Vorfahrt genommen?

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  • Vorfahrt genommen? Beitrag #1
passi_v5

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Ab wann kann man von Vorfahrt genommen reden?

Meine Mutter stand wohl etwas zuweit in einen Kreutzungsbereich rein aber noch nicht mit den Reifen auf der Hauptstrasse!
Das Fahrzeug auf der Hauptstrasse schleppte ein anderes Auto ab. Als sie auf fast gleicher höhe gewesen sind Bremste das abgeschleppte Fahrzeug,
die Abschleppstange flog an das abgeschleppte Fahrzeug und beschädigte dieses!

Ist das jetzt schon Vorfahrt genommen?

Das Fahrzeug sollte ca.100km abgeschleppt werden ist das überhaut zulässig?
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #2
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mhh, schwer zu sagen...
das is mal wieder was für die rechtsschutz....
gibts sicher verschiedene auslegungssachen zu...
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #3
passi_v5

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Jedenfalls finde ich es fahrlässig ein Auto über 100km abzuschleppen und das in der Nacht!

Die Batterie des Fahrzeuges ist ca 20min nach diesem vorfall runter gewesen und da war es
22:15 Uhr und noch gut 90km zu fahren. Am abgeschleppten Kfz ging nur die Warnblinkanlage!

Unsere Versicherung meint die Abschleppöse darf nicht einfach aus dem Auto reißen. Was ja leider geschehen ist.
Und wie die Abschleppstange dann da Fahrzeug beschädigt haben soll kann zur Zeit auch keiner nachvollziehen.
Denn die Stange soll ja noch den Grill und die Lampe beschädigt haben aber laut der Schwerkraft fällt die Stange ja erstmal nach unten.

Naja erstmal abwarten was nun so kommt.
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #5
moonracer

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@ passi_v5

Ab wann ma von Vorfahrt genommen spricht, kann ma pauschal nicht sagen.

Wenn deine Mutter zu schnell hin gefahren ist, und erst im letzten Moment gebremst hat, kann das Verhalten deiner Mutter dazu beigetragen haben, dass es zu
einer Vorfahrtverletzung geführt hat. Auch wenn sie noch vor der Kreuzung zum stehen gekommen ist.

Derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, muss durch sein Verhalten zu erkennen geben, dass er warten wird.
Das heißt: Langsame Annäherung.

Aber das wird ja bestimmt durch die Aussagen deiner Mutter und den anderen geklärt werden müssen.

Was das Abschleppen betrifft, ist eigentlich eine andere Sache:
Wenn alles ordnungsgemäß gewesen ist, kann eigentlich keiner was sagen.

Wenn die Absicherung ungenügent gewesen ist, bekommt der ein Bußgeld.
Ob die Batterie ausreichte um das Fahrzeug zu beleuchten, ist eigentlich auch Nebensache, da das Auto hinten dran hängt und mit dem Unfallhergang nicht´s zu tun hat.

Wie gesagt: Da bekommt der weil diese Sachen nicht ordnungsgemäß gewesen sind ein Bußgeld....bzw. ist das eine Ordnungswiedrigkeit.

Vom Abschleppen spricht man: Wenn ein Fahrzeug gebrauchsunfähig geworden ist. Dann darf es bis zur nächstgelegenen Werkstatt abgeschleppt werden.


Vom Schleppen spricht man: Wenn ein gebrauchsunfähiges Fahrzeug von A nach B geschleppt wird.
Also mein defektes Auto, was bei mir im Hof steht, wird zu einer Werkstatt geschleppt. Ist normalerweise genehmigungspflichtig.

Ich hoffe das hilft dir ein bischen weiter.
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #6
Rocket_77

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Man schleppt doch kein Auto 100 Km ab wenn dann direkt in die nächste Werkstatt oder halt zum Wohnort. Hab da mal was gehört von 25Km maximal.
Habt ihr keine Polizei geholt? Die hätten das doch mit der Vorfahrt genommen geklärt mit einer Ordentlichen Unfallaufnahme!
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #7
moonracer

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Schreib auf jedem Fall mal wie das ausgegangen ist.
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #8
passi_v5

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Also die Polizei ist da gewesen wollten aber pauschal auch niemanden die Schuld geben.

Von 2 Bekannten die bei der Polizei arbeiten wurde gasagt das der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt ist!

