Wegen sowas Punkte bekommen??

Diskutiere Wegen sowas Punkte bekommen?? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Hallo Passatforum Mitglieder, Wor 2 Wochen hatte ich mein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen Angemeldet, 1 Tag später hat mich die Polizei...
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #1
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20vTurbo

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Hallo Passatforum Mitglieder,

Wor 2 Wochen hatte ich mein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen Angemeldet, 1 Tag später hat mich die Polizei angehalten allgemeine kontrolle und so und hat mich gefragt wohin es geht. Habe ich halt ganz normal geantwortet wir fahren eine Runde danach gehen wir in ein Cafe. Alles schön und gut danach sagt er mir sie werden Angezeigt weil man mit den Kurzzeitkennzeichen nur Probe- und Überführungsfahrten machen darf. Jetzt habe ich ein Brief bekommen 75,-- € Strafe und 3 Punkte :cry: und ich bin noch 1 jahr in der Probezeit. Was kann ich jetzt dagegen machen das ich die Punkte weg bekomme? Das ist ja keine Straftat oder so wie zuschnell fahren oder Fahrerflucht oder Alkohol, war nur eine unwissenheit und deshalb Probezeit auf 4 Jahre das Akzeptiert man eben nicht. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie Helfen.

Vielen Dank im voraus
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #2
A

Anonymous

Gast
Im Punktekatalog heißt es...

Die im Verkehrszentralregister (VZR) erfaßten Entscheidungen sind zu bewerten:
...
mit drei Punkten folgende Ordnungswidrigkeiten:
...
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebsszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt oder Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet, ...

Und...

Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV

Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:

Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
...

Und...

Wie überführe ich ein nicht versichertes Fahrzeug?
Hierzu gibt es Kurzzeitkennzeichen. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort. Es ist für 5 Tage gültig und verliert dannach automatisch seine Gültigkeit, ohne das Sie eine Abmeldung vornehmen müssen.
...

Also:
Du hast Dich nicht gesetzeskonform verhalten, weil Du das Fahrzeug entgegen den oben genannten Ausnahmen mehr oder weniger zu Deinem privaten Vergnügen gefahren bist. Das wird bestraft.
Wieso mit Punkten weiß ich nicht. Im Punktekatalog kann ich nicht erkennen, dass Deine 'Fehlverhalten' dazu geführt hätte, dass Du Punkte bekommst. Es sei denn, Du wärst den Wagen noch nach 5 Tagen gefahren. Aber das war ja wohl nicht so!?
Was genau für Vergehen steht denn im Strafbescheid?
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #3
Severn

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Vielleicht solltest du dann mal einen Anwalt aufsuchen, und das prüfen lassen?!

Da empfehle ich aber einen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist!
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #4
Q

qwertzuiop8

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mein recht lehrer hat in der schule immer gesagt: unwissenheit schützt vor strafe nicht... traurig aber wahr...
mfg
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #5
Severn

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Da hat der Lehrer ja auch Recht ;-)

Kann ja trotzdem nicht schaden, einen Anwalt zu befragen bevor man das zahlt.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #6
Waldschrat81

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Falls du Mitglied beim ADAC bist und da ne Rechtschutz, dann frag gleich da mal an. ;)

Kann aber qwertzuiop8 nur recht geben.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #7
SieMone

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Es steht auch im FZS den man mit dem Kurzzeitkennzeichen bekommt, das die Kennzeichen nur zur Überführung und Probefahren gedacht sind.
Zu mehr nicht! Ich hab auch mal welche gehabt, zum spazierenfahren sind die nicht gedacht. Da habe ich mir das durchglesen und dafür muß man glaub ich auch Unterschreiben. Also , hab ich nicht gewußt - zählt nicht.

Deswegen, auch mit nem Kurzkennzeichen auf ein Treffen fahren weil im März schon so schönes Wetter ist und Saisonkennzeichen erst im April anfängt (hab ich letzes Jahr bei D&W beobachtet) ist NICHT zulässig.
Und so wie die Ludolfs das im Fersehen immer schön vormachen, die fahren ja auch immer mit den Dingern rum, ist nicht erlaubt. Wenn ich das richtig deute.

Trotzdem würdich da nen RA mal Fragen wie das mit der Bestrafung ist, ob die wirklich so heftig ausällt. Aber fahren ohne Zulassung ist ja nicht grad ein kleines Delikt.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #8
Groesch

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Dachte immer die sind auch für andere Fahrten gedacht. Oder währen das dann Tageszulassungen?
Sind das nicht die mit dem gelben Datum am Anfang der Nummer? Mit denen kann man doch überall rum fahren. Oder auch nicht?
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #9
SieMone

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groeschel schrieb:
Sind das nicht die mit dem gelben Datum am Anfang der Nummer?
Ja genau, die sind das.
groeschel schrieb:
Mit denen kann man doch überall rum fahren. Oder auch nicht?

