Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel!

Diskutiere Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Am besten wäre glaube ich gewesen du hättest die Kiste da stehen gelassen. Hast du mal Kontakt mit dem verkäufer aufgenommen??? Was sagt er...
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #21
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phaeton

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Am besten wäre glaube ich gewesen du hättest die Kiste da stehen gelassen.
Hast du mal Kontakt mit dem verkäufer aufgenommen???
Was sagt er dazu. Habt ihr einen Kaufvertrag gemacht.
Mit der gebrochenen feder und den blanken reifen war bzw ist
der Passat ja nicht Verkehrssicher.
Das problem wird sein wenn du ihn behalten mußt dann
fliest da nochmal eine menge Kohle rein.
Verkaufen lohnt nicht bekommst du nichts für.
Schlachten kommt auch nicht wirklich viel Geld bei rum.
Wie du es machst mußt du für dich entscheiden. :!: :!:
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #22
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SilverPassi

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oder einfach alles so schön machen wie du wolltest. spricht die türen und den kofferraumdeckeln lackieren, Ordentliche 18 oder 19ér Felgen raufmachen, ein neues Weitec Gewinde reinkaufen (is ja eingetragen), den monitor raussreissen und auf original umbauen (Doppeldin, häufig in ebay) und die kleinigkeiten machen.

Ölwechsel ist doch halb so wild, schnell gemacht und wieder vergessen. Ein kleines Eigen-Service gehört sowieso gemacht beim Autokauf, da würde ich nicht mal einem Autohaus trauen das das öl gewechselt ist, denen ist´s ja auch voll schnuppe.

Aber wie oben geschrieben, damit alles passt und du einen schöne passi hast, muss halt noch kohle rein.
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #23
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falo

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SilverPassi schrieb:
Aber wie oben geschrieben, damit alles passt und du einen schöne passi hast, muss halt noch kohle rein.
... und das nicht wenig.

Wie schon mehrfach erwähnt, fahr bei dem Verkäufer vor und versuche es auf die friedliche und einfache Art zu klären. Wenn er nicht darauf eingehen sollte, drohe ihm mit Anwalt. Ich hoffe du bist Rechtschutzversichert?

Warst du inzwischen schon bei der DEKRA :?:
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #24
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ole-mann

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Lpzg.
Es war ein Kauf einer gebrauchten Sache von Privat, setzt euch mal mit dieser Thematik rechlich auseinander. Der Käufer hat den Wagen bei Abholung begutachtet und mitgenommen, damit ist, in Verbindung mit der Zahlung des Kaufpreises, erst einmal ein rechtsgültiger Vertrag mit beiderseitiger Willensäußerung geschlossen worden. Jetzt ist der Käufer in der rechtlichen Pflicht, zu beweisen, das die Schäden beim Kauf schon waren und nicht doch im Gespräch benannt worden sind. Im Volksmund nennt man soetwas "Garantie bis zum Hoftor", alles was danach kommt geht den Verkäufer nichts mehr an. Keine Gewährleistung, keine Garantie und den Kaufpreis hat der Käufer, obwohl Sofortkauf, auch noch selber bestimmt und der Kauf ist bereits 15 Tage her :eek:hmygod: . Einfach mal einen Anwalt anheuern und Hoffnung darauf machen das alles gutgeht, ist naiv. Wenn ich das richtig sehe, ist der Käufer nicht mal mehr bei ebay gemeldet und hat auch keinerlei Bewertung abgegeben.

@FuHu
Was steht denn im Kaufvertrag genau drin? Am besten mal einscannen, deine persönlichen Daten kannst du ja ausblenden. Es geht vorallem um Formulierungen wie "Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besichtigt" oder "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren".
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #25
captainfantastic

captainfantastic

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Ich fürchte, ole-mann hat recht :x
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #26
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FuHu

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Gotha
Hallo..

danke für die jetzt wirklich hilfreichen Beiträge. Ich muss morgen früh nochmal bei der Dekra anrufen und dann hoffe ich schnellst möglich einen Termin zu bekommen.
Das mir die Dekra den Wagen sperrt glaube ich nicht, weil hierzu kein Anlass besteht. Der Wagen hat Tüv und es sind keine Umbauten vorgenommen wurden, die nicht legal sind.
Wenn ich zum Tüv muss und mein Auto nicht durch kommt wegen groben Mängeln darf ich ja auch weiter fahren.

