Wegen sowas Punkte bekommen??

Diskutiere Wegen sowas Punkte bekommen?? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; Seit wann das Chris? Du bevollmächtigst doch eine Person - darin muss dessen Ausweisnummer stehen und er muss sich ausweisen. Den Ausweis gibt man...
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #21
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Scholly

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Christian schrieb:
Du musst ihm eine Vollmacht ausstellen und deinen Ausweis mit geben.

Seit wann das Chris? Du bevollmächtigst doch eine Person - darin muss dessen Ausweisnummer stehen und er muss sich ausweisen. Den Ausweis gibt man doch nicht aus der Hand... :confuse: . Das ist so, wie wenn das Autohaus eine Zulassung erledigt, da unterschreibt man die Vollmacht und fertig - ohne Ausweis abzugeben. Biste da sicher?

Vielleicht macht MEI das so, ist ja ne berüchtigte Gegend :rofl: .
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #22
C

Christian

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Bei Privat will zumindest Meißen es so. Ist halt Meißen, wollen sich wohl nochmal immer absichern. :confuse:
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #23
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Scholly

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Christian schrieb:
Bei Privat will zumindest Meißen es so. Ist halt Meißen, wollen sich wohl nochmal immer absichern. :confuse:

Sicher ist sicher ;-). Also armani, gib Deinem Dad Deinen Personalausweis und ne Vollmacht mit, dann biste auf der ganz sicheren Seite.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #24
Blackwonder

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Scholly schrieb:
Das ist so, wie wenn das Autohaus eine Zulassung erledigt, da unterschreibt man die Vollmacht und fertig - ohne Ausweis abzugeben. Biste da sicher?

Vielleicht macht MEI das so, ist ja ne berüchtigte Gegend :rofl: .

Stimmt so nich ganz..
Auf der Vollmacht steht wohl der Name des Kunden sowie die Anschrift etc samt Perso Nummer drauf...
ABER..
die Zulassungsstelle will immer ne Ausweiskopie sehen zwecks vergleich der Daten..
Ohne die Kopie bekommen sogar wir als Autohaus die Autos nicht zugelassen..
Klingt Schwachsinnig...is aber so
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #25
armani

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OK schonmal Danke für die Infos. Aber erstmal muss ich nen passenden Wagen finden und dann sehen ob ich überhaupt Kurzzeitkennzeichen brauche. ^^
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #26
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Scholly

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@ blackwonder
Stimmt sicher auch, was Du schreibst: Da hammers nämlich... eine Ausweiskopie... ICH gebe als Kunde aber nicht den Perso aus der Hand. Und der Schwachsinn ist auf jeden Fall damit komplett, da eine Kopie niemals gelten dürfte, es sei denn sie ist beglaubigt. Bei uns geht es ohne Ausweiskopie... Spezl ist Händler, von daher bin ich mir meiner Aussage sicher - Deutschland ist manchmal recht sonderbar ;-).
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #27
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mario99990

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Ossi schrieb:
Servus


Soweit ich aber weiß, darf man die roten Kennzeichen auch zu Werbefahrten verwenden, wenn man ein Fahrzeug verkaufen will. Dann muß man aber drauf aufmerksam machen, dass es sich um so eine Fahrt handelt, indem man ein Blatt mit Fahrzeugdaten und zu Verkaufen, am Fahrzeug befestigt...

Ossi

Werbefahrten sind mit Einführung der FZV absolut verboten!

Der Gesetzgeber spricht jetzt von Fahrten zur Anregung des Kaufineresses!

20vTurbo schrieb:
Hallo Passatforum Mitglieder,

Wor 2 Wochen hatte ich mein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen Angemeldet, 1 Tag später hat mich die Polizei angehalten allgemeine kontrolle und so und hat mich gefragt wohin es geht. Habe ich halt ganz normal geantwortet wir fahren eine Runde danach gehen wir in ein Cafe. Alles schön und gut danach sagt er mir sie werden Angezeigt weil man mit den Kurzzeitkennzeichen nur Probe- und Überführungsfahrten machen darf. Jetzt habe ich ein Brief bekommen 75,-- € Strafe und 3 Punkte :cry: und ich bin noch 1 jahr in der Probezeit. Was kann ich jetzt dagegen machen das ich die Punkte weg bekomme? Das ist ja keine Straftat oder so wie zuschnell fahren oder Fahrerflucht oder Alkohol, war nur eine unwissenheit und deshalb Probezeit auf 4 Jahre das Akzeptiert man eben nicht. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie Helfen.

