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grisuhu
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Hallo
habe vor 2 Wochen einen C3 Variant privat gekauft. Der Vorbesitzer hat den Wagen als Jahreswagen vom VW Händler gekauft (Gründe für seinen Verkauf tun ja hier nichts zur Sache).
Da er ein paar Tage nach dem Kauf vom VW Händler 3 kleine Dellen im Dachhimmel erkannt hat, die ihm beim Kauf verschwiegen wurden (oder der Händler wusste selber nichts davon), hat er einen Gutschein für die nächste Inspektion mit dem Wagen bekommen. Den Gutschein habe ich nun natürlich, er ist aber auf den Namen des Vorbesitzers ausgestellt und der Händler weigert sich nun, diesen anzuerkennen.
Für mich gibt es da nur zwei Sichtweisen:
1. Der Gutschein gehört zum Auto (wegen der Dellen) und wäre übertragbar.
2. Der Gutschein gehört dem Vorbesitzer, aber dann müsste es ja möglich sein, dass der Vorbesitzer mit "meinem" Auto die Inspektion in Anspruch nimmt.
Beides verweigert der Händler. Finde ich persönlich ziemlich kundenunfreundlich.
Wie seht ihr das?
Gruß
Grisuhu
habe vor 2 Wochen einen C3 Variant privat gekauft. Der Vorbesitzer hat den Wagen als Jahreswagen vom VW Händler gekauft (Gründe für seinen Verkauf tun ja hier nichts zur Sache).
Da er ein paar Tage nach dem Kauf vom VW Händler 3 kleine Dellen im Dachhimmel erkannt hat, die ihm beim Kauf verschwiegen wurden (oder der Händler wusste selber nichts davon), hat er einen Gutschein für die nächste Inspektion mit dem Wagen bekommen. Den Gutschein habe ich nun natürlich, er ist aber auf den Namen des Vorbesitzers ausgestellt und der Händler weigert sich nun, diesen anzuerkennen.
Für mich gibt es da nur zwei Sichtweisen:
1. Der Gutschein gehört zum Auto (wegen der Dellen) und wäre übertragbar.
2. Der Gutschein gehört dem Vorbesitzer, aber dann müsste es ja möglich sein, dass der Vorbesitzer mit "meinem" Auto die Inspektion in Anspruch nimmt.
Beides verweigert der Händler. Finde ich persönlich ziemlich kundenunfreundlich.
Wie seht ihr das?
Gruß
Grisuhu