Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel???

Diskutiere Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; @ALL Im Namen einer Bekannten stelle ich folgende Frage: Reicht bei einer regulären, fristgerechten Kündigung der...
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #1
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kilometerfresser

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@ALL

Im Namen einer Bekannten stelle ich folgende Frage:

Reicht bei einer regulären, fristgerechten Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung der Nachweis durch den Posstempel???

In diesem speziellen Fall ging die ordentliche Kündigung am 27.11.2007 per Einscheiben auf den Weg, also Posstempel vom 27.11.2007,und ist bei der Versicherung aber erst am 3.12.2007 eingegangen!!! Die Versicherung stellt sich nun quer und macht in diesem zuge ein verbilligtes Angebot von schlappen 10€...

Habe natürlich auch schon google bemüht, komme aber zu widersprüchlichen Aussagen!!!

Es soll aber ein Grundsatzurteil geben, wer weiß mehr und kann mir bzw. meiner Bekannten helfen???

DANKE IM VORAUS...
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel???

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  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #2
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Scholly

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Für eine reguläre Kündigung zählt das Datum des Poststempels. Der Brief hätte, was bei Euch der Fall ist, spätestens bis zum 30.11.2007 abgeschickt werden müssen.

Bei außerordentlicher Kündigung (z.b. Fahrzeugwechsel oder nach einem eingetretenen Schaden) kann die Versicherung jederzeit gekündigt werden.

Was anderes gibt es nicht - lasst Euch also bloß nicht von denen veralbern ;-).
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #3
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kilometerfresser

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Hi Scholly,

vielen Dank für die schnelle Reaktion...

Aber wie bringe ich das der Versicherung bei??? Gibt es einen Paragraphen??? Ein Grundsatzurteil???
Ich möchte meiner Bekannten eine verlässliche Aussage machen, gerne auch belegt!!!

Gruß JOST!!!
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #4
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Scholly

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Nein, ein Grundsatzurteil habe ich leider nicht bei der Hand. So habe ich es beim Studium gelehrt bekommen :roll: .

ABER :)... Wenn die Kündigung per Einschreiben geschickt wurde, notiert die Postfrau-/mann bei Einwurfeinschreiben und bei Übergabeeinschreiben DATUM und UHRZEIT der Zustellung. Also ab zur Post und diese Daten geben lassen - dafür kostet ein Einschreiben ja auch ein wenig mehr, das man diesen Nachweis bekommt. Bestenfalls erledigt man soetwas übrigends per Übergabeeinschreiben mit Rückschein...

Eine Zustellzeit von 7 Tagen, wie in Euerm Fall, kann ich kaum glauben - solche Sachen sind innerhalb von Deutschland spätestens nach 2 Tagen im kleinsten Kaff angekommen, sogar in MeckPom ;-) - das riecht sehr nach linker Tour der Versicherung.
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #5
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falo

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KFZ-Versicherungen


Auch hier besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen und regulären Kündigung.

Mit einem Fahrzeugwechsel oder nach einem eingetretenen Schaden kann der Vertrag jederzeit außerordentlich beendet werden.

Für eine reguläre Kündigung noch in diesem Jahr ist es aber schon zu spät. Der Brief hätte nämlich bis spätestens zum 30.11.2007 abgeschickt werden müssen (es zählt das Datum des Poststempels).

In der Kasko-Versicherung gilt normalerweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - allerdings wird wohl kaum eine Versicherung darauf pochen, dass die Kaskoversicherung allein ohne die Kfz-Haftpflicht bestehen bleiben muss.

gegoogelt und hier gefunden klick
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #6
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Scholly

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@ falo
Das ist ja meine Rede, nur fehlt allein die rechtliche Grundlage in Form von §§ oder Grundsatzurteilen. Im VersG habe ich leider nichts gefunden, habe extra meine Unterlagen rausgesucht und gelesen. Damit würde sich nämlich gegenüber der Versicherung besser argumentieren lassen :roll: .
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #7
black 3bg

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Auf jeden fall gilt der Eingang beim Versicherer als bindend. Läßt sich doch beim Enschreiben nachvollziehen, z.B. online.
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #8
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LessIsMore

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sag doch einfach, dass laut rechtslage der poststempel zählt. das werden die auch wissen, nur nich damit rechnen dass das noch jemand außer denen weiß
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #9
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kilometerfresser

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DANKE für alle eure Mühen!!!

Mit der Post wurde bereits alles geklärt, die ZUSTELLUNG erfolgte tatsächlich erst am 3.11.2007 (langsamer Haufen!!!) und wurde an ein POSTFACH ausgeliefert, die Entgegennahme der Versicherung (Eingangsstempel) ist gar erst am 7.11.2007 erfolgt!!!

Die ergoogleten Seiten bleiben leider immer noch widersprüchlich!!! Mal heißt es Annahmedatum, mal heißt es Poststempel...naja, ich dachte eigentlich daß das irgendwo gesetzlich geregelt ist bzw. sein muß!!!

Es bleibt also nur darauf zu hoffen das die Versicherung nachgibt, es gibt aber leider keine weiteren Versicherungen beim gleichen Anbieter und somit auch kein weiteres Druckmittel!!!

