Ab zum Wehrdienst

Diskutiere Ab zum Wehrdienst im Off Topic Forum im Bereich Sonstiges; Moin, so auch für mich heißt es bald: ANGETRETEN!!! Ich muss ab April meine Wehrpflicht ableisten. Gehe zur Luftwaffe nach Goslar. Nun hab...
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #1
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Passidriver

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Moin,

so auch für mich heißt es bald: ANGETRETEN!!!
Ich muss ab April meine Wehrpflicht ableisten. Gehe zur Luftwaffe nach Goslar.
Nun hab ich ein paar Fragen an euch alte Hasen hier.

Hab mich bereits um einiges gekümmert, was geändert werden muss. Also bei meiner Versicherung, ADAC, um 2 Beispiele zu nennen.

Könnt ihr mir Ratschläge geben, woran ich noch denken muss?? Stimmt es, dass man durch den Wehrdienst keine finanziellen Schäden(oder wie man das nennen will) davon tragen darf?
Dazu gleich gesagt, habe mehrere Bausparverträge, Renten-, Lebens-, Krankenversicherung sowie die beliebte Riester- Rente. ;-)
Das mir meine KFZ- Versicherung nicht gezahlt nehm ich mal an, weiß es aber nicht genau.
Hab oben genannte Versicherungen/Bausparen nicht seit gestern erst abgeschlossen, sonder bereits seit fast drei Jahren am Laufen.

Bei der Musterung wurde mir gesagt, dass nur die Rentenversicherung gezahlt wird und alles andere nicht.

Gibt es vlt eine Möglichkeit,dass doch etwas gezahlt wird?? Vlt zu einem bestimmten Maximum, was die übernehmen??
Möchte nicht anrufen und nachfragen und nachher heißt es vlt.: Da hätten sie es damals anders formulieren müssen, bla bla.

Hoffe auf eure Hilfe, möchte nämlich nicht meinen Passi für die Zeit abmelden, das würde ich nicht verkraften.

Mfg von der Nordsee
Andre
 
  • Ab zum Wehrdienst

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  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #2
Waldschrat81

Waldschrat81

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Meines wissens bekommst du nichts gezahlt! Max vermögenswirksame Leistungen.

Man kann aber bei den Gesellschaften anrufen und den Beitrag über den Zeitraum aussetzen lassen!

Es gibt was, ist aber bei dir nicht zutreffend. Wenn du eine Wohnung hast, wo du regelmäßig deine Miete zahlen musst und das mit dem Wehrsold nicht mehr möglich ist, kannst du über den Sozialdienst gehen, die übernehmen das nach Prüfung deiner finanziellen Möglichkeiten!

Weiss es aber auch nicht 100%ig, da ich nur kleiner GrpFhr bin. Frag mal Scholly, der war Spieß, ansonsten mal anrufen.
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #3
Lord

Lord

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Hi war auch bis letzte woche noch dabei . Deine Lebens ,-kanken versicherungen werden gezahlt wie das mit der Rente aus sieht weiß ich jetzt nicht . Bauspar wird dir mit sicherheit nicht gezahlt , aber sicherheitshalber solltest da dann mal beim Gezi nachfragen . Aso nimm Putzlafen (Swifer) mit und Müllsäcke :wink: .Denn am Anfang kommst dir wie ne Putze vor . Wünsch dir dann viel spaß bem Bund und nicht Denken einfach machen . :)
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #4
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Passidriver

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Sorry hab vergessen das dazu zuschreiben:
Will die Sachen nicht aussetzen. Es sei denn es is mir finan. nicht anders möglich.
Danke für den Tipp.
Warte erstmal ab, vlt schreibt Scholly ja was in diesen Thread, dann können das alles lesen. Vlt können es ja noch mehrere gebrauchen.
Dnake erstmal
Andre
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #5
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wieso gehste überhaupt hin?
hätteste nich verweigern können?

ich hab verweigert und musste nichma sozialdienst machen! *JUHU*
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #6
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kaschmidt

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Nicht persönlcih nehmen :nana:
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #7
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Glumpf

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Grundwehrdienst ist nicht so schlimm wie manche erzählen,
du musst nur Befehle befolgen 8) War ne schöne Zeit.
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #8
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Scholly

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Ok, dann mal sachlich und nüchtern. Vorab, ich werde hier und auch per PN auf keinen Fall irgendwelche Tricks preisgeben, denke das leuchtet ein. Während des Wehrdienstes bist Du sozial folgendermaßen abgesichert...

