
Blackbeast
130km/h ist Richtgeschwindigkeit wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht,das heißt das du bei einem Unfall mit über 130km/h eine Teilschuld bekommen kannst auch wenn du nicht zwangsweise Schuld am Unfall bist weil man sagt du hättest den Unfall bei 130km/h evtl. verhindern können ,ähnlich verhält es sich bei Alkohol unterhalb der Promillegrenze !
Das solltest du als Füherscheininhaber aber schon wissen......auweia!!!!! :shock:
Das solltest du als Füherscheininhaber aber schon wissen......auweia!!!!! :shock: