Blitzerfoto gültig? mit bild!

Diskutiere Blitzerfoto gültig? mit bild! im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Für Leute, die wissen auf was Sie achten müssen ist das Bild Glasklar. Wenn du in ein Motor reinschaust siehst du wahrscheinlich auch auf Anhieb...
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #21
Nightwalker181

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Für Leute, die wissen auf was Sie achten müssen ist das Bild Glasklar.

Wenn du in ein Motor reinschaust siehst du wahrscheinlich auch auf Anhieb was defekt sein kann, was mein Blick sicherlich nicht kann.
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #22
1xAllrad-immerAllrad

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Ich finde das Bild auch nicht so schlecht, wenn einer mit dem Bild zu dir kommt, wirste Probleme haben, zu behaupten, dass du das nicht bist. Ohne Zwillingsbruder kann es da schon eng werden.
Ich bin da schon mit nem schlechteren Bild einwandfrei identifiziert worden - und jetzt keine Rückschlüsse auf mein markantes Aussehen! ;-)
LG S.
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #23
Robin

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1xAllrad-immerAllrad schrieb:
Ich finde das Bild auch nicht so schlecht, wenn einer mit dem Bild zu dir kommt, wirste Probleme haben, zu behaupten, dass du das nicht bist. Ohne Zwillingsbruder kann es da schon eng werden.
Ich bin da schon mit nem schlechteren Bild einwandfrei identifiziert worden - und jetzt keine Rückschlüsse auf mein markantes Aussehen! ;-)
LG S.


Das auf dem Bild könnte mein Nachbar sein. Ebenso ich, oder mein Kumpel. Anhand eines Auges und kurzer Haare ist da gar nichts eindeutig oder erkennbar.


Für Leute, die wissen auf was Sie achten müssen ist das Bild Glasklar.

löl wohl kaum :lol: :lol:

Wenn du in ein Motor reinschaust siehst du wahrscheinlich auch auf Anhieb was defekt sein kann, was mein Blick sicherlich nicht kann.

Nö. Das wäre HELLSEHEN. Diagnose ist wohl was anderes als "reinsehen".
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #24
1xAllrad-immerAllrad

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Robin schrieb:
Das auf dem Bild könnte mein Nachbar sein. Ebenso ich, oder mein Kumpel. Anhand eines Auges und kurzer Haare ist da gar nichts eindeutig oder erkennbar.
Klar reicht es nicht für ne eindeutige identifizierung, aber wenn er vor dir steht, dann haste einfach schlechte Karten und deine Frau kann auch nicht mehr wirklich behaupten, sie kenne den nicht, höchstens dass sie sich nicht sicher ist.
@Robin: Ich seh zwei Augen! ;) außerdem hoher Haaransatz, kurze Haare, kein Bartwuchs, Gesichtsform eher länglich... Da lassen sich mit Sicherheit so einige ausschließen.
@Nightwalker schreib doch mal, was du für "Merkmale" feststellen kannst:
LG S.
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #26
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Datzikombi

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So ein Bild würde ich nicht zahlen selbst wenns nur 15€ sind. Unsre Behörde schickt die schlechten Bilder zwar raus, stellt aber bei Einspruch schnell ein.

Gerade die "ich bezahl damit ich Ruhe hab" Mentalität führt dazu dass die Landratsämter immer mehr Frechheiten erlauben.......
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #27
1xAllrad-immerAllrad

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Robin schrieb:
Im dümmsten Fall bestimmt das Gericht einen Gutachter der anhand Foto und vergleich mit dem "lebendem Objekt" aussagen soll ob Täter erkannt/ermittelt werden kann - oder eben nicht.
Wenn es soweit kommt denke ich, dass man keine Chance hat mit dem Bild.
Aber letztlich ist es ja auch Wurst, weil "es kommt drauf an" mit etwas Glück kommt man durch, aber es muss nicht sein.
LG S.
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #28
Nightwalker181

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@ Robin, bleib doch dann einfach bei den Sachen die DU kannst, und erkläre anderen nicht wie deren Arbeit geht. Weil von Bildmaterial auswerten hast du definitiv KEINE Ahnung.