Arbeitslosenversicherung
Der Bund zahlt zur Erhaltung möglicher Ansprüche auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz - u.a. Arbeitslosengeld - während des Grundwehrdienstes Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dies gilt jedoch nicht, wenn jemand in den letzten vier Monaten vor Dienstantritt noch Schüler war oder ein Studium unterbrochen hat. Nähere Auskünfte über Deine Ansprüche nach Beendigung des Grundwehrdienstes erhälst Du bei den Arbeitsämtern.

Zur Begründung und Wahrung Deiner Ansprüche musst Du Dich
* bei Arbeitslosigkeit vor Ableistung des Wehrdienstes sofort beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos melden,
* bei Arbeitslosigkeit nach Entlassung aus der Bundeswehr sofort unter Vorlage der Drittausfertigung der Wehrdienstbescheinigung beim Arbeitsamt, das Dich über Deine Ansprüche unterrichtet, arbeitslos melden,
* falls Du damit rechnest, dass Du nach Beendigung des Grundwehrdienstes arbeitslos wirst, rechtzeitig vor Deiner Entlassung aus der Bundeswehr mit der Stellenvermittlung des Arbeitsamtes sprechen.

Arbeitslosigkeit führt nicht ohne weiteres zur Einberufung zum Grundwehrdienst, denn das Kreiswehrersatzamt erhält darüber keine Angaben vom Arbeitsamt. Arbeitslose sollten daher selbst die Einberufung zum Grundwehrdienst anstreben und beim Kreiswehrersatzamt beantragen. Geleisteter Grundwehrdienst verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich.

Arbeitsplatzschutz
Damit Du als Arbeitnehmer durch den Wehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis hast, ist im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt, dass ein Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes ruht. Die Pflichten zur Arbeitsleistung wie Entlohnung sind aufgehoben, jedoch bleibst Du Angehöriger Deines Betriebes.
Für Wehrpflichtige gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Entlassung aus dem Grundwehrdienst darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Ausnahmen davon gelten für Kündigungen durch Arbeitgeber von Kleinbetrieben (5 Arbeitnehmer oder weniger) oder "aus wichtigem Grund", wenn Umstände vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber darf jedoch niemals aus Anlass des Wehrdienstes kündigen.
Wie kann man feststellen, ob eine Kündigung nicht aus Anlass des Wehrdienstes erfolgt ist? Wenn es hierüber zum Streit kommt, muss der Arbeitgeber beweisen, dass er nicht gegen das Arbeitsplatzschutzgesetz verstoßen hat. Kann er dies nicht, ist die Kündigung nichtig, d.h. das Arbeitsverhältnis besteht fort.
Nach der Entlassung aus dem Wehrdienst bis Du verpflichtet, Dich sofort wieder bei Deinem Arbeitgeber zurückzumelden. Dies darfst Du nicht versäumen, wenn Du Nachteile vermeiden willst.
Durch die wehrdienstbedingte Abwesenheit darf Dir weder berufliche noch betriebliche Nachteile entstehen. Die Grundwehrdienstzeit wird auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeitszeit voll angerechnet. Bei Auszubildenden und sonstigen in der Berufsausbildung Beschäftigten wird die Grundwehrdienstzeit jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung auf die Berufszugehörigkeitszeit angerechnet. Durch den Grundwehrdienst unterbrochene Ausbildung- und Probezeiten verlängern sich um die Dauer um die Dauer des geleisteten Wehrdienstes.
Hast Du Deinen Arbeitsplatz im Ausland (dort gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz nicht), ist es ratsam, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber einen vertraglichen Arbeitsplatzschutz zu vereinbaren.

Beschädigtenversorgung
Während des Wehrdienstverhältnisses erhälst Du für die Folgen einer Wehrdienstbeschädigung einen Ausgleich, sofern eine nicht nur vorübergehende Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 25 v.H. vorliegt. Sachschäden, die bei einem Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes eingetreten sind, können Dir nach dem Soldatenversorgungsgesetz ersetzt werden.
Nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erhälst Du wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung (einschl. Heilbehandlung) durch das Versorgungsamt. Für eine Gesundheitsstörung, die nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung, aber bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses heilbehandlungsbedürftig ist, erhälst Du im allgemeinen auf Antrag Heilbehandlung bis zur Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses. Ist die Gesundheitsstörung mit Arbeitsunfähigkeit verbunden, wird daneben Versorgungskrankengeld gewährt.