Vielen Dank im voraus

Eins der OLG Celle, Hamm oder Düsseldorf haben in einem Urteil mal festgeschrieben, dass Unterbrechungen der Probe-, oder Überführungsfahrt zulässig sind, wenn sie menschliche Bedürfnisse befriedigen (Toilette, Essen etc.). Weiß aber leider im Moment das Justiz-Aktenzeichen nicht, da ich zu Hause und nicht auf Arbeit bin. Ein Rechtsanwalt sollt es aber in jedem Fall wissen. Ich wundere mich ein bißchen, dass es nur um die Verkehrs-Ordnungswidrigkeit geht, normalerweise wird bei Ihrer Aussage automatisch ein Strafverfahren eingeleitet, da das Fahrzeug in dem Fall auch nicht lt. Abgabenordnung versteuert ist!

EDIT von jg88: Wenn dir noch was einfällt, Editfunktion nutzen.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #28
Blackbeast

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leg Widerspruch ein wenn du den Bescheid bekommst und schreib ,du hast mit nem Kaufinteressenten eine Probefahrt gemacht und wolltest im Kaffee mit ihm über die Details reden und verhandeln,steht nirgends das du das zuhaus tun mußt!!!
Übrigens,erzähl nichts von wegen das wußte ich nicht, dann kommen die gleich mit dem Standardspruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", ich kenn das und den Anwalt lass weg, das ist dann wie ein Schuldeingeständnis und du nimmst dir den Anwalt nur um die Strafe zu drücken,das haben sie meinem Vater damals durch die Blume so vorgeworfen!
Am besten immer schön freundlich bleiben und es so versuchen zu regeln!!
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #29
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Scholly

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mario99990 schrieb:
Der Gesetzgeber spricht jetzt von Fahrten zur Anregung des Kaufineresses!
Korrekt, regelt der § 28 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ;-)

"§ 28 FZV Rote Versicherungskennzeichen

Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen."

mario99990 schrieb:
... normalerweise wird bei Ihrer Aussage automatisch...
Hier darf geduzt werden, sind ja alle ausser Dienst unterwegs ;-).

@ 20vTurbo
Was ist denn nun rausgekommen, mittlerweile sollte ja was passiert sein...?!
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #30
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Bremer

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Thema frisch rausgeholt aber was sagt der Themenstarter dazu?
Inzwischen beim Anwalt gewesen?
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #31
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mario99990

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Scholly schrieb:
mario99990 schrieb:
Der Gesetzgeber spricht jetzt von Fahrten zur Anregung des Kaufineresses!
Korrekt, regelt der § 28 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ;-)

"§ 28 FZV Rote Versicherungskennzeichen

Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen."

mario99990 schrieb:
... normalerweise wird bei Ihrer Aussage automatisch...
Hier darf geduzt werden, sind ja alle ausser Dienst unterwegs ;-).

@ 20vTurbo
Was ist denn nun rausgekommen, mittlerweile sollte ja was passiert sein...?!

Bin nicht so der Freund des DU, werd mich aber wohl dran gewöhnen müssen. Muss noch sagen, dass es mir hier sehr theoretisch zugeht, Polizeibeamte sind auch nur Menschen (5 EURO ins Phrasenschwein), wir sind meistens auch nur Praktiker und keine Rechtstheoretiker, sonst wären wir alle etwas "Besseres" -> Anwälte, Richter etc.!


Gesetzestexte kann wohl jeder selbst nachlesen, z.B. bei JURIS.de! Die Frage ist doch, wie geht man miteinander um.


Blackbeast schrieb:
leg Widerspruch ein wenn du den Bescheid bekommst und schreib ,du hast mit nem Kaufinteressenten eine Probefahrt gemacht und wolltest im Kaffee mit ihm über die Details reden und verhandeln,steht nirgends das du das zuhaus tun mußt!!!
Übrigens,erzähl nichts von wegen das wußte ich nicht, dann kommen die gleich mit dem Standardspruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", ich kenn das und den Anwalt lass weg, das ist dann wie ein Schuldeingeständnis und du nimmst dir den Anwalt nur um die Strafe zu drücken,das haben sie meinem Vater damals durch die Blume so vorgeworfen!
Am besten immer schön freundlich bleiben und es so versuchen zu regeln!!

