Robin schrieb:
Super. Dann gibt es also auch keine Autos wo man eine Sitzbank in den Kofferraum stellen kann? OHNE Gurte und OHNE das diese "eingetragen sind"? Aha...
Und was hat eine Sitzplatz-Angabe damit zu tun, wieviele ich mitnehme? MUSS ich dann immer zwangsweise alles belegen? Nur weil es "eingetragen" ist? Aha.
sorry aber die aussage das es eben so ist wenn man jemanden auf den schoß hat das es dann halt so ist glaube ich so zimlich ..................... GARNICHT
Musst Du nicht. Frage einfach mal Deinen Fahrschullehrer oder einen Polizisten...
PS: gogggle ist auch DEIN Freund:
http://www.wer-weiss-was.de/theme107/ar ... 12572.html
zu eins die rückbank im koferraum ist mit gurten versehen ist dies nicht der fall darf dort auch keiner sitzen / liegen schweben oder sonnst was . zu sehen bei taxen usw . die sitzpltzangabe besagt nicht das man ( wie beim passi ) 5 mitnehmen MUSS sondern das maximal 5 personen zulässig sind .
guck mal in deinen fahrzeugschein anzahl der sitzplätz 5 hättest du einen nahverkehr bus würdest du noch nen zusatz haben für stehplätze bzw bei passi warscheinlich eher liegeplätze .
warum steht sowas sonnst in den papieren wenn es unwichtig ist wie z.b die anzahl der türen
wenn ich jetzt bei tante google eingebe erde ist eine scheibe hat es auch treffer und es stimmt dann
wie auch immer , ich würde dazu abraten es sei den man möchte den staad finanziell unterstützen ;-)
btt kauf dir nen 7,5 tonner und biete den als ausflugsfahrzeug für kindergärten an

da kannste viel stapeln
um dich zu erleichtern , MEINEN fahrschullehrer habe ich nicht gefragt sonder bei einer hiesigen fahrschule angerufen und blöde nachgefragt nach einem herzhften lachen kam kurz und knapp 5 sitze und 5 gurte im fahrzeug = zulässig für maximal 5 personen ............ 4 gurte in einem fahrzeug = maximal 4 insassen WÄHREND der fahrt
jetzt hat die fahrschule warscheinlich keine ahnung ;-)
stvzo §35a darauf hat er mich aufmerksam gemacht

und immernoch bei deiner meinung ?