Erlöschen der Betriebserlaubnis

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  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #1
anacronataff

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Hallo Zusammen,

in StVZO §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis Abs. 2 steht:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Solange die drei Punkte eingehalten werden, sollten also kleinere Veränderungen ohne Folgen bleiben. Selbst bei Fabia TFL, Wegfall NSL, Taillights-Ringe, etc. bin ich der Meinung, das kein Punkt verletzt wird.
Zugegeben, Punkt 2 ist kritisch, den Einzelfall muß ggf ein Richter im klären.

Gute Nacht.
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #2
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serial

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Genau. Punkt 2 ist der Knackpunkt.
Wer entscheidet, ob es eine Gefährung ist und mit welchen Maß wird gemessen.
Geht ja schon beim Blinker los. Blinker geht nicht, du biegst rechts ab, knallst nen 5-jährigen um. Kann schon ne Gefährdung sein. War jetzt natürlich übertrieben, aber hoffe du weißt wie ich meine.

MfG Basti
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #3
Robin

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serial schrieb:
Blinker geht nicht, du biegst rechts ab, knallst nen 5-jährigen um. Kann schon ne Gefährdung sein.


Nö. ist Körperverletzung. Von Haus aus bei Unfällen mit Personen.
Die Anzeige gibt es immer.
Wenn dann Defekte festgestellt werden wie der genannte Blinker - ist es FAHRLÄSSIGKEIT (bei nachweislcihen Wissen um den Defekt - VORSATZ) und bei absichtlichen NICHT Blinken - ist es immer VORSATZ.

Selbst bei Fabia TFL, Wegfall NSL, Taillights-Ringe,

TFL wenn E-Prüfnummer - OK
Wegfall NSL geht nicht da vorgeschrieben.
Taillights-Ringe - noch nie gehört - ergo verboten löl (klingt wie ATU Tuning... :flop: )
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #4
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serial

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Diese Ringe sind Led´s die ind die 3C Rückleuchten rein kommen anstatt der Glühbirnen.

Das mit den Blinkern war ja nur als übertriebenes Beispiel zu sehen, wegen dem 2ten Abschnitt "Gefährdung...".
Mir is auch schon klar, dass einen die Karre deswegen nicht gleich stillgelegt wird. MIr kam es eher darauf an, das, meines Erachtens, man das nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Unser eins sieht ne Gefährdung vielleicht anders als der Mann vom TÜV.
Man müsste mal genau Wissen ab wann eine Gefährdung genau ausgeht.

MfG Basti
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #5
captainfantastic

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serial schrieb:
Man müsste mal genau Wissen ab wann eine Gefährdung genau ausgeht.

MfG Basti
Genau von dem Zeitpunkt an, an dem jemand anderes durch dein Handeln verletzt, bzw in Gefahr gebracht werden kann, was ja durch das Wort "Gefährdung" implementiert wird
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #6
Robin

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serial schrieb:
Diese Ringe sind Led´s die ind die 3C Rückleuchten rein kommen anstatt der Glühbirnen

Glühbirnen? Jou, Elektrisches Obst kenne ich

elektrischesobst.jpg


Zur Sache - so lange das Zeug ne E-Prüfnummer hat, ist es völlig egal.

Das mit den Blinkern war ja nur als übertriebenes Beispiel zu sehen, wegen dem 2ten Abschnitt "Gefährdung...".
Mir is auch schon klar, dass einen die Karre deswegen nicht gleich stillgelegt wird.

Wenn Deine Blinker nicht gehen? Wird Dir vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Das Gefährdungspotential ist mehr als hoch!
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #7
diebelsalt

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Huhu. Die Skoda TFLs haben E Prüfnummern für TFL und Positionsleuchten. Kritisch ist nur dass da jetzt das Vorderteil der Passat NSW dran ist. Passt aber Plug&Play und somit dürfte das kein Problem sein. Bei den Skyline Taillights gibt's wohl nen Mängelschein. Der ist aber streng genommen auch schon fällig, wenn du das Rücklicht auf Ring codiert hast oder die NSW als TFL leuchten

Grüße
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #8
Henrik

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Kiel rechts ab
diebelsalt schrieb:
Kritisch ist nur dass da jetzt das Vorderteil der Passat NSW dran ist.
mit den gleichen Prüfzeichen wie auf den Teilen vom Fabia - für NSW nämlich

diebelsalt schrieb:
oder die NSW als TFL leuchten
ist dann maximal unerlaubtes Fahren mit NSW


Zum Thema "ab wann Gefährdung" gibts im Internet in entsprechenden Verkehrs(recht) Foren genug zu lesen, was mit Masse beruhigend wirken dürfte, jedoch keine Freibriefe erteilt
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #9
P

p3ng

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Änderungen an der Beleuchtung eines KFZ führen nicht zum Erlöschen der BE, sondern geben maximal einen Mängelschein, ganz egal ob Standlichtblinker 3C, Sidemarkers, Standlicht-LEDs, Skyline-Rücklicht etc.pp. Selbst Xenon in dafür nicht vorgesehen Scheinwerfern gibt nur nen Mängelschein inkl. der obligatorischen 10Tage "Bearbeitungszeit" ;)
Nicht geprüfte Abgasanlagen ebenso. Kritisch wirds bei Felgen und Fahrwerken ohne Gutachten, hat man aber wenigstens Gutachten von beidem dabei, bleibts auch bei einem Mängelschein.
Andere Möglichkeit ist, den Fahrzeugschein "rein zufällig" nicht einstecken zu haben ;)
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #10
Robin

Robin

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Genau DAS ist falsch... :roll: Licht wird härter bewertet wie Felgen usw. Denn Felgen usw bedürfen KEINES Gutachtens mehr... Schau mal in Deine Papiere...

Ich hab es mal ROT unterstrichen...

28.12.2011.jpg
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #11
E

Erich Schleifer

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hab ich mich nämlich auch gewundert als ich bei der Anmeldung meines PKW noch zu der ische meinte: ich hab da noch "größere" Felgen drauf und sie nur so: das tragen wir jetzt nichtmehr ein....
ok... mir egal...
und im zweifelsfall is des portmonaie in der andern hose...
 
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis Beitrag #13
Robin

Robin

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Matthias schrieb:
@ Robin: Es zählt aber der ganze Text. 21er Amifelgen sind darin sicherlich nicht enthalten.

Doch sind es. Was nicht heisst das es von einer PRÜFUNG oder Begutachtung befreit. Aber grundsätzlich werden Rad/Reifen so nicht mehr eingetragen oder vor Ort geprüft. Rest siehe Text.
 
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