Kindergeld und Waisenrente
Kindergeld oder kindergeldähnliche Leistungen sowie Kinderzuschuss und Waisenrente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen für den Wehrpflichtigen selbst können für die Dauer des Wehrdienstes nicht beansprucht werden. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch den Wehrdienst unterbrochen oder verzögert, so können die genannten Leistungen auch für einen dem Grundwehrdienst entsprechenden Zeitraum über das 27. Lebensjahr des Wehrpflichtigen hinaus gezahlt werden.
Kindergeld oder andere kindergeldähnliche Leistungen für Kinder des Wehrpflichtigen werden während des Wehrdienstes von der Stelle weitergezahlt, die vor der Einberufung für die Zahlung zuständig war.

Krankenversicherung, Pflegeversicherung
Der Bund zahlt für Dich während des Grundwehrdienstes die Beiträge zur Krankenversicherung. Hierzu ist folgendes zu beachten:
Stell zunächst fest, ob und wo Du versichert bist (ja, das wissen einige Zeitgenossen nicht!!!).
Bist Du aufgrund einer Beschäftigung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, so musst Du den Einberufungsbescheid unverzüglich Deinem Arbeitgeber vorlegen. Dieser ist verpflichtet, den Beginn und später die Beendigung des Wehrdienstes der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. Während des Grundwehrdienstes erhälst Du unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Deine eigenen Leistungsansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ruhen. Ansprüche aus der Familienversicherung bleiben jedoch bestehen.
Bist Du beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet - eine unterlassene Meldung solltest Du sofort nachholen - , musst Du den Einberufungsbescheid unverzüglich dem Arbeitsamt vorlegen. Das Arbeitsamt hat den Beginn des Wehrdienstes der zuständigen Krankenkasse zu melden. Die Beendigung des Wehrdienstes ist ebenfalls dem Arbeitsamt anzuzeigen, damit die zuständige Krankenkasse entsprechend unterrichtet wird. Bist Du freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, dann musst Du selbst den Beginn und später die Beendigung des Wehrdienstes der Krankenkasse mitteilen.
Warst Du durch Deine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (z.B. als Schüler) oder endete Dein Arbeitsverhältnis vor Beginn des Wehrdienstes, ohne dass Du beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet warst und von dort Leistungen erhälst, solltest Du eine eigene freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründen. Zur Aufrechterhaltung Deines Krankenversicherungsschutzes während des Wehrdienstes und für die Zeit danach wird dringend empfohlen, sich vor Dienstantritt bei der Krankenkasse zu vergewissern, ob das Krankenversicherungsverhältnis fortbesteht oder eine freiwillige Versicherung beantragt werden muss. Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung werden vom Bund getragen. Der Beitritt zu einer freiwilligen Versicherung ist innerhalb von 3 Monaten der Krankenkasse anzuzeigen.
Bist Du privat krankenversichert, setze Dich sofort mit Deiner Krankenversicherung in Verbindung und beantrage das Ruhen der Versicherung. Die für die Zeit des Ruhens ermäßigten Beiträge werden auf Antrag im Rahmen der Unterhaltssicherung als Sonderleistung erstattet.
Gesetzliche Träger der Krankenversicherung sind Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Seekrankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkasse, die Bundesknappschaft und die Ersatzkassen, z.B. BEK, Technikerkrankenkasse, DAK, Kaufmännische Krankenkasse Halle (KKH) usw.

Deine entsprechend der Krankenversicherung bestehende soziale Pflegeversicherung bleibt erhalten. Die Beiträge zahlt der Bund. Bist Du in einer privaten Pflegeversicherung versichert, werden Dir die Beiträge auf Antrag im Rahmen der + Unterhaltssicherung erstattet.

