Schadensgutachten nach Unfallflucht

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  • Schadensgutachten nach Unfallflucht Beitrag #1
matze199

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Hallo zusammen,

folgender Fall:

Am letzten (13.) Freitag hatte ich abends bei der Rückkehr zum Auto einen Zettel von der
Polizei an der Scheibe, dass jemand den Wagen beschädigt hätte, und ich mich melden soll.
Am Samstag getan, und es stellte sich raus, dass jemand seine Tür recht kräftig in den Kotflügel hinten
links gehauen hat und sich dann aus dem Staub gemacht hat.
Zum Glück waren zwei Zeugen bei der Polizei und haben das gemeldet.

Die sagten mir dann, dass ermittelt wird und sich gegen Ende der Woche bei mir gemeldet wird.
In der Post war ein Zeugenvernehmungsbogen mit "Anzeige gegen Unbekannt", obwohl der Täter ja eigentlich
bekannt ist.
Jedenfalls wird um Mitteilung der Höhe des entstandenen Schadens gebeten.
Und genau da ist das Problem. Würde gerne ein Gutachten machen lassen, aber bei "unbekanntem" Täter kann ja auch keine Abtretungserklärung gemacht werden und selber möchte ich ungern die Kosten eines Gutachtens vorstrecken.

Gibt es da trotzdem eine Möglichkeit oder reicht vielleicht ein Kostenvoranschlag für die Reparatur? Wobei die Versicherung des Täters darauf wohl nichts bezahlen würde....

Danke für Hilfe
 
  • Schadensgutachten nach Unfallflucht Beitrag #2
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Murdock

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Anzeige gegen Unbekannt kann schon erstmal sein, denn selbst wenn die das Kennzeichen haben, wissen sie noch nicht, wer gefahren ist und gegen wen sie das Strafverfahren einleiten müssen. Das ist übrigens eine teure Aktion: Fahrerflucht kostet meist so 30 Tagessätze (also ein Monatsgehalt), 7 Punkte und von Fall auch mal ein paar Monate Fahrverbot.

Dir als Geschädigtem bringt die Bestrafung bzw. genaue Täterermittlung erstmal wenig. Für Dich ist nur wichtig, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges zu kennen, damit Du an die Haftpflichtversicherung rantreten kannst. Sobald das bekannt ist, gehst Du den normalen Weg über Gutachter&Co.

Die Polizei braucht die Schadenshöhe nur für ihr Formular. Es ist vollkommen unwichtig, ob da die exakte Zahl steht. Schätze den Schaden grob und nenne denen eine ungefähre Zahl. Die Zahl hat für Dich erstmal keine weitere Wichtigkeit. Das ist nur für die Anklageschrift an den Fahrerflüchtigen: "Sie haben ... einen Schaden in Höhe von X verursacht".

Also: Schaden schätzen, zur Polizei gehen und nachfragen, ob das Kennzeichen bekannt ist und wie gesicherert es ist, daß dieses Kennzeichen wirklich der Verursacher war. Sobald Du sicher ein Kennzeichen weißt, machst Du weiter.

Grüße,
Heiko
 
  • Schadensgutachten nach Unfallflucht Beitrag #3
matze199

matze199

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Danke für deine Antwort.

Das Kennzeichen des Verursachers weiß ich aus dem Zeugenprotokoll, das ich bei
der Polizei einsehen durfte.

Ist es dann schon erlaubt zum Gutachter zu gehen, wenn man das Kennzeichen eigentlich
ja weiß, aber noch nicht wirklich offiziell von der Polizei bekommen hat?
 
  • Schadensgutachten nach Unfallflucht Beitrag #4
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Murdock

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Wenn sie Dich das Kennzeichen haben sehen lassen, dann weißt Du es jetzt offiziell. Punktum. Das einzigste kritischw wäre vielleicht, daß die Zeugen vielleicht Blödsinn erzählt und ein falsches Kennzeichen genannt haben. Wenn Du auf Nummer sicher mit den Kosten gehen willst, dann kucke mal hier:

Zentralruf der Versicherer

Dort bekommst Du über Telefon oder Formular die Versicherung zu einem Kennzeichen genannt. Bei der Versicherung rufst Du dann an und schilderst die Sache und daß sie doch bitte Deinen Schaden begutachten mögen. Die prüfen dann alles und schicken selber einen Gutachter los. Die Methode hat den Vorteil, daß Dir keinesfalls Kosten entstehen können, falls es sich um einen Irrtum gehandelt hat. Der Nachteil ist, daß versicherungseigene Gutachter den Schaden gerne geringer einschätzen, als er ist. Wenn Du aber den Schaden eh reparieren lassen willst, kannst Du Deine Rechnung hinterher einreichen, da gibt es kaum zu deuten.

Viel Glück!

Grüße,
Heiko
 
  • Schadensgutachten nach Unfallflucht Beitrag #5
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onkel-howdy

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ähh is das wirklich als nicht polizist so einfach von einem kennzeichen den besitzer herauszubekommen? also ich ruf da an schildere einen nicht vorhanden unfallschaden, nenn denen ein kennzeichen und bekomm am tel oder von mir aus per post die adresse des "verursachers"????
 
  • Schadensgutachten nach Unfallflucht Beitrag #6
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Murdock

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Nein, nicht ganz. Die nennen Dir nicht den Besitzer, sondern die Versicherung und die Versicherungsnummer. Damit wendet man sich dann an die Versicherung.

Das ist auch ein beliebter Weg für Anwälte. Ich habe meinen Anwalt schon manchmal sagen hören - "Wenden wir uns an den Zentralruf und tun so, als hätten wir einen Unfall gehabt"

Grüße,
Heiko
 
  • Schadensgutachten nach Unfallflucht Beitrag #7
matze199

matze199

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In meinem Fall habe ich da tatsächlich Namen und Adresse des möglichen Verursachers bekommen, da das Auto
an dem Tag bei keiner Versicherung gemeldet war.
Kann aber das falsche Kennzeichen sein, weil nach Zeugenaussagen zwei zur Verfügung standen. Zeugen sagten, es sei vermutlich ein schwarzer BMW gewesen, die Kennzeichen sind aber 1. grauer Ford Escort 2. dunkelblauer Audi.
Weiß aber nicht, welches kennzeichen zu welchem Wagen gehörte.
Mal abwarten, was der Rest des Verfahrens noch so bringt....
 
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