Ja bin einmal Rechtsschutzversichert über den ADAC (ADAC Plus Mitglied) und dann habe ich noch eine Verkehrsrechtsschutz, wobei ich nicht genau weiß in wie weit die greift.

Also Silverpassi muss ich zustimmen. Ich mache immer Eigenservice und hab damit ja schon begonnen. Ölwechsel, Keilriemenwechsel, Luftfilterwechsel und der Dieselfilter wird jetzt auch noch gemacht.

Mal abwarten was bei der Dekra raus kommt.

Danke erstmal
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #27
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ole-mann

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captainfantastic schrieb:
Ich fürchte, ole-mann hat recht :x

Solange meine Frage nicht beantwortet wird weniger.

Verkehrsrechtsschutz hat nichts mit Privatkauf einer Sache, auch beim Autokauf nicht, zu tun.
Der Rechtsschutz bei ADACplus beinhaltet folgendes

- Beratung in allen Fällen, die mit dem Straßenverkehr bzw. mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen.

Also auch kein Rechtsschutz für diese Sache hier :roll: .

EDIT:
Wenn ich gerade lese, das bereits am Fahrzeug rumgeschraubt und repariert wird, kann hier geschlossen werden. Damit hat sich die Angelegenheit nämlich erledigt. In diesem Falle Glückwunsch an den Verkäufer des Autos = tolles Geschäft gemacht :top: . Zum Käufer bleibt nur eins zu sagen, Dummheit muß in diesem Fall bestraft werden.
:eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod:
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #28
Robin

Robin

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FuHu schrieb:
Das mir die Dekra den Wagen sperrt glaube ich nicht, weil hierzu kein Anlass besteht. Der Wagen hat Tüv und es sind keine Umbauten vorgenommen wurden, die nicht legal sind.
Wenn ich zum Tüv muss und mein Auto nicht durch kommt wegen groben Mängeln darf ich ja auch weiter fahren.


Mit der gebrochenen Feder fährst Du bei keinem Tüff mehr vom Hof. Das IST ein grober Magel!!!



Bitte Thread wegen geringen Antwortengehalt schließen. Ich hoffe nur das ihr nicht immer so gut Antworten liefert.

Seh ich auch so! :nana:
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #29
rennic

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ole-mann schrieb:
Verkehrsrechtsschutz hat nichts mit Privatkauf einer Sache, auch beim Autokauf nicht, zu tun.

Sag das nicht. Mein Advocard Verkehrrechtschutz hat dies inklusive und ich habe es auch schon erfolgreich in Anspruch genommen. Ich bin zwar auch ADAC plus Mitglied, aber ich müsste nachlesen was der ADAC bietet. Da die Advocard teuer ist als das gesamte ADAC Paket, wird dies dort wohl nicht mit drin sein.
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #30
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ole-mann

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rennic schrieb:
ole-mann schrieb:
Verkehrsrechtsschutz hat nichts mit Privatkauf einer Sache, auch beim Autokauf nicht, zu tun.

Sag das nicht. Mein Advocard Verkehrrechtschutz hat dies inklusive und ich habe es auch schon erfolgreich in Anspruch genommen. Ich bin zwar auch ADAC plus Mitglied, aber ich müsste nachlesen was der ADAC bietet. Da die Advocard teuer ist als das gesamte ADAC Paket, wird dies dort wohl nicht mit drin sein.
Ich bin von meinem eigenen ADAC+ ausgegangen, da ist dieser Passus nicht enthalten, hatte extra vor Antworteingabe nachgeschaut. Wie dem auch sei, wenn an dem Fahrzeug bereits in Eigenregie nachgebessert [verschlimmbessert?] wird, ohne vorher Rechtsbeistand oder Gutachter zu kontaktieren, ist der Fall in meinen Augen bereits geklärt. Wer will hier noch wem etwas beweisen? In meinen Augen einfach dummes unkluges Handeln seitens des Käufers.
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #31
normi-s6

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Ist ne frechheit sowas zu verkaufen, da hätte ja sonst was passieren können wie gefahren bist.