@1xAllrad-immerAllrad, genau wie du auch schon beschrieben hast. Zum Vergleich hat man eh meist das Passbild oder das Bild des Personalausweises. Und anhand diesem kann man natürlich schön vergleichen. Es gibt diverse Punkte zur Personenidentifikation. Diese ist natürlich als Arbeitsgrundlage, das zu erkennen ist wieder ein anderes Thema :) Erkennen kann man: Geschlecht, ungefähres Alter (dem Anschein nach) Die Kopfform erkennt man, da das Kinn unterhalb des Navis erscheint. Heisst aber nicht dass man zweifelsfrei das Gesicht anhand des Kinns feststellen kann, in diesem Fall, denn das sieht man nicht eindeutig! Nicht dass ein R. hier wieder abhebt..., Stirn (Breite und Neigung), ich erkenn die Stirngrenze, die Schläfengrenze, Länge der Haare, die Augenbraue ist auch klar zu erkennen, Augen (weite und Schrägstellung), Wangen (Polsterung, eckiger Kiefer?), Ohr (Länge, Gesamtform, Außenrand, Knicke oder Läppchen) und den Hals erkennt man teilweise. Das sind nur ein paar Atribute, die man teilweise oder ganz auf dem Foto erkennen kann. Es gibt natürlich noch mehr Atribute.
Wie schon erwähnt, schaut das Foto prima aus. Interessant wäre, dass nun der Themenstarter einfach mal sein Bild aus dem Personalausweis als Vergleichsbild neben das "Blitzerfoto" stellt. Dies ist keine Aufforderung, und das verlange ich auch nicht. Interessant für alle anderen die dann mal "vergleichen" können, was die Bußgeldstellen und Polizisten immer machen.

Datzikombi schrieb:
So ein Bild würde ich nicht zahlen selbst wenns nur 15€ sind. Unsre Behörde schickt die schlechten Bilder zwar raus, stellt aber bei Einspruch schnell ein.

Gerade die "ich bezahl damit ich Ruhe hab" Mentalität führt dazu dass die Landratsämter immer mehr Frechheiten erlauben.......

So arbeitet das Landratsamt Reutlingen? :)

Grüße


editby falo: Be Ergänzungen bitte die Ändern-Funktion benutzen.
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #29
Robin

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1xAllrad-immerAllrad schrieb:
Robin schrieb:
Im dümmsten Fall bestimmt das Gericht einen Gutachter der anhand Foto und vergleich mit dem "lebendem Objekt" aussagen soll ob Täter erkannt/ermittelt werden kann - oder eben nicht.
Wenn es soweit kommt denke ich, dass man keine Chance hat mit dem Bild.
Aber letztlich ist es ja auch Wurst, weil "es kommt drauf an" mit etwas Glück kommt man durch, aber es muss nicht sein.
LG S.


Bei dem hier, kommste damit durch. Da würde ICH es drauf ankommen lassen und mit 10 Leuten zur Verhandlung kommen, alle sehen so aus :lol: ;)


@ Robin, bleib doch dann einfach bei den Sachen die DU kannst, und erkläre anderen nicht wie deren Arbeit geht. Weil von Bildmaterial auswerten hast du definitiv KEINE Ahnung.


Das ist OBJEKTIVES sehen. Das Bild ist unscharf, 3/4 vom Gesicht verdeckt. Erzähle also nichts vom Horst. :lol:
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #30
Nightwalker181

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Ja lieber Robin, dann mach du das. :) Wenn du meinst ,dass du Recht hast, dann hast du Recht lieber Robin, denn du hast wahrscheinlich immer Recht :) Und das wird auch immer so bleiben...
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #31
1xAllrad-immerAllrad

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Robin schrieb:
Bei dem hier, kommste damit durch. Da würde ICH es drauf ankommen lassen und mit 10 Leuten zur Verhandlung kommen, alle sehen so aus :lol: ;)
Irgendwie hatte ich schon immer den Anschein, dass du einer von den 10 kleinen Negerlein bist - oder waren es die Jägermeister? :lol:
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #32
Nightwalker181

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:D :D :lol: :mrgreen: :mrblue: :clap: :doubleup:
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #33
Robin

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1xAllrad-immerAllrad schrieb:
Irgendwie hatte ich schon immer den Anschein, dass du einer von den 10 kleinen Negerlein bist - oder waren es die Jägermeister? :lol:



Wenn DU das so sagst. Fakt ist, anhand dieses Fotos kommen 1000'ende in Frage, und selbst mein Nachbar sieht so aus. Aber wem sag ich das.

