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dermischa
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Hallo Leute!
Also gleich vorneweg: wer kann mir einen guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin empfehlen?
Warum?
Ich bin mit meinem Passat letztens vom Ernst-Reuter-Platz in die Strasse 17.Juni gefahren, rechte Spur, Berufsverkehr, also mit vorgeschriebenen 30km/h.
Die Spuren sind schmaler, da dort zur Zeit ein Baustellenbereich ist.
In Höhe der Technischen Uni hat es dann ordentlich gekracht.
Habe also an der nächsten Möglichkeit angehalten und nach meinem Auto geschaut: beide Felgen rechts sind ordentlich beschädigt.
Es ist jeweils eine ordentliche Delle in der Felge:
Ich habe also sofort die Polizei gerufen und bin zurück und habe gesucht. Es war ein sehr großes Schlagloch in der Fahrbahn, knapp 50cm im Durchmesser und etwa 7cm tief, senkrechte Kanten. hab gleich Fotos gemacht.
Also trotz Beschilderung "Fahrbahnschäden" ist dies kein "normaler" Fahrbahnschaden mehr, sondern lebensgefährlich für jede Felge und jeden Rollerfahrer!
Durch den dichten Verkehr und die schmalen Spuren war kein rechtzeitiges Erkennen und Bremsen möglich. Ausserdem bin ich ja mit vorgeschriebener Geschwindigkeit gefahren.
Also: Polizei kam, hat alles aufgenommen und vermessen und haben sofort gesagt, dass mein Schaden von der Versicherung vom Land Berlin gezahlt werden muss.
Sie haben das Schlagloch als so gefährlich eingestuft, dass Sie gleich die Fahrbahn gesperrt haben und eine Firma beauftragt haben dieses Schlagloch sofort zu verschliessen.
Ich hab also gleich zu Hause einen Brief ans zuständige Amt geschrieben, mit Fotos, Aktenzeichen, Schadenforderung.
Eine Antwort habe ich dann auch bekommen:
Ich bekomme kein Geld, da "eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [...] nicht festgestellt werden kann."
"Die Strasse des 17.Juni ist [...] in die Begehungsstrasse 1 eingestuft"
Das bedeutet eine Begehung durch Mitarbeiter des Amtes zweimal im Monat, zuletzt wurde diese etwa 11 Tage vor dem Tag, an dem ich durchgefahren bin, durchgeführt.
"Die Verkehrssicherungspflicht [...] umfasst die notwendigen Massnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Strassenbenutzer hinreichend sicheren Strassenzustandes [...] und bestimmt sich durch den Umfang der Benutzung der Strasse."
Wer die Strasse des 17.Juni kennt, der weiß wieviel sie befahren ist. Ich denke, dass das zuständige Amt nicht ausreichend gehandelt hat, um eventuellen Schäden vorzubeugen...
Ich werde also Einspruch einlegen und die Sache einem Anwalt übergeben, den Ihr mir hier hoffentlich empfehlen könnt...
So, vielen Dank schonmal im Voraus!
Hoffe, ich habe alles verständlich geschrieben, wenn fragen sind einfach mal schreiben...
Gruß, Micha
Also gleich vorneweg: wer kann mir einen guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin empfehlen?
Warum?
Ich bin mit meinem Passat letztens vom Ernst-Reuter-Platz in die Strasse 17.Juni gefahren, rechte Spur, Berufsverkehr, also mit vorgeschriebenen 30km/h.
Die Spuren sind schmaler, da dort zur Zeit ein Baustellenbereich ist.
In Höhe der Technischen Uni hat es dann ordentlich gekracht.
Habe also an der nächsten Möglichkeit angehalten und nach meinem Auto geschaut: beide Felgen rechts sind ordentlich beschädigt.
Es ist jeweils eine ordentliche Delle in der Felge:


Ich habe also sofort die Polizei gerufen und bin zurück und habe gesucht. Es war ein sehr großes Schlagloch in der Fahrbahn, knapp 50cm im Durchmesser und etwa 7cm tief, senkrechte Kanten. hab gleich Fotos gemacht.
Also trotz Beschilderung "Fahrbahnschäden" ist dies kein "normaler" Fahrbahnschaden mehr, sondern lebensgefährlich für jede Felge und jeden Rollerfahrer!


Durch den dichten Verkehr und die schmalen Spuren war kein rechtzeitiges Erkennen und Bremsen möglich. Ausserdem bin ich ja mit vorgeschriebener Geschwindigkeit gefahren.
Also: Polizei kam, hat alles aufgenommen und vermessen und haben sofort gesagt, dass mein Schaden von der Versicherung vom Land Berlin gezahlt werden muss.
Sie haben das Schlagloch als so gefährlich eingestuft, dass Sie gleich die Fahrbahn gesperrt haben und eine Firma beauftragt haben dieses Schlagloch sofort zu verschliessen.
Ich hab also gleich zu Hause einen Brief ans zuständige Amt geschrieben, mit Fotos, Aktenzeichen, Schadenforderung.
Eine Antwort habe ich dann auch bekommen:
Ich bekomme kein Geld, da "eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [...] nicht festgestellt werden kann."
"Die Strasse des 17.Juni ist [...] in die Begehungsstrasse 1 eingestuft"
Das bedeutet eine Begehung durch Mitarbeiter des Amtes zweimal im Monat, zuletzt wurde diese etwa 11 Tage vor dem Tag, an dem ich durchgefahren bin, durchgeführt.
"Die Verkehrssicherungspflicht [...] umfasst die notwendigen Massnahmen zur Herbeiführung und Erhaltung eines für den Strassenbenutzer hinreichend sicheren Strassenzustandes [...] und bestimmt sich durch den Umfang der Benutzung der Strasse."
Wer die Strasse des 17.Juni kennt, der weiß wieviel sie befahren ist. Ich denke, dass das zuständige Amt nicht ausreichend gehandelt hat, um eventuellen Schäden vorzubeugen...
Ich werde also Einspruch einlegen und die Sache einem Anwalt übergeben, den Ihr mir hier hoffentlich empfehlen könnt...
So, vielen Dank schonmal im Voraus!
Hoffe, ich habe alles verständlich geschrieben, wenn fragen sind einfach mal schreiben...
Gruß, Micha