Wenn auch nur die kleinste Chance besteht und Du ihn mit nem Anwalt dran kriegst dann mach ihn zur Sau, aber richtig ! ! !

Edit von Tom: Unpassender Kommentar entfernt.
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #32
Rocket_77

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ole-mann schrieb:
EDIT:
Wenn ich gerade lese, das bereits am Fahrzeug rumgeschraubt und repariert wird, kann hier geschlossen werden. Damit hat sich die Angelegenheit nämlich erledigt. In diesem Falle Glückwunsch an den Verkäufer des Autos = tolles Geschäft gemacht :top: . Zum Käufer bleibt nur eins zu sagen, Dummheit muß in diesem Fall bestraft werden.
:eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod: :eek:hmygod:

Das ist voll und ganz Richtig. da wirst du wohl auf dem Häufchen Unglück sitzen bleiben.

Vorschlag von mir stell dir die Karre in eine Garage oder Halle und mach nen richtig geiled gerät draus ! Und fahr mit was anderen derweil rum!
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #33
straubinger

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stell mir gerade die Frage..... wieso bist du mit dem Auto überhaupt vom Hof gefahren!!! Ich wäre da sofort vom Kauf zurück getreten.
So bescheuert dann man doch für 4500€ garnicht seine..... oder
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #34
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ole-mann

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Ist ne frechheit sowas zu verkaufen, da hätte ja sonst was passieren können wie gefahren bist.
Dazu gehören immer zwei. Der Wagen wurde in der Auktion schon als Bastelauto angepriesen, da sollten die Alarmglocken schon ganz laut bimmeln. Der Käufer hat sich den Wagen mit einem Kumpel angeschaut, bezahlt, mitgenommen und ungesehen schon bei der Zulassungsstelle angemeldet :eek:hmygod: . Dafür müsste es einen Satz heiße Ohren geben, denn soviel gebündeltet Dummheit Naivität gibt es kein zweites mal. Einfach die Schuld auf den Verkäufer schieben und mit Anwalt drohen ist sowas von deutsch, das ist unglaublich.Wie heißt es so schön, zum bescheißen gehören immer zwei. Nicht das ich das gutheiße, aber scheinbar brauchen manche Leute solche Erlebnisse.

Wenn auch nur die kleinste Chance besteht und Du ihn mit nem Anwalt dran kriegst dann mach ihn zur Sau, aber richtig ! ! !
Es wurde nach Kauf daran rumgeschraubt, da holt kein Anwalt mehr was raus. Der Käufer sollte lieber zur Strafe mal ganz kräftig vor eine Wand rennen, eventuell legt es dann den Schalter im Hirn um oder die *rosarote alles ist gut Brille* geht kaputt.



@straubinger
:top:

Edit von Tom: Antwort auf unpassenden Kommentar entfernt.
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #35
Dreas74

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Hallo Leute,

Ole-mann hat Recht, spätestens als er anfing dran rumzuschrauben (oder zu verschlimmbessern) hat er die Chance vertan, und eigentlich hat er sich dann ja auch schon damit abgefunden dass er ihn behält. So seh ich das, oder nicht?
Mein Herr Bruder hat mal nen Wagen gekauft, angeblich unfallfrei, und hat nen Tag später nen Tip bekommen dass der schonmal im Graben auf der Seite lag, und seit dem Tag stand der Wagen in der Garage bis der Anwalt das geklärt hatte. Das Geschäft wurde rückgängig gemacht, und er hat bis dahin brav die Finger davon gelassen.

Was steht denn im Kaufvertrag genau drin? Am besten mal einscannen, deine persönlichen Daten kannst du ja ausblenden. Es geht vorallem um Formulierungen wie "Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besichtigt" oder "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren".

