Nachdem hier zu Anfang eine Menge Unsinn geschrieben wurde, gibt es ja nun doch etliche, die die Rechtslage richtig interpretiert haben.
Prinzipiell erreicht jedes Foto (egal ob mit dem Handy oder der professionellen Spiegelreflexkamera gemacht) die nötige Schöpfungshöhe um als urheberrechtlich geschütztes Werk zu gelten. Es obliegt nun dem Fotografen selbst, zu entscheiden, ob er vom Urheberschutz Gebrauch macht, oder das Foto zur freien Verwendung freigibt.
Prinzipiell ist davon auszugehen, dass jedes Foto, welches man irgendwo findet, urheberrechtlich geschützt ist. Somit ist auch immer beim Urheber nachzufragen, ob das Foto verwendet werden darf. Ist der Urheber nicht bekannt, darf das Foto nicht verwendet werden. Nur wenn explizit dabei steht, dass das Foto rechtefrei ist (wie bei vielen Wikipedia Fotos), darf es ohne Nachfrage beim Urheber verwendet werden.
Was kann ich tun wenn mein Foto "geklaut" wurde?
Wie auch schon geschrieben "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Das unerlaubte Verwenden von Fotos ist Privatpersonen genauso wie Geschäftsleuten untersagt. Es ist also völlig unerheblich, welchen Status der Urheberrechtsverletzer hat. Somit ist der Schöpfer des Lichtbildwerkes (Fotograf

) immer berechtigt, die Unterlassung sowie Schadensersatz zu fordern. Wer allerdings im normalen Leben mit seinen Fotos kein Geld verdient und dies nur als Hobby betreibt, wird es schwer haben, einen Schaden nachzuweisen und somit auch keinen Schadensersatz fordern können. Somit ist's auch mit dem "durch Abmahnung Geld verdienen" Essig (außer für den Anwalt). Der Unterlassungsanspruch besteht in jedem Fall - und das auch, wenn der Beschuldigte das "Corpus Delicti" zwischenzeitlich entfernt - sprich die ebay-Anzeige löscht.
Wann den Anwalt einschalten?
Die Unterlassung kann man auch per Email fordern, wenn nur daran gelegen ist, dass derjenige seine Ware bei ebay nicht mit "meinem" Foto verkauft. Das hindert denjenigen jedoch nicht, ein anderes Foto zu "klauen" und die Anzeige erneut einzustellen. Auch kann er die Email ignorieren. Und im ungünstigsten Fall kann die Email auch in den Untiefen des Netzes verschwinden, so dass er sie gar nicht erhält.
Häufig ist es jedoch so, dass diejenigen dann nur "wissen", dass sie
dieses Foto nicht mehr verwenden können und suchen dann einfach ein Anderes. In meiner Erfahrung zeigen sich nur Wenige wirklich einsichtig und sind Dankbar, dass sie eine Email statt einer Abmahnung bekommen haben.
Von daher bin ich der Meinung: Wer mit Fotos ungefragt Geld verdienen möchte (oder dies tut), muss mit einem Anwaltsschreiben rechnen. Auch, da ich keine Lust mehr habe, zig Emails zu schreiben um ihm zu erklären, warum er das Foto gefälligst zu löschen hat.
Werden die Fotos hingegen nur so ungefragt veröffentlicht (z.B. in einem Forum geposted), ist das was Anderes. Zwar ist der Fotograf auch da berechtigt abmahnen zu lassen, allerdings halte ich das für übertrieben.