
SieMone
Nur eine kleine Anmerkung:
Da gibts ne neue Richtlinie. Die 18 Monate gelten nicht mehr, diese Frist ist auf mehrere Jahre verlängert worden.
Sonst mußte nach 18 Monaten eine Vollabnahme zur Wiedererlangung der BE gemacht werden, wenn das Auto wieder zugelassen werden sollte.
Jetzt hat man mehr Zeit.
Is nix zum Thema, deswegen sorry für OT.
ole-mann schrieb:Das Straßenverkehrsrecht sieht 7 Fälle vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können:
1. Das Fahrzeug wird entgültig stillgelegt
Dies tritt auch automatisch ein, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war.
Da gibts ne neue Richtlinie. Die 18 Monate gelten nicht mehr, diese Frist ist auf mehrere Jahre verlängert worden.
Sonst mußte nach 18 Monaten eine Vollabnahme zur Wiedererlangung der BE gemacht werden, wenn das Auto wieder zugelassen werden sollte.
Jetzt hat man mehr Zeit.
Is nix zum Thema, deswegen sorry für OT.