S
Schmiddy
Hallo Ihr Lieben,
ich möchte euch von einem aktuellen Fall über meinen an 24.10.06 bestellen Passat 3C Kombi erzählen.
Ich habe den am oben genannten Datum mit 106PS TDI gekauft.
Da ich vorher einen 277PS einen Seat Leon Cupra R gefahren hatte, wurden mir die 106PS zu wenig und ich erkundigte mich bei einem anderen VW Händler nach einem Tausch in einen 170PS TDI.
Da sagte mir der Verkaufleiter ( 41 Jahre lang bei VW ), ich soll zum Händler wo ich das Auto gekauft hatte und den wandeln....
Da war ich erstmal erstaunt und fragte wie er denn das meinen würde.
Er sagte, ich hätte das Auto am 24.10.06 bestellt, das Auto wäre am 08..10.2005 gebaut worden, somit über 12 Monate alt und es gab auch schon ein neues Modelljahr.
Ich habe dann bei 2 anderen VW Händlern und bei meinem Anwalt nachgefragt und die stimmten mir zu.
Der Anwalt hatte sogar direkt ein Gerichtsurteil zur Hand.
Das VW Autohaus hätte mich darauf hinweisen müssen, das ich ein 12 Monate altes Auto und altes Modelljahr kaufen würde und dieser Pflicht sind die nicht nachgekommen.
Jetzt besteht Recht auf Wandlung.
Fax an das Autohaus habe ich schon geschickt und habe bisher noch keine Antwort bekommen.
Montag geht die Sache direkt zum Anwalt.
Was sagt Ihr dazu , wie würdet Ihr da reagieren ???
Komme mir sehr verascht vor.
LG
ich möchte euch von einem aktuellen Fall über meinen an 24.10.06 bestellen Passat 3C Kombi erzählen.
Ich habe den am oben genannten Datum mit 106PS TDI gekauft.
Da ich vorher einen 277PS einen Seat Leon Cupra R gefahren hatte, wurden mir die 106PS zu wenig und ich erkundigte mich bei einem anderen VW Händler nach einem Tausch in einen 170PS TDI.
Da sagte mir der Verkaufleiter ( 41 Jahre lang bei VW ), ich soll zum Händler wo ich das Auto gekauft hatte und den wandeln....
Da war ich erstmal erstaunt und fragte wie er denn das meinen würde.
Er sagte, ich hätte das Auto am 24.10.06 bestellt, das Auto wäre am 08..10.2005 gebaut worden, somit über 12 Monate alt und es gab auch schon ein neues Modelljahr.
Ich habe dann bei 2 anderen VW Händlern und bei meinem Anwalt nachgefragt und die stimmten mir zu.
Der Anwalt hatte sogar direkt ein Gerichtsurteil zur Hand.
Das VW Autohaus hätte mich darauf hinweisen müssen, das ich ein 12 Monate altes Auto und altes Modelljahr kaufen würde und dieser Pflicht sind die nicht nachgekommen.
Jetzt besteht Recht auf Wandlung.
Fax an das Autohaus habe ich schon geschickt und habe bisher noch keine Antwort bekommen.
Montag geht die Sache direkt zum Anwalt.
Was sagt Ihr dazu , wie würdet Ihr da reagieren ???
Komme mir sehr verascht vor.
LG