Marc7490 schrieb:
Ich habe ab Werk eine abnehmbare AHK verbaut.
Stimmt es das ich die abnehmen muss wenn ich nicht mit Anhänger herumfahre?
Ja.
Das ist aber wieder, wie so oft in deutschem Recht, hintenrum geregelt.
Es gibt keinen Paragraphen, der sagt "Issa Hänga net dran, muss die AHK ab".
Es gilt aber grundsätzlich das Massgabe, möglichst ungefährlich und schadensarm sich in der Umwelt zu bewegen.
Wenn Dir einer hintendrauf segelt und Deine ungenutzte AHK bohrt sich doof in dessen Front, der hat einen findigen Anwalt oder noch doofer, deine Haftpflicht mag so gar nicht zahlen, dann gehts es darum, dass man dir nachweisen wird, dass es alles viel glimpflicher gewesen wäre, wenn Du den Enterhaken NICHT ausgefahren hättest (die AHK abgenommen).
Dazu gibts sicherlich 34678 Beispielurteile und selbst ohne Gutachter ist klar, dass der Schaden geringer gewesen wäre - so eine AHK bohrt sich halt tief in die gegnerische Front.
Also lieber abmachen.
m;