Ich stimme dir 100% zu, der Standardspruch ist sehr oft gesagt, meistens zu häufig.
Ich muss dir jedoch widersprechen, nimm einen Anwalt und du bist schuldig??? Mag ja sein, dass du bei einem "kleinen/neuen" Polizisten dann als schuldig giltst, aber da gibt es immer noch Vorgesetzte, die es besser wissen und Staatsanwälte und Richter, die sowieso ausschließlich Theoretiker im Sinne des Gesetzes sind; und da wird nun mal geschrieben, dass jeder das Recht hat, vor der ersten Vernehmung einen Rechtsanwalt zu konsultieren (steht natürlich nicht wortwörtlich so im Gesetz, ehe sich irgendjemand bemüßigt fühlt mir den Gesetzestext um die Ohren zu hauen)!

EDIT von jg88: Wenn dir noch was einfällt, Editfunktion nutzen!
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #32
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Scholly

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mario99990 schrieb:
Bin nicht so der Freund des DU, werd mich aber wohl dran gewöhnen müssen. Muss noch sagen, dass es mir hier sehr theoretisch zugeht, Polizeibeamte sind auch nur Menschen (5 EURO ins Phrasenschwein), wir sind meistens auch nur Praktiker und keine Rechtstheoretiker, sonst wären wir alle etwas "Besseres" -> Anwälte, Richter etc.!

Dann bleiben wir beim SIE, auch kein Problem. Natürlich geht es nur theoretisch, da ja niemand weiter beim Vorfall dabei war - deshalb müssen die §§ herangezogen werden, auf ein tatsächlich gefälltes Urteil kommen wir nicht wirklich.
Das Polizisten nur Menschen sind ist volkkommen richtig, hier in diesem Forum gibt es gaaaaanz selten mal einen dummen Spruch gegen unsere Schutzmänner, äh Gesetzeshüter :wink: . Ob Anwälte und Richter etwas "Besseres" sind, lassen wir mal dahingestellt sein - symphatischer seid "IHR" mir auf jeden Fall.
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #33
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falo

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Scholly schrieb:
Dann bleiben wir beim SIE, auch kein Problem.

Wie willst du das realisieren :confuse:

Kannst dir nur ein Papperl mit "Sie mario99990" an den Monitor pappen :rofl:
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #35
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falo

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WEBI schrieb:
Na wir sagen hier alle SIE zueinander :rofl: :rofl: :rofl:

Wenn Sie, Herr WEBI, der Meinung sind, das das der richtige Weg ist, dann soll es so sein. :rofl:

So ein Schmarn...*grins*
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #36
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WEBI

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@falo

Kommen SIE mir mal wieder in unsere Gegend , würde
mich interessieren Sie mal kennezulernen :rofl:

Melden SIE sich vorher nochmal bei mir per PN :!:
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #37
rennic

rennic

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WEBI schrieb:
falo schrieb:
Scholly schrieb:
Dann bleiben wir beim SIE, auch kein Problem.

Wie willst du das realisieren :confuse:

Na wir sagen hier alle SIE zueinander :rofl: :rofl: :rofl:

Meine Herren, ich muss Sie doch sehr bitten. Ein gewissen Maß an Contenance muss auch in diesem Forum gewahrt bleiben. Natürlich ist es strengstens untersagt, sich hier zu duzen. Wir alle fahren einen Passat und da gebietet es sich die höchstmögliche Höflichkeitsform gegenüber seinen Gesprächspartnern einzusetzen. Sie wollen doch, wie ich übrigens auch, nicht ins Niveau der Opelfahrer abgleiten, oder? :rofl:

Einen schönen Abend noch und schlafen Sie gut :D
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #38
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WEBI

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Dann können wir dass hier ja in das SIE - Thema umbenennen :wink:

Hier kommen alle Themen mit Behörden und den SIE sagern rein :rofl:

Tschuldigung , dass mußte einfach sein :rofl: :rofl: :rofl:
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #39
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Scholly

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SIE sind ja alle albern ;-).
 
  • Wegen sowas Punkte bekommen?? Beitrag #40
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falo

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WEBI schrieb:
@falo

Kommen SIE mir mal wieder in unsere Gegend , würde
mich interessieren Sie mal kennezulernen :rofl:

Melden SIE sich vorher nochmal bei mir per PN :!:

Sehr geehrter Herr WEBI,

hiermit teile ich Ihnen mit, das ich mich gerne per PN bei Ihnen melden werde, bevor ich den Weg in Ihre Gegend gefunden habe.

Mit freundlichen Grüßen

@falo
 
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