Wer bei sowas freiwillig zahlt - OK. Ich würde das einfach zum Anwalt geben und fertig. Mal sehen wen das Gericht dann verurteilt. Das Navi oder den Fahrer - der in dem Fall nicht ermittelt ist.

Und weisste was das beste ist? Bei der hier im Raum stehenden Summe fehlt zudem die Verhältnissmäßigkeit. :cool: :lol:

Ein Anhörungsbogen gegen den Halter (=Unbekannt solange Täter nicht eindeutig identifiziert ist) ist kein Bußgeldbescheid. und wenn der Bußgedbescheid nur anhand des Nummernschildes=Halter=Täter-Prinzip erlassen ist, greift auch dieser Grundsatz nicht. Die Behörde hat die Amtspflicht den Täter eindeutig zu ermitteln. :wink:

+

Ein Anhörungsbogen gegen den Halter (=Unbekannt solange Täter nicht eindeutig identifiziert ist) ist kein Bußgeldbescheid. und wenn der Bußgedbescheid nur anhand des Nummernschildes=Halter=Täter-Prinzip erlassen ist, greift auch dieser Grundsatz nicht. Die Behörde hat die Amtspflicht den Täter eindeutig zu ermitteln.


+

Solange nicht das Bußgeldverfahren gegen einen eindeutig ermittelten Täter eröffnet ist, läuft die Verjahrungs-Frist
weiter.

+

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil entschieden, dass der Erlass eines Bußgeldbescheids durch die beklagte Verwaltungsbehörde gegen eine Fahrzeughalterin wegen eines Parkverstoßes willkürlich war und mithin eine Amtspflichtverletzung i.S. § 839 BGB darstelle, weil die Beklagte nur aufgrund der Haltereigenschaft auf die Fahrzeugführung der Klägerin geschlossen hatte. Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts vor Erlass eines Bußgeldbescheids bei Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit (LG Frankfurt/M)


Das selbe (Halter = angeblicher Täter) haben wir hier. Kannste drehen und wenden wie Du willst, nur weil eine VERMUTUNG im Raum steht - anhand eines UNSCHARFEN Fotos was zu 3/4 von einem Navi verdeckt ist, ist hier auch kein Täter EINDEUTIG zu identifizieren. Das Ding geht mit einem Anwalt nicht mal bis zum Gericht :lol: :lol: :lol:


Aber wem sag ich das. :cool:

Ja lieber Robin, dann mach du das. :) Wenn du meinst ,dass du Recht hast, dann hast du Recht lieber Robin, denn du hast wahrscheinlich immer Recht :) Und das wird auch immer so bleiben...

Nö. Nur weil Du behauptest bei so einer "Behörde" zu arbeiten und zu denken man "bekommt JEDEN", ist es noch lange nicht so. Ich habe in früheren Jahren auch mehrmal so ähnliche Fotos bekommen. Nur EINER der Fälle ging überhaupt bis an ein Gericht. Und auch dort wurde das Verfahren TROTZ Möchtegern-Gutachter für Gesichtserkennung eingestellt.

Und eins ist sicher - wer nicht dagegen ANGEHT, hat schon verloren.

Von mir bekommt der Staat und seine Aasgeier (wo Du scheinbar dazu gehörst) sicher nicht ohne Kampf MEIN Geld :p *gg*


Nu Du....
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #34
1xAllrad-immerAllrad

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@Robin: Das mit den Negerlein war ein Scherz, ok! ;-)

Das klingt solide - werd ich mir merken! Wobei du völlig recht hast, dass es eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist - darauf werden die Ämter aber auch spekulieren, weil wegen 20,- € geht keiner zum Anwalt sondern überweist im Zweifel lieber.
LG S.
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #35
Nightwalker181

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Meine Arbeit brauchst du mir nicht zu erklären.