Das kann aber jeder wieder anders auslegen. Jedenfalls sind sich beide einig das die Abschleppöse nicht reißen darf.

Also ersmal abwarten.
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #9
Tom

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passi_v5 schrieb:
Also die Polizei ist da gewesen wollten aber pauschal auch niemanden die Schuld geben.
Die Polizei macht nie eine Schuldzuweisung, sondern nimmt nur den Tatbestand auf. Auch wenn sich ein Beamter zu einer Aussage bezüglich der Schuldfrage hinreißen lassen sollte, hat das nicht wirklich eine Bewandnis. Die Schuldfrage klären die Versicherungen. Ist eine Partei mit deren Einschätzung nicht einverstanden, kommt es zum Rechtsstreit der vor Gericht enden kann, welches dann die Schuldfrage (evtl. durch mehrere Instanzen) klärt.
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #10
Freakazoid

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@Tom

Das stimmt nur bedingt...die Polizei macht sehr wohl Schuldzuweisungen und kassiert dafür dann auch noch ein Verwarngeld...ob derjenige Schuld war oder nicht ist der Polizei egal...

Um es mal überspitzt darzustellen...bei Unfällen Junger Fahrer gegen alter Fahrer wird zu 95% der Junge Fahrer als schuldiger abgestempelt...selbst wenn der Junge Fahrer garnix zum Unfall beigetragen hat...und Frauen ab 50 sind auch Grundsätzlich Unschuldig...

Mir hat auch ma ein Polizist gesagt als ne Oma beim ausparken mein Auto verbeult hat: Wie können Sie der armen Frau sowas unterstellen" :eek:hmygod:
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #11
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hihi, das erinnert mich an ne story die mir ma passiert war.
ich fahre ins wohngebiet...vor mir fährtn opa und will links abbiegen. ich direkt dahinter....
er bleibt mitten im abbiegen stehen.
ich auch.
ich warte
es gehen die rückfahrleuchten bei ihm an.
er fährt rückwärts
ich will auch rückwärts um abzuhauen, aber da stand hinter mir schon jemand. also bleib ich stehen
der opa fährt mir langsam rückwärts vorn ins auto.

er steigt aus und behauptet, dass ich ihm reingefahren bin...er hat ja schulterblick gemacht und da war keiner...

ich guck ihn an....er sieht aus wie 100jahre und davon schon 20 unter der erde...
als die polizei kam, hab ich den opa gebeten sich ins auto zu setzen und ma schulterblick zu zeigen...
siehe da, er konnte seinen kopf gar nich mehr soweit drehen...

ich glaube, der opa hatte den führerschein dann nich mehr lange :p


mal ehrlich, da hätten ja auch kinder langlaufen können, die er dann platt gefahren hätte...
 
  • Vorfahrt genommen? Beitrag #12
Tom

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Freakazoid schrieb:
@Tom

Das stimmt nur bedingt...die Polizei macht sehr wohl Schuldzuweisungen und kassiert dafür dann auch noch ein Verwarngeld...ob derjenige Schuld war oder nicht ist der Polizei egal...

Um es mal überspitzt darzustellen...bei Unfällen Junger Fahrer gegen alter Fahrer wird zu 95% der Junge Fahrer als schuldiger abgestempelt...selbst wenn der Junge Fahrer garnix zum Unfall beigetragen hat...und Frauen ab 50 sind auch Grundsätzlich Unschuldig...
Die Polizei interessiert sich für Verletzungen der StVO und ggf. auch der StVZO in Zusammenhang mit dem Unfall. Wer, ob und wieviel schuld ist, entscheiden in erster Instanz einzig und allein die Versicherungen - was man wie oben geschrieben auf dem Rechtswege anfechten kann, wenn man mit deren Einschätzung nicht einverstanden ist.

Freakazoid schrieb:
Mir hat auch ma ein Polizist gesagt als ne Oma beim ausparken mein Auto verbeult hat: Wie können Sie der armen Frau sowas unterstellen" :eek:hmygod:
Solche Aussagen geben einzig und allein die Meinung des Polizisten wieder und haben mit der Schuldfrage nichts zu tun. Wenn du an so einen gerätst, hast du vielleicht ein Problem Anzeige zu erstatten, weil der die vielleicht nicht gleich aufnehmen will. Am Ende muss er aber.
 
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