sonderabnahme felgen

Diskutiere sonderabnahme felgen im Recht & Ordnung Forum im Bereich Allgemeine Themen; nabend allerseits, was braucht man heutzutage alles für ne §21 abnahme? früher wars ja so das man mit dem festigkeitsgutachten zum tüv fährt und...
  • sonderabnahme felgen Beitrag #1
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lowridercult

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nabend allerseits,
was braucht man heutzutage alles für ne §21 abnahme?
früher wars ja so das man mit dem festigkeitsgutachten zum tüv fährt und der gute man trägt auch im fahrzeugbrief ein. habe gehört das es heutzutage nicht mehr erforderlich wäre im ´´neuen´´kfz brief (zulassungsbescheinigung) einzutragen. hat jemand erfahrung damit.? weil muss ja wenns der fall ist noch schnell den brief von der vw bank einholen ;) . geht das überhaupt? wenn ja,wie?

lg,Bruno
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #2
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zwei0

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Hallo ,

meines Wissens werden die Abnahmen nach § 21 immernoch in den Brief eingetragen (ohne Garantie) , glaube nicht ,
das sich da etwas geändert hat , aber die Prüfstelle/Prüfer kann dir das beantworten , einfach mal dort anrufen !!.
Den Brief/Zulassungsbesch. kannst du jederzeit über deinen Händler anfordern , kostet etwa 25 Euro Gebühren .

Grüße zwei0
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #3
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Anonymous

Gast
also ich hab für meine Felgen eine Traglastbescheinigung gebraucht und einen Fahrzeugschein das sie schon mal an dem selben Modell also 3B oder 3BG verbaut wurden bzw abgenommen wurden

dann das übliche bei einer Abnahme gucken ob alles passt etc

Grundbetrag 32,80€ und jede weiter 1/4h kostet extra
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #4
SieMone

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Im der Zulassungsbescheinigung Teil II wird garnichts mehr eingetragen, also was früher der "Brief" war.
Trotzdem mußt du anschließend zur Zulassungsstelle und die Sachen umgehend in den Schein eintragen lassen.

Achso, Festigkeitsgutachtne allein reicht nicht.
Du brauchst ne Traglastbescheinigung.
Ein Verlgeichseintragung braucht man nur u.U...eine Einzelabnahme ist das sowieso, mit oder ohne Verlgeich.
Nur mache Prüfer tun sich dann leichter.
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #5
David_DZI

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Audi Felgen

Hallo Allerseits.

Ich Fahre einen 3C Bj. 08 auf Stahlfelgen, für den Sommer möchte ich jedoch schöne Alufelgen.

Ein bekannter durch fünf Ecken verkauft seine Audi A8 Felgen. diese hat er nachdem er sie gekauft hatte, Sandstrahlen - verkupfern und verchromen lassen (bei Audi).

Es handelt sich um 8.5j x 19 / ET42

Er fährt ein Passat aus USA, Bj. 04 oder 05 ... aufjedenfall kein 3C.
Er sagte das ich diese Felgen nicht eingetragen bekomme, kann das sein ??

Er hat bereits bei der Abnahme knapp 300€ gezahlt.

Wer kann mir weiterhelfen. Nicht das ich die Felgen kaufe und diese nicht eingetragen bekomme, bzw knapp 300€ zahlen muss, denn das mache ich bestimmt nicht.

Die Felgen auf dem unteren Bild
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #6
A

Anonymous

Gast
Re: Audi Felgen

Ich kann zwar nicht sagen ob das mit der Eintragung klappt aber ich wäre bei
diesen Felgen sehr vorsichtig was den Kauf angeht. Die Nachbauten von MAM sehen verblüffend
echt aus.

Wenn es sich hier bei wirklich um Originale Audi A8 Felgen handelt, sollten die eine TN haben die du dir
durch Audi bestätigen lassen solltest.

PS: Das soll keine Unterstellung sein!
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #7
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falo

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@David_DZI

Eine Frage zum gleichen Thema reicht. Die andere habe ich mal gelöscht.
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #8
David_DZI

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Was ist den eine TN ???

Festigkeitsgutachten und Tragfähigkeitsgutachten oder wie die sich nennen sind alle vollständig und original.
Der Typ ist jemand dem man vertrauen kann, deswegen möchte ich da bei dem Preis zuschlagen.

Die kaufrechnung der Felgen und rechnung aus der Audischmiede ist auch vorhanden.