Für die Dauer des Grundwehrdienstes unterliegst Du der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt auch für Grundwehrdienstleistende, die vor dem Dienstantritt noch nicht versicherungspflichtig waren (z.B. Schüler).
Der Bund zahlt die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherungsträger. Nimm den Nachweis über Deine Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Dienstantritt mit, falls Du diesen Nachweis nicht bereits bei der Musterung vorgelegt haben solltest. Ist für Dich noch keine Versicherungsnummer vergeben worden, so wird von der Bundeswehr das Notwendige veranlasst.
Warst Du am Tage vor Beginn Deines Wehrdienstes Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung Deiner Berufsgruppe und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, so werden Dir die Beiträge auf Antrag in der Höhe, wie sie für die gesetzliche Rentenversicherung anfallen würden, erstattet. Leistest Du freiwillig Beiträge zu einer anderen Alters- und Hinterbliebenenversorgung (z.B. Lebensversicherung), werden Dir diese ebenfalls auf Antrag erstattet. Voraussetzungen bei einer Lebensversicherung sind jedoch, dass diese bei Beginn des Wehrdienstes mindestens zwölf Monate bestanden hat, in der Regel eine Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr hat, Du Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter im Erlebensfall sind und Dein Arbeitgeber nicht zur Zahlung der Beiträge verpflichtet ist. Die freiwillige Leistung zu einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung muss in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Grundwehrdienstes aus eigenem Arbeitseinkommen oder aus eigenen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Lohnersatzleistung geleistet worden sein. Erstattungsanträge sind bei der für Deinen Hauptwohnsitz zuständigen Wehrbereichsverwaltung, spätestens innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Grundwehrdienstes, zu stellen. Antragsvordrucke erhältst Du bei der Truppe (Rechnungsfühere oder Geschäfszimmer).
Besteht für Dich eine zusätzliche betriebliche oder überbetriebliche Alters- oder Hinterbliebenenversorgung, so hat der Arbeitgeber für die Dauer des Grundwehrdienstes die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) weiterzuzahlen.

Unterhaltssicherung
Als Soldat erhälst Du Wehrsold. Damit kanns Du die Aufwendungen für den persönlichen Bedarf des täglichen Lebens bestreiten (das bleibt unkommentiert...). Für den Unterhalt Deiner Familie und für sonstige besondere Aufwendungen, die während des Grundwehrdienstes notwendig sind, können folgende Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Betracht kommen:
Wenn Du verheiratet bist, werden Deiner Ehefrau und Deinen Kindern laufende monatliche Unterhaltszahlungen gewährt. Sie betragen für die Ehefrau 60 v.H. und für jedes Kind 12 v.H. Deines bisherigen Nettoeinkommens. Diese Leistungen sind durch Höchstbeträge begrenzt.
Bist Du Deinen Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet oder Vater eines nichtehelichen Kindes, so werden Einzelleistungen gewährt. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich nach dem Unterhalt, den Du vor der Einberufung erbracht hast bzw. erbringen müsstest, wenn Du nicht einberufen worden wärst.
Sonderleistungen im Rahmen von Höchstgrenzen sind vorgesehen für private Kranken- und Pflegeversicherungen, für Hausrat-, allgemeine Haftpflicht- und Unfallversicherungen, jedoch nicht für Kfz-Versicherungen. Das Versicherungsverhältnis muss aber - außer bei Kranken- und Pflegeversicherung - bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate bestehen.
:!: :!: :!: Mietbeihilfe, wenn Du alleinstehend und Mieter von Wohnraum bist. Dann werden Dir im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen 100 v.H. der Mietkosten erstattet, wenn Du dringenden Bedarf an einer eigenen Wohnung hast oder wenn Du Deine Wohnung bereits 6 Monate vor der Einberufung gemietet hast. Alleinstehende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten - ebenfalls bis zu einer Höchstgrenze - 70 v.H. der Mietkosten erstattet, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.
Wirtschaftsbeihilfe, wenn Du bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate lang Inhaber eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Gewerbebetriebes bist oder eine andere selbständige Erwerbstätigkeit ausübst.
"Härteausgleich", wenn sich für Dich bei der Anwendung des Unterhaltssicherungsgesetzes eine besondere Härte ergeben würde. In Betracht kommen kann hier z.B. eine Kreditkostenbeihilfe, wenn Du vor Zugang des Einberufungsbescheides Darlehensverpflichtungen eingegangen bist. Gewährt wird ein Zuschuss zu den Kosten, um die sich Dein Darlehen infolge des Wehrdienstes verteuert (z.B. Zuschuss zu den Stundungskosten).
:!: Erstattung der Garagenmiete für die Dauer des Wehrdienstes, wenn Du Dein Kraftfahrzeug wegen des Wehrdienstes abgemeldet hast. Die genannten Leistungen beantragst Du bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Zuständig ist die Stadt- oder Landkreisverwaltung Deines Hauptwohnsitzes. Den Antrag kannst Du schon vor Antritt des Wehrdienstes stellen. Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des Wehrdienstes.

Wohngeld
Alleinstehende Grundwehrdienstleistende können für ihre Mietwohnung grundsätzlich kein Wohngeld beanspruchen. Zur Sicherung ihres Wohnbedarfs ist Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vorgesehen.
Verheiratete Grundwehrdienstleistende sollten vorsorglich einen Antrag auf Wohngeld bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung des Heimatortes stellen. Lebst Du bei Deinen Eltern und trägst finanziell zum Familienunterhalt bei, so kann durch den Wegfall Deines Beitrages für Deine Eltern evtl. ein Anspruch auf Wohngeld entstehen oder ein bestehender Anspruch sich erhöhen. Vorsorglich sollten Deine Eltern sich darüber bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung informieren.