Ich glaub damit sollte man vorsichtig sein, wenn ein versteckter Mangel vorhanden ist und dem Verkäufer bekannt war, zum Beispiel ein manipulierter Tacho oder verschwiegener Unfall, dann hat man trotzdem eine rechtliche Handhabe, denn als Laie hast du nicht die Kenntnisse wie ein Fachmann. Sollte der Verkäufer auch noch zufällig vom Fach sein sieht's wieder anders aus. So denke ich darüber! Korrigiert mich wenn ich falsch liege. :wink:
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #36
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ole-mann

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@Andeas

Genau das Beispiel deines Bruders ist die gängige Praxis. Nus so hat man eine Chance aus der Nummer rauszukommen. Sehr guter Beitrag :top: .


Dreas74 schrieb:
Was steht denn im Kaufvertrag genau drin? Am besten mal einscannen, deine persönlichen Daten kannst du ja ausblenden. Es geht vorallem um Formulierungen wie "Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besichtigt" oder "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren".

Ich glaub damit sollte man vorsichtig sein, wenn ein versteckter Mangel vorhanden ist und dem Verkäufer bekannt war, zum Beispiel ein manipulierter Tacho oder verschwiegener Unfall, dann hat man trotzdem eine rechtliche Handhabe, denn als Laie hast du nicht die Kenntnisse wie ein Fachmann. Sollte der Verkäufer auch noch zufällig vom Fach sein sieht's wieder anders aus. So denke ich darüber! Korrigiert mich wenn ich falsch liege. :wink:

Nein, da liegst du leider falsch. Ich habe ja bewußt nach der Formulierung im KV gefragt, die Antwort ist mir der Käufer schuldig geblieben, spielt aber nun auch keine Rolle mehr, da ja bereits in Eigenregie *repariert* wurde.

"Der bekannte Zusatz in Kaufverträgen: "Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" ist wirksam, wenn der Verkäufer eine Privatperson ist. Eine solche Klausel befreit den Verkäufer in der Regel von der Haftung für alle Mängel an dem Wagen. Sie gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch für Schwerstmängel. " Genau das ist kaum jemandem bewußt, sollte man sich eventuell für den eigenen Autoverkauf merken ;-)
"Beim Haftungsausschluss sollten Sie auf die genaue Formulierung achten. "Gekauft wie besichtigt" oder "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren" führen nicht zum vollständigen Haftungsausschluss, sondern nur für solche technischen Mängel, die dem Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne einen Sachverständigen hätten auffallen müssen. "

Es ist klar geregelt. Ansonsten wie schon geschrieben, er kann nach seiner Rumbastelei nach dem Kauf nun nicht mehr beweisen, das die Mängel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes bereits vorhanden waren und arglistige Täuschung vorliegt. Selbst nach 15 Tagen wird es schwer eine gebrochene Feder oder die kaputten Felgen per Anwalt zu beweisen. Dies wird nur über kostspielige Analyseverfahren möglich sein, die bezahlt der Käufer dann erst einmal schön aus der eigenen Tasche. Der Verkäufer braucht nämlich nur zu behaupten, egal ob ein Zeuge des Käufers beim Verkauf mit dabei war oder nicht, das die Mängel beim Verkauf nicht vorhanden waren Aussage gegen Aussage. Den Anwalt möchte ich kennenlernen, der unter Weitsicht ob der geringen Chancen auf Erfolg, ein Gerichtsverfahren anstrebt.
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #37
Dreas74

Dreas74

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Hi Ole,

danke für die sehr gute Erklärung, muss ich mir merken. Verkaufe am WE nämlich selbst ein Fahrzeug, was aber technisch ok ist und keine versteckten Mängel hat, dazu bin ich viel zu ehrlich. :wink: Aber man kann nie wissen was mal kaputt geht. Scheinst ja vom Fach zu sein... :wink:
Da hat unser Käufer leider als einzige Alternative, den Wagen zu behalten und mit dem Typ zu reden, vielleicht kommt er ihm ja entgegen, fair wäre es allemal. Eigentlich schade! Wenn ich die gebrochene Feder entdeckt hätte wäre ich damit schon keinen Meter mehr gefahren, von einem Kauf einmal ganz abgesehen, dann hake ich lieber die gefahrenen km unter Lehrgeld ab!

