
anacronataff
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Hallo Zusammen,
in StVZO §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis Abs. 2 steht:
Zugegeben, Punkt 2 ist kritisch, den Einzelfall muß ggf ein Richter im klären.
Gute Nacht.
in StVZO §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis Abs. 2 steht:
Solange die drei Punkte eingehalten werden, sollten also kleinere Veränderungen ohne Folgen bleiben. Selbst bei Fabia TFL, Wegfall NSL, Taillights-Ringe, etc. bin ich der Meinung, das kein Punkt verletzt wird.Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Zugegeben, Punkt 2 ist kritisch, den Einzelfall muß ggf ein Richter im klären.
Gute Nacht.