
matze199
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Am letzten (13.) Freitag hatte ich abends bei der Rückkehr zum Auto einen Zettel von der
Polizei an der Scheibe, dass jemand den Wagen beschädigt hätte, und ich mich melden soll.
Am Samstag getan, und es stellte sich raus, dass jemand seine Tür recht kräftig in den Kotflügel hinten
links gehauen hat und sich dann aus dem Staub gemacht hat.
Zum Glück waren zwei Zeugen bei der Polizei und haben das gemeldet.
Die sagten mir dann, dass ermittelt wird und sich gegen Ende der Woche bei mir gemeldet wird.
In der Post war ein Zeugenvernehmungsbogen mit "Anzeige gegen Unbekannt", obwohl der Täter ja eigentlich
bekannt ist.
Jedenfalls wird um Mitteilung der Höhe des entstandenen Schadens gebeten.
Und genau da ist das Problem. Würde gerne ein Gutachten machen lassen, aber bei "unbekanntem" Täter kann ja auch keine Abtretungserklärung gemacht werden und selber möchte ich ungern die Kosten eines Gutachtens vorstrecken.
Gibt es da trotzdem eine Möglichkeit oder reicht vielleicht ein Kostenvoranschlag für die Reparatur? Wobei die Versicherung des Täters darauf wohl nichts bezahlen würde....
Danke für Hilfe
folgender Fall:
Am letzten (13.) Freitag hatte ich abends bei der Rückkehr zum Auto einen Zettel von der
Polizei an der Scheibe, dass jemand den Wagen beschädigt hätte, und ich mich melden soll.
Am Samstag getan, und es stellte sich raus, dass jemand seine Tür recht kräftig in den Kotflügel hinten
links gehauen hat und sich dann aus dem Staub gemacht hat.
Zum Glück waren zwei Zeugen bei der Polizei und haben das gemeldet.
Die sagten mir dann, dass ermittelt wird und sich gegen Ende der Woche bei mir gemeldet wird.
In der Post war ein Zeugenvernehmungsbogen mit "Anzeige gegen Unbekannt", obwohl der Täter ja eigentlich
bekannt ist.
Jedenfalls wird um Mitteilung der Höhe des entstandenen Schadens gebeten.
Und genau da ist das Problem. Würde gerne ein Gutachten machen lassen, aber bei "unbekanntem" Täter kann ja auch keine Abtretungserklärung gemacht werden und selber möchte ich ungern die Kosten eines Gutachtens vorstrecken.
Gibt es da trotzdem eine Möglichkeit oder reicht vielleicht ein Kostenvoranschlag für die Reparatur? Wobei die Versicherung des Täters darauf wohl nichts bezahlen würde....
Danke für Hilfe