Aber warum brauche ich denn eine sonderabnahme und eine teure eintragung ?
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #9
Markrans

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David_DZI schrieb:
Was ist den eine TN ???
Teilenummer, wenns Orginal Audifelgen sind sollte eine eingegossen sein. Daran kannst du nachvollziehen ob es sich nicht doch um Nachbauten handelt.
Du brauchst eine Abnahme weils für die Felgen keine Teilegutachten gibt, was bescheinigt das diese Felgen auf deinem Auto schonmal geprüft wurden.
Aber warum du dich mit den 300€ so heiß machst, versteh ich jetzt nich, das is lediglich eine Aussage deines Bekannten, wo vlt. die Vorraussetzungen ganz andere waren. :?
Solche Abnahmen gibts auch schon ab ca. 50€ aufwärts( da mal reinlesen).
Aber ich würde einfach mal bei einer Prüforgansiation deiner Wahl vorprechen ;)
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #11
SieMone

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Eben, mach dir mal keinen Stress. Wenn das wirklich originale Felgen sind, mit entsprechnder TN, dann bekommt man die auch eingetragen.
Eine Einzelabnahme kostet immer nach "Aufwand"
Und je mehr Papiere du mitbringst, das der Prüfer alles an der Hand hat, desto besser.
Prüfen ob die Felge passt und das übliche Procedere machen die eh.
Also sind Preis AB 35€ drin, wird wohl ein bischen mehr aber glaube nicht, das es mehr wie 100€ kosten wird.
Ich hab nächsten Montag das Vergnügen beim TÜV vorstellig zu werden, wegen Mercedes 20 Zöllern. Auch ohne Gutachten nur Traglastbesch. Aber ich mach mir da keine Sorgen das das nicht klappt.
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #12
InFLiCT

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hab jetzt für die §21 102,50€ bezahlt.
inbegriffen war eintragung der felgen/reifen, spurplatten, ablasten achsen + gesammtgewicht, böser blick und änderung fahrzeughöhe ohne reling!
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #14
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lowridercult

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habs heut gemerkt, festigkeitsgutachten sind nicht mehr zulässig für ne §21 eintragung. war heut beim tüv. is n neues gesetz raus. die wollen nurnoch abe oder teilegutachten. da sitz ich nun auf meinen felgen. naja wenigstens hatte ich die damals 4 jahre auf meinem bora gehabt.sogar mit eintragung. werd mir dann mal neue aussuchen.
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #16
SieMone

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Bei uns wars kein Problem die Original Mercedes Felgen ohne Gutachten einzutragen.
Das war vorgestern.
Fahr zu nem andern Prüfer, natürlich ist das weiterhin möglich, nur macht das nicht jeder, weil nicht alle Ahnugn haben.
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #17
Blackbeast

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SieMone_3B schrieb:
Bei uns wars kein Problem die Original Mercedes Felgen ohne Gutachten einzutragen.
Das war vorgestern.
Fahr zu nem andern Prüfer, natürlich ist das weiterhin möglich, nur macht das nicht jeder, weil nicht alle Ahnugn haben.
das liegt daran das seid 1 oder 2 jahren die Prüfer selbst überprüft werden weil viel schindluder mit Einzelabnahmen gemacht wurde,deshalb scheuen sich einige und machen es nicht um blos nix falsch machen zu können was aber nicht heißt das sie keine Abnahmen mehr machen dürfen!
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #18
InFLiCT

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lowridercult schrieb:
habs heut gemerkt, festigkeitsgutachten sind nicht mehr zulässig für ne §21 eintragung. war heut beim tüv. is n neues gesetz raus. die wollen nurnoch abe oder teilegutachten. da sitz ich nun auf meinen felgen. naja wenigstens hatte ich die damals 4 jahre auf meinem bora gehabt.sogar mit eintragung. werd mir dann mal neue aussuchen.


das will ich schriftlich in gesetzestextform und mit § sehen... dein prüfer wird entweder keine ahnung, kein bock, oder wie schon so oft gesagt schiss haben eine eintragung durchzuführen wo er mal seinen studierten kram umsetzen muss!! meine tendenz geht richtung keine ahnung von ner §21 eintragung

dann gäbe es ja keine §21 eintragung mehr... denn die dient ja der einzelabnahme ohne gutachten!!

wenn ich gutachten habe, brauche ich ja nur die eintragung nach §19 ...

wenn ich ne abe habe, brauche ich gar keine eintragung...

der prüfer erzählt vllt ein scheiß...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.

(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #19
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lowridercult

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Rädereintragungen nur mit TÜV-Gutachten oder ABE gültig
Pressemitteilung 17.10.2008

* VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
* Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
* Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
* Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten


Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
 
  • sonderabnahme felgen Beitrag #20
InFLiCT

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das ist natürlich krass... hab ich noch nie gehört...!
also würde man in der theorie gar keine orginalen serienräder eingetragen bekommen! es sei denn sie sind an dem auto für das sie vorgesehen sind!

wie bescheuert... aber warum stellt audi dann die schreiben für die traglast zur vorlage bei einer prüfstelle?? wenn die garnicht gültig sind??
irgendwas stimmt doch da nicht!

aaabbber: ein hoch auf meine eingetragenen audi räder :top: :top:
 
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