Robin hat folgendes geschrieben:

Mit der gebrochenen Feder fährst Du bei keinem Tüff mehr vom Hof. Das IST ein grober Magel!!!

Die lassen dich noch mit ganz anderen Mängeln vom Hof fahren, der TÜV hat nicht die Befugnis dich festzuhalten, das kann nur die Rennleitung, bist ja schließlich auch so hingekommen! Oder soll er dich deiner Freiheit berauben? Er kann dich bei den Grün/Blau-Weißen melden, sonst nichts, und gebrochene Federn sind keine Seltenheit, bei freistehenden ist es nur "etwas" gefährlicher als bei Komplettfederbeinen.
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #38
Rocket_77

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Also ich weiß ja nicht was ihr da bei euch fürn TÜV habt aber bei uns kratzen sie dir im schlimmsten Fall die Plakette ab! Und bei einer gebrochenen Feder läßt dich sowieso keiner mehr weiterfahren. da kannste gleich nen Schlepper holen.
 
  • Bei Ebay nen Passat 3b gekauft und jetzt viele Mängel! Beitrag #39
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ole-mann

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Rocket_77 schrieb:
Also ich weiß ja nicht was ihr da bei euch fürn TÜV habt aber bei uns kratzen sie dir im schlimmsten Fall die Plakette ab! Und bei einer gebrochenen Feder läßt dich sowieso keiner mehr weiterfahren. da kannste gleich nen Schlepper holen.

Dreas74 schrieb:
Robin hat folgendes geschrieben:

Mit der gebrochenen Feder fährst Du bei keinem Tüff mehr vom Hof. Das IST ein grober Magel!!!

Die lassen dich noch mit ganz anderen Mängeln vom Hof fahren, der TÜV hat nicht die Befugnis dich festzuhalten, das kann nur die Rennleitung, bist ja schließlich auch so hingekommen! Oder soll er dich deiner Freiheit berauben? Er kann dich bei den Grün/Blau-Weißen melden, sonst nichts, und gebrochene Federn sind keine Seltenheit, bei freistehenden ist es nur "etwas" gefährlicher als bei Komplettfederbeinen.

Halbrichtig ;-). Im Fall einer gebrochenen Feder ist es kein zwingendes Muß einer Stillegung beziehungsweise ein Grund die Plakette zu entfernen.
Die Zulassungsplakette entfernt der Prüfer nicht, das obliegt nur der Polizei.
ABEEEEER, wenn bei der Hauptuntersuchung der verkehrsunsichere Zustand eines Fahrzeugs befunden wird, kratzt der Ingenieur [von TÜV, GTÜ, oder DEKRA] die HU-Plakette ab, informiert den Halter, dass er mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren darf und die Zulassungsstelle.
Zur Einstufung der Mängel gibt es eine Richtlinie. Darin kann man nachsehen, was der Gesetzgeber (neben geringen und erheblichen Mängeln) als verkehrsunsicher einstuft.

Das Straßenverkehrsrecht sieht 7 Fälle vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können:

1. Das Fahrzeug wird entgültig stillgelegt
Dies tritt auch automatisch ein, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war.

2. Die Zulassungsstelle entzieht die BE ausdrücklich
Dieser Fall wäre denkbar, wenn Mängel auch nach wiederholter Aufforderung nicht behoben werden oder die Kfz-Steuer oder Haftpflichtversicherung nicht bezahlt werden.

3. Eine erforderliche Änderungsabnahme wird nicht unverzüglich durchgeführt

Wann eine Änderungsabnahme erforderlich ist steht im Prüfzeugnis. Der Knackpunkt liegt im Wort "unverzüglich". Das BGB sieht darin im Allgemeinen eine Frist von 3 Werktagen. Da wir hier aber im StVZO-Bereich sind, ist das lediglich ein Anhaltspunkt. Eine Definition zum Begriff "unverzüglich" lautet "ohne schuldhafte Verzögerung". Das bedeutet also, wer nach der Änderung in Urlaub fährt, ins Krankenhaus muß oder ähnliches verschuldet keinen Verzug. Ähnlich sieht es mit dem Wochenende aus, an dem ja keine Prüfstellen offen sind. Das Ganze ist aber mit Vorsicht zu genießen, da immer eine Portion Ermessen mit im Spiel ist.

4. Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet
Das betrifft den An- oder Einbau von Teilen mit einer Teilegenehmigung wie ABE oder ECE/EG-Genehmigung. Für diese Teile ist häufig keine (bei ECE/EG-Genehmigung nie) eine Änderungsabnahme vorgeschrieben. Werden die Auflagen im Prüfzeugnis jedoch nicht beachtet, erlischt die BE des Fahrzeugs.

5. Technische Änderungen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern

Hier bedeutet verschlechtern jedoch unter die Grenzwerte bei Erstzulassung. Wer also einen leiseren Endschalldämpfer oder einen Kat nachrüstet und diesen später wieder ausbaut verliert die BE nicht, da sich das Abgas- bzw. Geräuschverhalten zwar verschlechtert, aber nicht unterhalb der ursprünglichen Werte. Bei Nachrüstendschalldämpfern bestätigt das beigelegte Gutachten, dass die gültigen Grenzwerte nicht unterschritten werden.

6. Technische Änderungen, durch welche die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

Also z.B. PKW in Wohnmobil, PKW geschlossen in PKW offen

7. Technische Änderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

Es heißt ausdrücklich "Verkehrsteilnehmer" und nicht "andere Verkehrsteilnehmer". Damit ist der Fahrer selbst eingeschlossen. Dies dürfte der häufigste und auch der am umstrittenste Grund sein, weshalb ein Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert.

Zur Beurteilung gibt es einen Beispielkatalog mit Richtliniencharakter, den Sachverstand eines Prüfers und einige Gerichturteile. Beispiele, die zum Erlöschen der BE führen sind z.B. Scheibenfolien ohne Bauartgenehmigung, Sonnenschutzblende am oberen Rand der Windschutzscheibe, ungenehmigter Überrollbügel, Austausch des Luftansaugtrichters (betrifft das Abgas-/Geräuschverhalten), Kürzen von Schraubendruckfedern, Verwendung von Nebelschlußleuchten als Bremsleuchten.
Beispiele für Nicht-Erlöschen sind: Lauflicht im Kühlergrill (hier sieht man, wie schmal der Grat ist. Die falschen Bremslichter und das Lauflicht sind beides unzulässige lichttechnische Einrichtungen, werden aber einmal als Gefährdung und einmal als Unvorschriftsmäßigkeit bewertet), nachträglicher Einbau einer Gasstandheizung, Abweichung der Größe eines Fahrzeugreifens.

Dies sind alles Einzelentscheidungen und keine Pauschalaussagen. Wichtig ist, daß es nicht ausreicht, dass die Änderung eine Gefährdung verursachen kann, sondern sie muß konkret zu erwarten sein.

Es gilt darauf darauf hinzuweisen, daß bei den letzten drei Punkten das Wort Änderung steht, das ist entscheidend. Werden an einer Feder zwei Windungen abgesägt, erlischt die BE, bricht die Feder auseinander, ist es eine Unvorschriftsmäßigkeit. Die technische Änderung setzt ein willentliches Handeln voraus. Verschleiß und Defekt gehören nicht dazu, führen also auch nicht zum Erlöschen der BE, auch wenn sie die gleiche Auswirkung haben.

Ein weites Feld und oft gespickt mit Unwissenheit oder Wissen von Fällen, wo die Richtlinien anders ausgelegt wurden.
 
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Tom

Tom

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Nun beruhigt euch mal wieder. Wir hatten schon auf der ersten Seite festgestellt, dass dieses Auto zu kaufen alles andere als klug war. Oder wollt ihr unbedingt die Schließung provozieren?

Kann man nur hoffen das FuHu (auch ohne an die Wand zu rennen) was daraus gelernt hat und nich noch einmal so eine Bastelkarre für viel zu viel Geld kauft.

Auch klar gestellt wurde: Selbst dran rumgeschraubt, somit rechtlicher Anspruch auf irgendwas gleich 0, da nichts mehr bewiesen werden kann. Ergo kann er sich auch den Anwalt sparen.
 
Thema:

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