Es steht natürlich ausser Frage, dass wenn das Passbild oder der direkte örtliche Vergleich keine oder nur wenige Übereinstimmung mit dem Beweismittel darstellen, wir das Verfahren gegen den Halter einstellen! Und klar ist auch, dass der Bußgeldbescheid erst erlassen werden kann, wenn die Täterschaft geklärt ist. Das steht ausser Frage! Ich habe nie behauptet, dass im obigen Fall, der Halter = der Täter ist. Und falsch der Annahme ist auch, dass der Halter haftbar ist bei Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr. im ruhenden Verkehr sieht das schon wieder anders aus, wobei das die Kollegen machen und ich mich nicht mit rumschlagen muss. Und im ruhenden Verkehr gibt es Kostenbescheide und keine bußgeldbescheide, da - wie du oben schon richtig geschrieben hast - die Täterschaft nicht 100% feststeht, bzw garnicht :)

Ich hoffe somit ist das Thema geklärt. Wie gesagt, ein direkter Vergleich mit dem Passbild wäre schön, aber das kann man hier nicht verlangen ;-)

@Robin, gerade noch vor der Aktualisierung dein Post gesehen :) glaube mir, ich bin keiner der "Aasgeier" die meinen "JEDEN zu kriegen". :)
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #36
Robin

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Das vergleichen mit einem zb Passbild oder PERSONEN geht nur dann, wenn man ein Foto hat was AUSWERTBAR ist. Ein Foto wo 3/4 verdeckt ist, kann kein Polizist oder Verwaltungsbeamter eigenständig auswerten, gegenprüfen - wie auch immer.

Das könnte - im Zweifelsfall maximal ein Gutachter, und auch dort stehen die Aussichten auf Erfolg nicht immer bei 100%. Das habe ich selber erleben dürfen und auch der Richter hat bei "direkter" Gegenüberstellung nicht zweifelsfrei feststellen können OB die Angaben und Aussagen des Gutachters nebst Fotos EINDEUTIG genug für eine Täterschaft sind.


Somit bleibt in D nur ein Ergebiss = im Zweifel "für den Angeklagten" bzw Täter konnte nicht ermittelt werden.


Hinweis:


Was nicht davor SCHÜTZT ein zb Fahrtenbuch aufgedrückt zu bekommen! Das sollte klar sein.
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #37
Nightwalker181

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Wie gesagt. Es kommt immer auf das Bild an, das man von der Personalausweisbehörde bekommt und das Beweismittel! Beides muss passen! Winkel etc. Sollte es nicht übereinanderstimmen, dann ist die Täterschaft nicht garantiert! Und dann kann ermittelt werden oder das Verfahren eingestellt werden. That's it.

Ein Verwaltungsbeamter Könnte, sofern er das nötige Auge hat, entscheiden ob eine Täterschaft vorliegt. Sonst würde es nie zu einem Bußgeldbescheid kommen...ob dann der Richter das Verfahren verwirft, sei mal dahingestellt. ;)

Ich glaube als Grundlage haben bislang nun einige einblick wie die Stellen arbeiten und wie nicht. und nur das wollte ich vermitteln. :top:
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #38
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Irre ich mich oder ist nicht sowieso der Halter an der Reihe zu bezahlen, wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann? :?
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #39
Robin

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Nighthawk schrieb:
Irre ich mich oder ist nicht sowieso der Halter an der Reihe zu bezahlen, wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann? :?


Nö. Es besteht AMTSPFLICHT den Täter zu ermitteln. (und das sogar bei piss-PARKverstößen!!!! - nu sollte bei JEDEM ein Klick durch den Kopf gehen :cool: ) Rein aus Halterschaft die Täterschaft zu VERMUTEN ist in D nicht Rechtens. Täter nicht ermittelbar = Verfahren eingestellt und Kosten zu lasten der Behörde/Staatskasse.
 
  • Blitzerfoto gültig? mit bild! Beitrag #40
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Nighthawk

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Hm okay, hatte das irgendwie im Hinterkopf. Aber wenns nicht so ist auch gut. :D
Hatte vor 8 Wochen auch Glück: Auf dem Abbieger links neben mir war wohl auch noch einer und somit war das Foto wohl nicht gültig. ^^
Normal fahr ich aber max 10km/h zu schnell :p
 
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