C
c6-individual
@ rennic
Für den Sachverhalt des Diebstahls bei Heiko spielt es keine Rolle, ob der "Verdächtige" privater oder gewerblicher Anbieter ist. Es fehlt nur noch, das jetzt hier ebay-Namen oder Artikelnummern veröffentlicht werden, da es einfach nur ne Vermutung ist.
Du brauchst das zusammengetragen auch nicht in "" setzen. Wenn man gute Kontakte zum Verwerterhof hat und diese Teile dann auch noch für lau bekommt, ist das ne feine Sache. Deshalb wäre es auch kein Problem, diese z.B. bei ebay zu verkaufen. Was Du meinst, steht unter dem steuerlichem Begriff GEWINNERZIELUNGSABSICHT. Diese liegt insofern allerdings nicht vor, da es sich nicht um ständig wiederkehrende Artikel/Auktionen handeln würde. Alles andere obliegt der Beweiskraft des FA und das wird schwierig ;o). Aber jetzt wird es OT.
Für den Sachverhalt des Diebstahls bei Heiko spielt es keine Rolle, ob der "Verdächtige" privater oder gewerblicher Anbieter ist. Es fehlt nur noch, das jetzt hier ebay-Namen oder Artikelnummern veröffentlicht werden, da es einfach nur ne Vermutung ist.
Du brauchst das zusammengetragen auch nicht in "" setzen. Wenn man gute Kontakte zum Verwerterhof hat und diese Teile dann auch noch für lau bekommt, ist das ne feine Sache. Deshalb wäre es auch kein Problem, diese z.B. bei ebay zu verkaufen. Was Du meinst, steht unter dem steuerlichem Begriff GEWINNERZIELUNGSABSICHT. Diese liegt insofern allerdings nicht vor, da es sich nicht um ständig wiederkehrende Artikel/Auktionen handeln würde. Alles andere obliegt der Beweiskraft des FA und das wird schwierig ;o). Aber jetzt wird es OT.