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fr34k2007
Hallo alle zusammen,
bin nun auch ein Passat 3B fahrer geworden.
Hab eigentlich nun alles vom Tüv bescheinigen lassen nur hab da eine sache mit den Felgen die mir komisch vor kommt.
Für die Felgen hab ich hier nun ein (vom vorbesitzer)
Gutachten gemäß §21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§19 Abs. 2 StVZO)
Über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugs
vorliegen. Ist ja auch alles soweit ok. Stehen halt die daten vom Fahrzeug und die änderung der Felgen auf dem Feld 22.
Nun steht aber ganz unten ein satz der mich irretiert.
Es wird bescheinigt, dass die vorstehend aufgeführten Angaben zur Fahrzeugbeschreibung zutreffen und das Fahrzeug -
mit Ausnahme der unter Feld 22 beschriebenen Abweichung - den geltenden Vorschriften entspricht.
Heisst das jetzt die Felgen sind gar nicht vom Tüv genehmigt worden oder wie ?
Bin inner Probezeit da sollte man schon alles eingetragen haben, daher mal die frage
DANKE
bin nun auch ein Passat 3B fahrer geworden.
Hab eigentlich nun alles vom Tüv bescheinigen lassen nur hab da eine sache mit den Felgen die mir komisch vor kommt.
Für die Felgen hab ich hier nun ein (vom vorbesitzer)
Gutachten gemäß §21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§19 Abs. 2 StVZO)
Über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugs
vorliegen. Ist ja auch alles soweit ok. Stehen halt die daten vom Fahrzeug und die änderung der Felgen auf dem Feld 22.
Nun steht aber ganz unten ein satz der mich irretiert.
Es wird bescheinigt, dass die vorstehend aufgeführten Angaben zur Fahrzeugbeschreibung zutreffen und das Fahrzeug -
mit Ausnahme der unter Feld 22 beschriebenen Abweichung - den geltenden Vorschriften entspricht.
Heisst das jetzt die Felgen sind gar nicht vom Tüv genehmigt worden oder wie ?
Bin inner Probezeit da sollte man schon alles eingetragen haben, daher mal die frage
DANKE