So, ich hoffe es ist bissl Licht ins Dunkel gekommen :wink: . Ich übernehme natürlich keine Garantie für die gemachten Angaben. Leider ändern sich die Vorschriften regelmäßig und ich bin u.U. nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand.

@ Stefan
Danke für den Arbeitsauftrag :pissedoff: .
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #9
T

trucky

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Bigfoodl schrieb:
wieso gehste überhaupt hin?
hätteste nich verweigern können?

ich hab verweigert und musste nichma sozialdienst machen! *JUHU*


Weichei :rofl: ...nicht so ernst nehmen


..ich für meinen Teil möchte nicht die Zeit Bundeswehr missen . Man hat dort eine Kameradschaft wie sie nirgends sonst ist.
auch sonst so manche Dinge möchte ich nicht verpasst haben.
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #10
Lord

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Ja ich war nen ganzen Monat dabei :rofl: und dann Ausgemustert .Hät es auch liebend gerne durchgezogen , war schon ein Geiler Monat.
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #13
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Scholly

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Marco schrieb:
Das war doch sicher eher nur "Copy & Paste", odda? :D :nana:

[schild=3 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Prima, man wird regelmäßig wieder bestätigt. Genau darauf habe ich (fast) schon gewartet... Wie dumm von mir, überhaupt auf das Thema reagiert zu haben.[/schild]
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #14
L

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mag BW nich, man is weit weg von seiner freundin, d.h. weniger sex.
man is nur unter kerlen
bin anti-alk
man muss im dreck rumkrabbeln
...
es gibt genug, was dagegen spricht
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #15
Lord

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@Bigfoodl so hab ich auch gedacht vorher , aber ich muß sagen häts liebend gerne voll durchgezogen . Denn den Monat werd ich nie vergessen , obwohl ich auch Anti-alc bin .
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #16
NaNuNaNa

NaNuNaNa

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Bigfoodl schrieb:
mag BW nich, man is weit weg von seiner freundin, d.h. weniger sex.
man is nur unter kerlen
bin anti-alk
man muss im dreck rumkrabbeln
...
es gibt genug, was dagegen spricht

und dieser, sorry, aber wirklich dumme Beitrag zeigt das du nie da warst. :meinung:
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #17
L

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also meine kumpels waren alle bei der BW und die hams mir genau so beschrieben.

was soll denn da nich stimmen?
gesoffen wird
in der AGA musste dich abschinden
und man is manchmal 2 wochen am stück nich zu hause
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #18
hübschi

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Oh 2 Wochen am Stück nicht zuhause !
Ist das so schlimm ?

War selber auch nicht beim Bund, aber habe eigentlich immer das gleiche gehört.

Es war ne geile Zeit und die Kameradschaft war echt Top.
Heute wie damals.
Und gesoffen wird überall. Ob bei der BW , bei der Bahn, bei Fluggesellschaften etc.

So ein Biwak bei knackigen Temparaturen soll sehr zusammen schweißen.

Mein " Schwager " säuft auch nicht und ist bei der BW.
Schlägt jetzt Offizierslaufbahn ein und studiert in München.
Also sind nicht nur dumme saufende bei der BW.

Soll kein Angriff sein, nur was du da so geschrieben hast klingt sehr naiv.
Und wir haben annähernd das gleiche Alter.

Aber wer auf großen Shuh lebt........ :wink: 8)
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #19
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ich würd nie was machen, wo i länger zu haus weg bin.
da würde mir ordentlich was fehlen ;-)

meine freundin würde das auch nich gern sehen.
aber wer single is, oder ne freundin hat, dies locker mitmacht, da is ja jut.

wie gesagt, für mich is BW nix.
hab online mein counter-strike, das reicht mir waffentechnisch :)
 
  • Ab zum Wehrdienst Beitrag #20
cs1482

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Bigfoodl schrieb:
hab online mein counter-strike, das reicht mir waffentechnisch :)

Na was'n Glück...Special Forces Internet :D

:lollol:

ne pers. nehmen, nur Spaß

ALLGEMEIN:
wie man seine Zeit gestaltet hängt von jedem selbst ab. Das "Saufen" ist kein muss. Wie sich halt der Mensch hinreißen lässt.
 
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