Vielleicht findet ja doch noch einer von euch etwas DEFINITIVES!!! DANKE erstmal!!!

Gruß JOST!!!
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #10
Freakazoid

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Wobei andersrum gesagt ne Kündigung am 27.11. doch sehr spät war...das war ja schon fast zum scheitern verurteilt...

Und Thema Einschreiben...ich wollte per Einschreiben meine Job-Kündiggung überbringen lassen...aber der Brief kam nie an...hab dann am letzten Tag persönlich kündigen müssen um die Frist zu wahren...also besonders auf Einschreiben ist in D kein Verlass....da gehts per Briefpost schneller und sicherer...
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #11
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kilometerfresser

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...klar war das spät, aber es geht auch nicht um Leben und Tod!!!

Es geht schlicht ums Prinzip, sowas gehört doch, gerade in Deutschland geregelt!!!

Gruß JOST!!!
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #12
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Peter.S

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Hallo
DU hast eine Quittung erhalten,wann die Post dein Einschreiben angenommen hat.Normalerweise verschicken sie solche Sachen noch am selben Tag,aber es kann auch noch 1 Tag später sein.Wenn die Post geschlampt hat,dann muss die Post dafür auch grade stehen,weil du hast deine Pflichten erfüllt.

Gruß Peter
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #13
rennic

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Wenns um Leben und Tod geht verschickt man solche Sachen nicht mit der Post, sondern z.B. im Express Saver Letter von UPS. Kostet zwar stolze 17 Euro, kommt aber garantiert am nächsten Tag bis 12:00 Uhr an! Mit Sendungsverfolgung und Empfängerunterschrift übers Netz!
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #14
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WEBI

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Hallo zusammen :D

Ich habe gerade das hier gefunden :!:

http://www.pkw-tarif.de/service.html

Da heißt es zBsp.

"Fristgerechte Kündigung zum Ablauf
Sie können die Kfz-Versicherung immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres wechseln. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein. Die meisten Versicherungsverträge enden zum 01.01. und können mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen.
Besorgen Sie sich rechtzeitig eine neue Deckungskarte (Doppelkarte). "
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #15
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kilometerfresser

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...der Post ist das doch völlig "schnurz", die haben ihre Pflicht erfüllt und ausgeliefert, durch ein Einschreiben hat man keine Garantie auf eine schnelle Ausliefertung!!!

generell also immer noch widersprüchliche Aussagen, eigentlich unfassbar!!! Es muß doch irgendwo gesetzlich reglementiert sein...

Gruß JOST!!!
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #16
rennic

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Ich sage der Posteingang ist entscheidend, schließlich kann die Post das Einschreiben auch eine Woche durch die Republik schicken. Ist alles schon passiert und bei der Post auch nichts ungewöhnliches.
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #17
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kilometerfresser

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...bei dewion.de steht halt Poststempel ist entscheidend...

...alles etwas verwirrend, wir drehen uns im Kreis, alles was hilft ist eine GESETZGEBUNG oder ein PRÄZIDENZFALL!!!

Gruß JOST!!!
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #18
black 3bg

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Also soweit ich den Text und die Versicherungsbedingungen kenne, gilt der Eingang beim Versicherer (Posteingangsstempel, eigentlich der Zeitpunkt des übergangs in sein Unternehmen) nicht der Bearbeitungstag. Bei Arbeitsverträgen zählt z.B. nur ob er es rechtzeitig gelesen haben kann, d.h. am Freitag den 30.11. bis 10 Uhr zugestellt reicht aus, nach 18:00 Uhr nicht mehr.

Aber durch den Beleg und Poststempel kannst Du nachweisen, dass Du es unter Annahme einer normalen Transportzeit (2-3 Wektage) rechtzeitig abgeschickt hast, sogar mit Einschreiben.

Wem ist jetzt das versäumnis der Post anzulasten? Beim nächsten Breif brauchen die 6 Monate und es geht um ne Million. Das läuft auf Kullanz hinaus, am günstigsten wäre ein Schreiben vom Anwalt oder so.
Ich denke aber Du hast nicht so viel falsch gemacht. Es kann auch sein, dass bei manschen Versicherern der Poststempel reicht. Schau in deinen Vertrag.

Villeicht kannst Du Dich mit denen auch auf einen Rabatt einigen, wenn Du da bleibst.
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #19
V

V6-Syncro

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also, ich mal meinen bekanten gefragt weil der für eine kfz versicherung (vermittlung) arbeitet.

er meinte auch dass der poststempel gültig ist. wenn sich die post so lange zeit lässt kann ja derjenige nichts dafür. man soll auf jeden fall drauf bestehen dass die kündigung angenommen wird.
 
  • Versicherungskündigung, Eingang oder Postempel??? Beitrag #20
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Scholly

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kilometerfresser schrieb:
.....PRÄZIDENZFALL!!!

*klugscheissermodusan* Soetwas gibt es nicht in der deutschen Rechtssprechung, nur im TV :wink: . *klugscheissermodusaus*

Und seid Ihr in der Sache ein Stück vorangekommen?
 
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