Überall fahren ja, aber nicht spazieren fahren oder zum eis essen. ;) Dafür sind die nicht gedacht.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #10
Ossi

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Servus


Soweit ich aber weiß, darf man die roten Kennzeichen auch zu Werbefahrten verwenden, wenn man ein Fahrzeug verkaufen will. Dann muß man aber drauf aufmerksam machen, dass es sich um so eine Fahrt handelt, indem man ein Blatt mit Fahrzeugdaten und zu Verkaufen, am Fahrzeug befestigt...

Ossi
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #11
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20vTurbo

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Tatbestadt ist: Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.

Aber es war ja zugelassen wenn auch mit Kurzzeit, aber im enddefekt war es ja zugelassen. Also stimmt da ja irgendwas nicht.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #12
SieMone

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20vTurbo schrieb:
aber im enddefekt war es ja zugelassen. Also stimmt da ja irgendwas nicht.

Ist es nicht. Nicht wirklich, da liegt doch der Hase im Pfeffer. Es ist nur bedingt zugelassen. Haste den Fahrzeugschein zu den Kennzeichen denn nicht gelesen?
Da steht drin was du darfst und was nicht. Den mußt du bekommen haben. Da mußtest du eintragen welches Kennzeichen du hast und welches Auto du fährst, mit Fahrgestellnummer usw. Da steht auch drin, das du nur Überführungsfahrten machen darfst.
Für alles andere gild die Zulassung NICHT!
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #13
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Scholly

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Auf der Rückseite des "Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen" steht aktuell folgendes drauf:



... und wenn man sich nicht dran hält Punkt 6.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #14
rennic

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20vTurbo schrieb:
Habe ich halt ganz normal geantwortet wir fahren eine Runde danach gehen wir in ein Cafe.

Tja, falsche Antwort, würde ich sagen. Dann erkundigt man sich aber mal vorher was man mit einem Kurzzeitkennzeichen machen darf. Ich habe das gewusst, ohne jetzt klugsch***erisch wirken zu wollen. Da hilft Dir auch der Anwalt nicht. Deine Antwort war einfach falsch. PG = Pech gehabt!
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #15
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Hallo zusammen,

ich würde mich auch der Meinung von rennic anschließen.
Ich bin ca 2 Wochen mit Rotem Kennzeichen gefahren wurde auch in dieser Zeit
2 mal angehalten. Meine Antwort auf die Frage wo ich denn hin will war ich will zum Autohaus
das Auto wieder weg bringen da wie auch schon oben geschrieben ein rotes Kennzeichen
nur für Probefahrten und Kurzüberführung gedacht ist.

Informier dich beim Rechtsanwalt ob der was drehen kann bzw. beim ADAC Rechtsschutz.

Aber ich denke auch wenn es sich scheiße anhört, um eine Verlängerung der Probezeit kommst du
ohne weiteres nicht rum. Sorry.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #16
SieMone

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rennic schrieb:
Deine Antwort war einfach falsch. PG = Pech gehabt!

Besser wäre gewesen, ich mach ne Probefahrt weil ich das Auto evtl kaufen will.... Aber da sollte man sich vorher informiert haben, damit man das weiß. ;)

Aber
Ordnungwidrigkeit...was heißt das? Punkte? Ich dachte das wäre dann Bußgeldverfahren? Naja, hab da nicht soviel Erfahrung mit. Aber die Bestrafung die er jetzt bekommen soll, klingt nicht nach Ordungswidrigkeit, oder? :confuse:
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #17
L

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ach, du kannst doch deine aussage zurücknehmen...und gibst ne neue begründung für dein fahren an...aus der sache kommste wieder raus...nen RA hilft dir bei der formulierung
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #18
armani

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Wie ich sehe haben hier einige Leute schon Erfahrungen mit Kurzzeitkennzeichen. Da hab ich mal ne Frage zu. Muss ich die persönlich holen für ein Auto was auf mich zugelassen werden soll? Oder kann die auch zum Beispiel mein Vater holen? Und ich überführe das Auto dann und lasse es auf meinen Namen zu.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #19
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Scholly

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Du (oder Dein Dad) gehst mit der Doppelkarte der Versicherung zur Zulassungsstelle und holst da die Kurzzeitkennzeichen ab. Du musst dann nur die oben gezeigte orange Karte ausfüllen und Unterschreiben ... fertig. Wenn das Deine Versicherung ist, schreib Deinem Dad eine Vollmacht und die soll er bei der Zulassungsstelle vorzeigen - ist kein Problem.

WICHTIG: Auf der Doppelkarte muss die Versicherung KURZZEITKENNZEICHEN vermerken!

Du hast ne PN.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #20
C

Christian

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Kann auch dein Vater machen.

Du musst ihm eine Vollmacht ausstellen und deinen Ausweis mit geben.
 
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