M
Murdock
- Beiträge
- 1.133
- Reaktionspunkte
- 0
Hallo mal wieder,
ich bin ja gerade dabei, den Unfaller Golf meiner Frau zu verkloppen und habe aktuell einen Holländer, der es haben will. Das Auto ist abgemeldet, ich habe eigentlich gedacht, das sei alles kein Problem, aber jetzt lese ich bei den Zulassungsstellen folgendes:
http://www.bodenseekreis.de/2398.html
oder hier:
http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/KFZzulassung/autoverkauf.html
Aber ich kann das Auto doch nicht endgültig stillegen lassen. Wenn dann der Holländer nicht kommt und es am Ende doch an einen Deutschen geht, habe ich den Zonk. Endgültig ist endgültig.
Grüße,
Heiko
ich bin ja gerade dabei, den Unfaller Golf meiner Frau zu verkloppen und habe aktuell einen Holländer, der es haben will. Das Auto ist abgemeldet, ich habe eigentlich gedacht, das sei alles kein Problem, aber jetzt lese ich bei den Zulassungsstellen folgendes:
http://www.bodenseekreis.de/2398.html
Wenn Ihr Fahrzeug bereits abgemeldet ist und Sie verkaufen es ins Ausland, muss es vor der Ausfuhr vom deutschen Zulassungsverfahren gelöscht werden. Bitte legen Sie uns in diesem Fall den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (Abmeldebescheinigung), oder Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I zur Entwertung vor.
oder hier:
http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/KFZzulassung/autoverkauf.html
* Bei Fahrzeugverkauf in Deutschland: Fahrzeug vorübergehend stilllegen!!
* Bei Fahrzeugverkauf ins Ausland: Fahrzeug endgültig stilllegen.
Aber ich kann das Auto doch nicht endgültig stillegen lassen. Wenn dann der Holländer nicht kommt und es am Ende doch an einen Deutschen geht, habe ich den Zonk. Endgültig ist endgültig.
Grüße,
Heiko