. Vor Wochen hat mal die Motorkontrolleuchte geleuchtet. Resetet...
Oben