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kilometerfresser
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@ALL
Im Namen einer Bekannten stelle ich folgende Frage:
Reicht bei einer regulären, fristgerechten Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung der Nachweis durch den Posstempel???
In diesem speziellen Fall ging die ordentliche Kündigung am 27.11.2007 per Einscheiben auf den Weg, also Posstempel vom 27.11.2007,und ist bei der Versicherung aber erst am 3.12.2007 eingegangen!!! Die Versicherung stellt sich nun quer und macht in diesem zuge ein verbilligtes Angebot von schlappen 10€...
Habe natürlich auch schon google bemüht, komme aber zu widersprüchlichen Aussagen!!!
Es soll aber ein Grundsatzurteil geben, wer weiß mehr und kann mir bzw. meiner Bekannten helfen???
DANKE IM VORAUS...
Im Namen einer Bekannten stelle ich folgende Frage:
Reicht bei einer regulären, fristgerechten Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung der Nachweis durch den Posstempel???
In diesem speziellen Fall ging die ordentliche Kündigung am 27.11.2007 per Einscheiben auf den Weg, also Posstempel vom 27.11.2007,und ist bei der Versicherung aber erst am 3.12.2007 eingegangen!!! Die Versicherung stellt sich nun quer und macht in diesem zuge ein verbilligtes Angebot von schlappen 10€...
Habe natürlich auch schon google bemüht, komme aber zu widersprüchlichen Aussagen!!!
Es soll aber ein Grundsatzurteil geben, wer weiß mehr und kann mir bzw. meiner Bekannten helfen???
DANKE IM VORAUS...