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reini_ac
Severn schrieb:Vielleicht solltest du dann mal einen Anwalt aufsuchen, und das prüfen lassen?!
Da empfehle ich aber einen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jeder Autofahrer in Deutschland weiß wohl das eine "alte Rote Nummer" sowie "neue Kurzzeitkennzeichen" nur für Überführungs-, Probefahrten oder blablabla...
Es gibt zwei Möglichkeiten:
ERSTE: Strafe für die Dummheit das DU dem Grün-weißen gesagt hast Du fährst in ein Kaffee akzeptieren
oder
ZWEITE: Einspruch einlegen und wie ein Voredner beschrieben hat, Du hast mit einem potentiellen Kaufinteressenten eine Probefahrt gemacht und danach im Cafe die Einzelheiten geklärt. (ACHTUNG, diese Möglichkeit fällt allerdings flach wenn Du dem grün-weißen vor Ort Deine Freundin auf dem Beifahrersitz oder den Beifahrer als Deinen Bruder vorgestellt hast.)
Ich empfehle Dir, Dich beim nächsten Mal etwas genauer über Rechte und Pflichten zu informieren und einem grün-weißen genau das zu sagen was er hören will damit er KEINE Strafe schreiben kann. Einfach gesagt: Erst nachdenken dann losplappern!